Überstundenpauschale und Gleitzeit
Geizhals » Forum » Tipps & Tricks » Überstundenpauschale und Gleitzeit (89 Beiträge, 1888 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Überstundenpauschale und Gleitzeit
04.10.2020, 11:06:46
EDIT: Ganz unten habe ich am 10.10. die Textstellen aus meinem Dienstvertrag ergänzt.
------------------------

Bei der neuen Firma habe ich eine Pauschale von 10 Stunden. Gerade wieder die Monatszeitabrechnung bekommen und da lese ich, dass ich kräftig im Minus sei.

August (das war mein allererster Monat) minimales Zeitminus, September ein Zeitplus, durchgerechnet hätte ich ein leichtes Plus in Relation zur normalen vertraglich vereinbarten Wochen-Sollzeit.

Aber die Firma lastet mir 10 Stunden/Monat negativ an und das haut mich nun runter (zeitmäßig und mental...).

Eine Überstundenpauschale verstand ich bisher so, dass allenfalls (weil unregelmäßig) anfallende Überstunden abgegolten sind, egal ob man sie nun gemacht hat oder nicht (weil es im Moment auch keine betriebliche Erfordernis mit Abendterminen usw gibt).

In Kombination mit Gleitzeit schaut es real so aus, dass die Normalarbeitszeit nur pro Monat "durchgerechnet" wird, ich als für August die Minderstunden+10 weitere angelastet bekomme und im September meine bisserl Mehrstunden durch die Pauschale geschluckt werden, aber durch Zurechnung von 10 Stunden nochmal wieder ein deutliches Minus rauskommt.

Ist sowas wirklich üblich?

---------------------
EDIT: Hier die relevante Passage aus meinem Dienstvertrag, weil öfters danach gefragt worden ist:

"Weiters erhält der Dienstnehmer eine Überstundenpauschale in der Höhe von EUR xxx brutto pro Monat 14 mal pro Kalenderjahr. Mit dieser Pauschale sind 10 Mehr- bzw. Überstunden abgegolten. Der Dienstgeber behält sich jedoch vor, jederzeit auf die Leistung der Überstunden ganz oder teilweise zu verzichten. In diesem Falle wird eine Kürzung oder eine Streichung (Wegfall) der Überstundenpauschale erfolgen. Diese Überstundenpauschale wird in der Zeiterfassung 12-mal berücksichtigt und sind auch Zeiten des Lohnausfallsprinzips damit abgedeckt."

Anmerkung: Der Pauschalbetrag entspricht ziemlich genau anteiligen 10 Stunden Grundgehalt + 50% Zuschlag. Das ist aber eher Zufall, weil das Gesamtbrutto (Grund+ÜSt) hingetrimmt worden ist auf mein altes Brutto.

-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
10.10.2020, 09:49 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch
 
Melden nicht möglich
......
Re(6): Überstundenpauschale und Gleitzeit
10.10.2020, 09:49:09
Die Regelung klingt echt seltsam.


Ich habe jetzt in meinem OP den Passus aus dem Dienstvertrag zitiert. Die Crux steckt vermutlich in der Formulierung "Diese Überstundenpauschale wird in der Zeiterfassung 12-mal berücksichtigt und sind auch Zeiten des Lohnausfallsprinzips damit abgedeckt."

Das würde ich im Nachhinein als verklausulierten einmonatigen Durchrechnungszeitraum interpretieren. Aber nach wie vor nicht, dass mir einfach 10 Stunden abgebucht werden und ich allein dadurch auch ins Gesamtminus rutschen kann.

Überstunden müssen ja theoretisch beauftragt werden. Wenn’s aber nichts zu tun
gibt und dich keiner beauftragt

Das kommt noch dazu. Die erwarteten Überstunden (die für mich auch selbstverständlich sind, weil mit dieser Arbeit untrennbar verbunden) sind ca. 30 Eigentümerversammlungen pro Jahr. Aber sowohl coronabedingt gibt es da Einschränkungen (und einen Terminrückstau von meinen Vorgängern) und als neuer Mitarbeiter kann ich auch gar keine ETV machen, weil ich da während der Einarbeitungszeit nur als Depp dastehen würde und das auch für die Firma kontraproduktiv wäre.

Um ein monatliches Zeitminus müsste ich mich jedoch ins Büro zur normalen Arbeit hinsetzen und mir das (am besten schriftlich) anordnen lassen.

