Re: Überstundenpauschale und Gleitzeit
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Überstundenpauschale und Gleitzeit
04.10.2020, 11:06:46
EDIT: Ganz unten habe ich am 10.10. die Textstellen aus meinem Dienstvertrag ergänzt.
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Bei der neuen Firma habe ich eine Pauschale von 10 Stunden. Gerade wieder die Monatszeitabrechnung bekommen und da lese ich, dass ich kräftig im Minus sei.

August (das war mein allererster Monat) minimales Zeitminus, September ein Zeitplus, durchgerechnet hätte ich ein leichtes Plus in Relation zur normalen vertraglich vereinbarten Wochen-Sollzeit.

Aber die Firma lastet mir 10 Stunden/Monat negativ an und das haut mich nun runter (zeitmäßig und mental...).

Eine Überstundenpauschale verstand ich bisher so, dass allenfalls (weil unregelmäßig) anfallende Überstunden abgegolten sind, egal ob man sie nun gemacht hat oder nicht (weil es im Moment auch keine betriebliche Erfordernis mit Abendterminen usw gibt).

In Kombination mit Gleitzeit schaut es real so aus, dass die Normalarbeitszeit nur pro Monat "durchgerechnet" wird, ich als für August die Minderstunden+10 weitere angelastet bekomme und im September meine bisserl Mehrstunden durch die Pauschale geschluckt werden, aber durch Zurechnung von 10 Stunden nochmal wieder ein deutliches Minus rauskommt.

Ist sowas wirklich üblich?

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EDIT: Hier die relevante Passage aus meinem Dienstvertrag, weil öfters danach gefragt worden ist:

"Weiters erhält der Dienstnehmer eine Überstundenpauschale in der Höhe von EUR xxx brutto pro Monat 14 mal pro Kalenderjahr. Mit dieser Pauschale sind 10 Mehr- bzw. Überstunden abgegolten. Der Dienstgeber behält sich jedoch vor, jederzeit auf die Leistung der Überstunden ganz oder teilweise zu verzichten. In diesem Falle wird eine Kürzung oder eine Streichung (Wegfall) der Überstundenpauschale erfolgen. Diese Überstundenpauschale wird in der Zeiterfassung 12-mal berücksichtigt und sind auch Zeiten des Lohnausfallsprinzips damit abgedeckt."

Anmerkung: Der Pauschalbetrag entspricht ziemlich genau anteiligen 10 Stunden Grundgehalt + 50% Zuschlag. Das ist aber eher Zufall, weil das Gesamtbrutto (Grund+ÜSt) hingetrimmt worden ist auf mein altes Brutto.

-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
10.10.2020, 09:49 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
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.  Re: Überstundenpauschale und Gleitzeit
 (zeddicus am 04.10.2020, 11:27:46)
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.
Re: Überstundenpauschale und Gleitzeit
05.10.2020, 10:09:58
1. Gratulation zum neuen Job

2. Beileid zu der Regelung.
Ich lehne mich jetzt SEHR WEIT raus und behaupte: die ist SO, wie du sie beschreibst, wohl kaum zulässig.
Denn wenns ne echte Pauschale ist, dann ist es auch wurscht, ob die die Stunden leistest oder nicht. Allerdings ist es dann auch wurscht, wenn du 20 Stunden leistest, du bekommst trotzdem nur 10 bezahlt! Das wäre legal. Quasi ein All-In, allerdings mit dezitiert ausgewiesenem ÜST-Anteil, aber ohne Nachverrechnung.

Oder: du bekommst eine 10h-"Anzahlung" und ab-/nachgerechnet wird am Ende. Dann kannst du jetzt mal 50h ins Minus gehen, allerdings würden dann später 30 Mehrstunden auch als solche berücksichtigt und bezahlt. Auch das wäre legal.
Aber das ist KEINE Pauschale, das ist eine Dauerpflichtung, dauerhaft 10ÜStd zu leisten und als solche zu verrechnen. Was aber eben auch bedeutet: machst du 140h/Jahr, bekommst die 140 auch voll bezahlt.

Aber maximal 10h bezahlen und nicht geleistete Mehrstunden unbeschränkt einfordern (so habs ich zumindest verstanden), das wäre grob benachteiligend.

Was genau steht denn im Dienstvertrag und 1. Anlaufstelle: was sagt denn die Lohnverrechnung, wie das gehandhabt wird? Die müßte das ja am besten wissen, was sie tut.


mfg
AVS



kann den bitte wer rufen?


05.10.2020, 10:13 Uhr - Editiert von AVS_reloaded, alte Version: hier
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