Re(7): Wohnung in Deutschland im März für Juli gebucht. Was tun?
Geizhals » Forum » Finanzen » Wohnung in Deutschland im März für Juli gebucht. Was tun? (41 Beiträge, 739 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.......
Re(7): Wohnung in Deutschland im März für Juli gebucht. Was tun?
18.05.2020, 20:52:42
So ich hab mal gesucht und gefunden:

https://archiv.vdivaktuell.de/blog/verbraucherschutz-im-mietverhaeltnis

"Der Begriff des Unternehmers nach § 14 BGB ist als Gegenstück zum Verbraucher weit auszulegen. Deshalb muss ein Unternehmer nicht Kaufmann sein, gewerblich i. S. des Gewerbesteuergesetzes und/oder mit Gewinnerzielungsabsicht handeln. Es genügt, dass der Vermieter im Wettbewerb mit anderen planmäßig Leistungen gegen ein Entgelt anbietet, was auch nebenberuflich geschehen kann. Dies wäre an sich schon der Fall, wenn der Eigentümer seine einzige Mietwohnung durch Inserate oder auf sonstige Weise bewirbt; immerhin setzt er sich damit in Konkurrenz zu seinen Mitbewerbern.

Allerdings wird für ein geschäftsmäßiges Handeln i. S. v. § 14 BGB ein gewisser organisatorischer Mindestaufwand gefordert. Für einen Vermieter von Wohnraum soll das erst der Fall sein, wenn er mehrere Wohnungen vermietet. Davon soll bereits ausgegangen werden können, wenn er mehr als zwei Wohnungen vermietet (LG Köln v. 26.1.1999 – 12 S 256/98). Denn schon der Regelungszweck der §§ 312 ff. BGB gebiete, auch Kleinvermieter als Unternehmer anzusehen (AG Freiburg v. 1.10.2013 – 53 C 1059/13). Das soll erst recht gelten, wenn der Eigentümer zwar nur zwei Wohnungen hat, sich bei der Vermietung aber von einer professionellen Hausverwaltung vertreten lässt (LG Wiesbaden v. 1.7.1996 – 1 S 434/95)."

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung