Re(2): Wohnung in Deutschland im März für Juli gebucht. Was tun?
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Re(2): Wohnung in Deutschland im März für Juli gebucht. Was tun?
17.05.2020, 20:23:23
In dem Vertrag steht folgende Klausel drinnen:
(1) Wurde die Mietsache vor Mietvertragsschluss nicht
vom Mieter besichtigt und wird der Vertrag bei
gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien
außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters
unterzeichnet, steht dem Mieter ein gesetzliches
Widerrufsrecht nach §§ 312 Abs. 4, 312g und 355 BGB
zu, sofern es sich beim Vermieter um einen Unternehmer
im Sinne des § 14 BGB handelt.
(2) Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 vor, hat der
Mieter das Recht den Mietvertrag binnen vierzehn Tagen
ab dem Tag des Vertragsschlusses, ohne Angabe von
Gründen zu widerrufen.
(3) Um vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, muss
der Mieter dem Vermieter mittels eindeutiger Erklärung
(z.B. per Post, Telefax, E-Mail) mitteilen, dass er den
Vertrag widerruft.
(4) Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist es ausreichend,
dass die Widerrufserklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist
versandt wird.
(5) Wenn der Vertrag widerrufen wird, erstattet der
Vermieter unverzüglich, spätestens innerhalb von
vierzehn Tagen nach Zugang der Widerrufserklärung
beim Vermieter, alle geleisteten Zahlungen.
(6) Mit Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der
Mieter, die Widerrufsbelehrung vollständig gelesen und
zur Kenntnis genommen zu haben.


Ich glaube die Person ist leider eine Privatperson:
https://wunderflats.com/en/furnished-apartment/awesome-home-near-alexanderplatz/597e2537ec12b7d30f991719

Der Vertrag wurde online unterzeichnet.

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