Wohnung in Deutschland im März für Juli gebucht. Was tun?
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Re(7): Wohnung in Deutschland im März für Juli gebucht. Was tun?
18.05.2020, 20:52:42
So ich hab mal gesucht und gefunden:

https://archiv.vdivaktuell.de/blog/verbraucherschutz-im-mietverhaeltnis

"Der Begriff des Unternehmers nach § 14 BGB ist als Gegenstück zum Verbraucher weit auszulegen. Deshalb muss ein Unternehmer nicht Kaufmann sein, gewerblich i. S. des Gewerbesteuergesetzes und/oder mit Gewinnerzielungsabsicht handeln. Es genügt, dass der Vermieter im Wettbewerb mit anderen planmäßig Leistungen gegen ein Entgelt anbietet, was auch nebenberuflich geschehen kann. Dies wäre an sich schon der Fall, wenn der Eigentümer seine einzige Mietwohnung durch Inserate oder auf sonstige Weise bewirbt; immerhin setzt er sich damit in Konkurrenz zu seinen Mitbewerbern.

Allerdings wird für ein geschäftsmäßiges Handeln i. S. v. § 14 BGB ein gewisser organisatorischer Mindestaufwand gefordert. Für einen Vermieter von Wohnraum soll das erst der Fall sein, wenn er mehrere Wohnungen vermietet. Davon soll bereits ausgegangen werden können, wenn er mehr als zwei Wohnungen vermietet (LG Köln v. 26.1.1999 – 12 S 256/98). Denn schon der Regelungszweck der §§ 312 ff. BGB gebiete, auch Kleinvermieter als Unternehmer anzusehen (AG Freiburg v. 1.10.2013 – 53 C 1059/13). Das soll erst recht gelten, wenn der Eigentümer zwar nur zwei Wohnungen hat, sich bei der Vermietung aber von einer professionellen Hausverwaltung vertreten lässt (LG Wiesbaden v. 1.7.1996 – 1 S 434/95)."

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Re(2): Wohnung in Deutschland im März für Juli gebucht. Was tun?
17.05.2020, 20:23:23
In dem Vertrag steht folgende Klausel drinnen:
(1) Wurde die Mietsache vor Mietvertragsschluss nicht
vom Mieter besichtigt und wird der Vertrag bei
gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien
außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters
unterzeichnet, steht dem Mieter ein gesetzliches
Widerrufsrecht nach §§ 312 Abs. 4, 312g und 355 BGB
zu, sofern es sich beim Vermieter um einen Unternehmer
im Sinne des § 14 BGB handelt.
(2) Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 vor, hat der
Mieter das Recht den Mietvertrag binnen vierzehn Tagen
ab dem Tag des Vertragsschlusses, ohne Angabe von
Gründen zu widerrufen.
(3) Um vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, muss
der Mieter dem Vermieter mittels eindeutiger Erklärung
(z.B. per Post, Telefax, E-Mail) mitteilen, dass er den
Vertrag widerruft.
(4) Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist es ausreichend,
dass die Widerrufserklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist
versandt wird.
(5) Wenn der Vertrag widerrufen wird, erstattet der
Vermieter unverzüglich, spätestens innerhalb von
vierzehn Tagen nach Zugang der Widerrufserklärung
beim Vermieter, alle geleisteten Zahlungen.
(6) Mit Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der
Mieter, die Widerrufsbelehrung vollständig gelesen und
zur Kenntnis genommen zu haben.


Ich glaube die Person ist leider eine Privatperson:
https://wunderflats.com/en/furnished-apartment/awesome-home-near-alexanderplatz/597e2537ec12b7d30f991719

Der Vertrag wurde online unterzeichnet.