Zitat aus dem Dienstvertrag:

----
"Der Dienstnehmer ist verpflichtet, rechtzeitig angeordnete Mehrarbeitsstunden und/oder Überstunden im erlaubten Ausmaß zu leisten.

Überstunden dürfen nur über ausdrückliche Anordnung des Dienstgebers gemacht werden.

Eine Mehrarbeitsleistung und/oder Überstundenleistung ohne vorherige Anordnung ist nur dann zulässig, wenn eine Nichterbringung dieser Mehrleistungen und/oder Überstunden von großem Schaden und Nachteil für den Dienstgeber wäre und eine rechtzeitige Mitteilung an den Dienstgeber über die zu leistenden Mehrarbeitsstunden und/oder Überstunden unmöglich oder mit unzumutbaren Aufwendungen verbunden gewesen wäre."
----

Das ist jetzt Korinthenkackerei: Aber im Ernstfall müsste ich jedwede Minute, die über 39 Wochenstunden hinausgeht, "ausdrücklich anordnen" lassen. Ein ziemlicher Widersinn zu Gleitzeit und vor allem ist (im Sinne meiner ursprünglichen Fragestellung) kein einziges Däumchendrehen zwecks Erreichung von proforma 10 Überstunden/Monat im Zusammenhang mit einem potentiellen Schaden/Nachteil für den Dienstgeber.

-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Re: Überstundenpauschale und Gleitzeit
05.10.2020, 08:34:25
Eine Überstundenpauschale kann deinen Zeitsaldo nicht beeinflussen, sondern gilt nur die Zuschläge für eben Überstunden ab, dass diese nicht extra zur Auszahlung kommen.

Die Überstundenpauschale ist dafür da, dass der Arbeitgeber seine Kosten glättet und darauf spekuliert, dass du mehr Überstunden machst, als die abgegolten werden. Was aber nicht heißen darf, dass du durch die Üst Pauschale durchgerechnet unters eingestufte KV Minimum fallen darfst. Und natürlich wünscht sich der Arbeitgeber auch, dass du nicht vorm Arbeits- und Sozialgericht auf Auszahlung etwaig mehr angefallener Überstunden klagst.

Was hier gemacht wird, ist für mich hochgradig illegal, da unvereinbart die Soll Arbeitszeit raufgesetzt wird. Denn nach deiner Schilderung hast du damit eine Soll Arbeitszeit von - angenommen, 38,5 Stunden pro Woche (abweichend je KV/BV oder sonstiges was dich besser als das Gesetz stellen) nun 41 Stunden.

Nur sind es bis 50 Wochenstunden und unangeordnet eben Mehrstunden und keine Überstunden. (Danke übrigens an ÖVP Basti und allen ÖVP Wählern, denn früher waren es 40 Wochenstunden.)

Bist du denn sicher, dass du eine Überstundenpauschale vereinbart hast und keine All-in der sich auf der 10 Stundenbasis errechnet?

Für die Regelung bei Negativstunden müsste man dein Gleitzeitmodell kennen, denn das ist quasi immer spezifisch per Unternehmen. An sich, ist das aber nichts wovor man sich fürchten müsste. Schaut zwar deppat aus, ist aber irrelevant. Damitst ein bissl beruhigter bist, schreibt dir das auch die AK so. https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitszeit/Lohnabzug_fuer_Minusstunden.html

pong


Satire erfordert Intelligenz beim Empfänger.
05.10.2020, 08:38 Uhr - Editiert von pong, alte Version: hier
Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Re: Überstundenpauschale und Gleitzeit
05.10.2020, 09:42:51
Kenne ich wie ein paar andere auch.

Es ist wie alles ein Kompromiss aus 2 Welten.
Nachteil: Du musst jeden Monat die 10 Stunden absitzen sonst rutscht du ins minus.
Vorteil: Trotz Überstundenpauschale (die normalerweise ja alle Überstunden abdeckt) werden dir wohl alle Stunden aufs Gleitzeitkonto gutgeschrieben und du kannst - wenn es die Arbeitslast hergibt - dir einige Stunden trotz Pauschale auszahlen lassen, Zeitausgleich nehmen,...

