Re(2): Anonymverfügung, weil Polizei Blinker nicht gesehen hat
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Anonymverfügung, weil Polizei Blinker nicht gesehen hat
11.03.2020, 13:40:46
Steht eigentlich eh schon alles um Betreff. Dankenswerterweise kam eine aufforderung zur spende von 56€ wegen nicht blinkens beim verlassen des kreisverkehrs. das blöde dran:
1) fahr ich dort täglich
2) blink ich vorblidlich, egal wo. aus einem einzigen grund: mir gehts selbst am keks, wenn andere ohne blinken durch die gegend eiern
3) hab ich bereits gesehen, dass die kiberei wiedermal an ihrer lieblingsstelle steht und auf nichtblinken schaut

und wie nun das ganze zustandegkommen ist:
dame vor mir hat ihre fahrspurwahl im kreisverkehr so gewählt, dass eine gute autobreite vom rand in die mitte platz war. somit hätte ich ihr beim verlassen des kreisverkehrs mit gutem willen sogar in ihre rechte seite reinfahren können oder auch einfach rechts überholen. vor und während dem verlassen hab ich geblinkt, konnten die polizisten in ihrem auto aber nicht sehen, da ja das auto vor mir durch die interessante spurwahl zum teil die sicht verdeckt hat. ebenso ist auch ein lkw richtung kreisverkehr unterwegs gewsen, hat also auch die sicht verdeckt. zu guter letzt ist dann noch der winkel beim ausfahren so ungünstig, dass vom standort der polizei keine sicht auf die rechte fahrzeugseite besteht.

lange rede kurze frage: hat ein abwarten auf die strafverfügung + einspruch erfahrungsgemäß irgend eine chance auf strafaufhebung/milderung? beweisen kann ich ja nichts, dashcam wäre da jetzt sehr praktisch...

nachdem ich das getippt hab ist mir noch eine "kleinigkeit" aufgefallen: ich war an diesem tag garantiert nicht dort, weil es ein sonntag zeitig in der früh war. um die zeit war ich im bett, aber wie soll ich das wieder beweisen?

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