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Re(2): Wohnung in Deutschland im März für Juli gebucht. Was tun?
17.05.2020, 20:35:24
Das erste kann ich leider nicht zu 100% sagen, ich habe nur einen Namen.
Der Vertrag wurde auf einer Webseite abgeschlossen: http://www.wunderflats.com
Leider fehlt keine Widerrufsbelehrung:

11. Widerrufsrecht/
Widerrufsbelehrung
(1) Wurde die Mietsache vor Mietvertragsschluss nicht
vom Mieter besichtigt und wird der Vertrag bei
gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien
außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters
unterzeichnet, steht dem Mieter ein gesetzliches
Widerrufsrecht nach §§ 312 Abs. 4, 312g und 355 BGB
zu, sofern es sich beim Vermieter um einen Unternehmer
im Sinne des § 14 BGB handelt.
(2) Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 vor, hat der
Mieter das Recht den Mietvertrag binnen vierzehn Tagen
ab dem Tag des Vertragsschlusses, ohne Angabe von
Gründen zu widerrufen.
(3) Um vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, muss
der Mieter dem Vermieter mittels eindeutiger Erklärung
(z.B. per Post, Telefax, E-Mail) mitteilen, dass er den
Vertrag widerruft.
(4) Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist es ausreichend,
dass die Widerrufserklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist
versandt wird.
(5) Wenn der Vertrag widerrufen wird, erstattet der
Vermieter unverzüglich, spätestens innerhalb von
vierzehn Tagen nach Zugang der Widerrufserklärung
beim Vermieter, alle geleisteten Zahlungen.
(6) Mit Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der
Mieter, die Widerrufsbelehrung vollständig gelesen und
zur Kenntnis genommen zu haben.

Ich habe die Wohnung aber nie besichtigt, also nur auf Fotos, keine Ahnung ob das etwas hilft.
Danke für Deine Antwort!

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Re: Wohnung in Deutschland im März für Juli gebucht. Was tun?
18.05.2020, 08:36:27
Wie du selber weißt geht es um einen Betrag zwischen 3,2-3,9k.
Da verstehe ich nicht wieso du bis jetzt gewartet hast... ebenso finde ich den Zeitpunkt vom Abschluss recht interessant an dem Mi wurden doch die Schulsperren verkündet und am Tag darauf (Fr) der Lockdown. Aber das lässt sich nicht mehr ändern auch wenn sich das zu deinem Nachteil auswirken könnte.

Aber zur Lösung von deinem Problem:
Unter normalen Bedingungen stimmen die meisten Antworten: Pech gehabt. Wenn du die Miete nicht direkt an das Praktikum geknüpft hast stehen die beiden Sachen nicht im Zusammenhang. Wenn du sonst kein Rücktrittsrecht vereinbart hast => Pech gehabt.
Jedoch ist die Situation aktuell nicht normal und Stand heute wird die Grenze zwar nur stichprobenartig kontrolliert, aber du dürftest nicht einreisen (z.B. https://www.adac.de/news/corona-deutschland-grenzen/ ) Wie es im Juli ausschauen wird wissen wir noch nicht. Aber ich kann mir vorstellen, dass abweichend zur Normalsituation, du nix zahlen musst wenn du es nicht wahrnehmen kannst (!). Ob das aber stimmt, und wie es ist wenn es gerade wieder gehen würde ist nix was ein Laie beurteilen kann.

Was sollst du tun?
Zu einem gescheiten Anwalt (Mietrecht mit Deutschland know how) gehen. Vergiss die Mietervereinigung die hat mit Deutschland nix zu tun, Vergiss das gratis Erstgespräch, das ist allgemein, unverbindlich und da wird nicht dein Vertrag im Detail durchgekaut. Such dir einen Profi und zahl dem die 100 oder 200€ die er verlangt. Damit kannst du dir ggf. Tausende Euros sparen oder aber weißt für einen geringen Aufpreis ob es ratsam ist es mit 3,2 zu probieren oder gleich auf die 3,9 zu gehen und die Sache ist dann auch erledigt weil du dann Gewissheit hast.  
-------------------------------------------------------------------
Dieser Moment, wenn ein Gast MEINEN Controller nimmt und sich als Spieler 1 anmelden will.
MEIN Haus, MEIN Controller, ICH BIN Spieler 1.
18.05.2020, 08:40 Uhr - Editiert von Codename 47, alte Version: hier
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