Re(5): Arbeitsrechtsexperten hier? Kündigung mit Freistellung
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Re(5): Arbeitsrechtsexperten hier? Kündigung mit Freistellung
02.05.2019, 10:53:47
ich hab jetzt WKO, AK, usw nachgelesen.

SOO eindeutig ist das nicht. Und die Gschicht mit der Fristlosen erscheint maßlos übertrieben:

Daß eine Freistellung auch widerrufen werden kann, das stimmt. Kommt hier aber kaum zu tragen, da die Freistellung schriftlich erfolgte. Da kann man wohl von einer unwiderruflichen ausgehen.
Wobei das bei der Urlaubsfrage eh wurscht ist.

Man kann sich ausmachen, den Urlaub zu konsumieren. Das muß aber zeitlich präzise erfolgen, also taggenau festgelegt. Pauschal ist nichtig.
Gibts keinen festgelegten Urlaub, dann ist es auch keiner. Also erfolgt am Ende die Auszahlung. (so sieht das btw auch die WKÖ).

Während der Freistellung hat der AN prinzipiell arbeitsbereit zu sein. Stellt sich MIR die Frage: wie arbeitsbereit hab ich zu sein, wenn ich unwiderruflich freigestellt bin???
Und jetzt wirds definitionsmäßig gummiartig und konfus (denn so sieht es die AK):
Wenn der AN die Freistellung zu Erholungszwecken nutzt, dann ist das Urlaub. Dann darf der AG diese Urlaubstage auch abziehen. Das gilt prinzipiell auch dann, wenn man zu Hause ist und zB die Osterwoche mit den Kindern im Garten verbringt. (Beweisfrage!!!).
Leichter beweisbar wird die Fernreise mit dem Flieger. Diese Urlaubstage sind vom Urlaubskonto anzuziehen. Aber NUR diese. Und natürlich nur wenn der AG davon Wind bekommt.

Wenn der AN seinen Urlaub meldet, wird er verkonsumiert. Tut ers nicht, kann der AG einseitig den Urlaubsverbrauch abziehen, wenn er es mitbekommt. Aber von einer Fristlosen sprechen weder WKÖ noch AK.
Die im Standard-Artikel angesprochene Fristlose wegen (gebrochene) Treuepflicht ist IMHO hier gar nicht anwendbar, da ja keine ausdrückliche Weigerung zum Urlaubskonsum gibt. Also kann man auch nicht "böswillig trotz Weigerung" auf urlaub gehen.

diverse links:
https://diepresse.com/home/karriere/kolumnen/arbeitsrecht/5118588/Crashkurs-Arbeitsrecht_Urlaubsverbrauch-in-der-Kuendigungsfrist
https://www.wko.at/service/t/arbeitsrecht-sozialrecht/urlaub-zeitausgleich-dienstfreistellungen.html


mfg
AVS



kann den bitte wer rufen?


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