Sinn macht so ein Modell (im Gegensatz zu einer echten Pauschale) nur, wenn du von der erwartbaren Arbeitslast die Pauschale klar übertriffst. Wenn du im Jahresschnitt 15-20 Überstunden im Monat machen wirst ist ein großer Teil schon mal abgedeckt, für die Firma einfacher zu planen und du hast es als Gehaltsbestandteil und nicht allfällig als Sonderzahlung zum schlechteren Steuersatz.
Wenn du aber im Jahresschnitt um die 10h im Monat + machen wirst - oder gar weniger - solltest du bei dem Modell nur eine Pauschale von 5h im Monat oder gar keine wählen. Sonst kratzt und immer an der Null herum oder sitzt wirklich im Büro deine Stunden ab. Vorallem wenn es dich stört.
D.h. überleg dir das durch und red dann mit deinen Vorgesetzten. Kannst ja sagen, dass du Pauschalen bisher nur anders kanntest und bei der erwartbaren/vereinbarten Arbeitslast du potentiell immer zwischen null und negativ herumgrundelst was dir nicht taugt.


-------------------------------------------------------------------
Dieser Moment, wenn ein Gast MEINEN Controller nimmt und sich als Spieler 1 anmelden will.
MEIN Haus, MEIN Controller, ICH BIN Spieler 1.
Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Re: Überstundenpauschale und Gleitzeit
05.10.2020, 10:09:58
1. Gratulation zum neuen Job

2. Beileid zu der Regelung.
Ich lehne mich jetzt SEHR WEIT raus und behaupte: die ist SO, wie du sie beschreibst, wohl kaum zulässig.
Denn wenns ne echte Pauschale ist, dann ist es auch wurscht, ob die die Stunden leistest oder nicht. Allerdings ist es dann auch wurscht, wenn du 20 Stunden leistest, du bekommst trotzdem nur 10 bezahlt! Das wäre legal. Quasi ein All-In, allerdings mit dezitiert ausgewiesenem ÜST-Anteil, aber ohne Nachverrechnung.

Oder: du bekommst eine 10h-"Anzahlung" und ab-/nachgerechnet wird am Ende. Dann kannst du jetzt mal 50h ins Minus gehen, allerdings würden dann später 30 Mehrstunden auch als solche berücksichtigt und bezahlt. Auch das wäre legal.
Aber das ist KEINE Pauschale, das ist eine Dauerpflichtung, dauerhaft 10ÜStd zu leisten und als solche zu verrechnen. Was aber eben auch bedeutet: machst du 140h/Jahr, bekommst die 140 auch voll bezahlt.

Aber maximal 10h bezahlen und nicht geleistete Mehrstunden unbeschränkt einfordern (so habs ich zumindest verstanden), das wäre grob benachteiligend.

Was genau steht denn im Dienstvertrag und 1. Anlaufstelle: was sagt denn die Lohnverrechnung, wie das gehandhabt wird? Die müßte das ja am besten wissen, was sie tut.


mfg
AVS



kann den bitte wer rufen?


05.10.2020, 10:13 Uhr - Editiert von AVS_reloaded, alte Version: hier
Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..
Re(2): Überstundenpauschale und Gleitzeit
10.10.2020, 18:53:27
Der einzig relevante Knackpunkt ist vermutlich der Passus:

"Diese Überstundenpauschale wird in der Zeiterfassung 12-mal berücksichtigt"

Aber als AN, der diesen Vertrag zur Voransicht hatte, habe ich nie im Leben es so interpretiert, dass mir FIX 12 mal im Jahr 10 Stunden abgezogen werden, egal ob ich nur wenig Mehrstunden mache oder krank bin oder Urlaub habe - weil für die letzten beiden Fälle sehe ich es im Nachhinein auch so = es werden sturheil 10 Stunden abgebucht.

5 Wochen Urlaub sind fix = 12,5 Minusstunden.
Allfällige Kur/Reha dauert 3 Wochen = 7,5 Minusstunden.

Mich kotzt es menschlich einfach an, wenn ein an sich sehr sozialer (das Grundgehalt vergessen wir lieber...) und renommierter Arbeitgeber mit 150+ Mitarbeitern sowas im DV versteckt.

Naja, mein Ansatzpunkt ist, dass mein DV bis 31.12. befristet ist (nicht mein Wunsch, sondern Vorformulierung vom AG). Bis dahin bewerbe ich mich anderweitig und zeige denen dann allenfalls den langen Mittelfinger. Weil gleich beim Einstieg ist mir "von oben" gesagt worden, dass in meiner Arbeitsgruppe die Fluktuation sehr hoch sei und in anderen die Leite seit ewig arbeiten. Langsam verstehe ich das und da ich qualitativ echt ein Glücksgriff bin für die Partie, habe ich hoffentlich irgendeinen Hebel, den ich ansetzen kann.

-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung