Re(2): Finanzamt / Vorsteuerabzug bei falschem Namen auf Einkaufsrechnung
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Re(2): Finanzamt / Vorsteuerabzug bei falschem Namen auf Einkaufsrechnung
12.02.2021, 20:47:19
Daran habe ich zwar auch schon gedacht, ist aber - nicht zuletzt - auch wieder ungut, da damit wieder zusätzlicher Aufwand, Kosten etc. produziert wird, und jemand mitspielen muß.

Theoretisch habe ich sogar daran gedacht ein weiteres Unternehmen zu gründen, dass quasi nur einkauft und mir dann weiterverkauft. Aber da reden wir dann von Aufwendungen die nicht mehr dafürstehen (müsste dann ja eine Gesellschaft sein, denn als Einzelunternehmen kann man ja nur einmal existieren, und bei einer Gesellschaft kommt man ja dann nicht mehr um Bilanzierung etc. herum).

Ich suche quasi den goldenen Mittelweg wie ich da bzgl. Finanzamt absolut "clean" bleibe (und ich nicht auf die GNADE eines Betriebsprüfers angewiesen bin; da ich unter 1 Mio. Umsatz mache, hatte ich bislang erst eine einzige, diese war unerwartet fairer und im Zweifelsfall wurde immer zu meinen Gunsten entschieden ... aber man weiß ja nicht wie es das nächste mal sein wird), aber trotzdem die Anforderungen des Verkäufers, einen Namen auf die Rechnung zu schreiben, erfüllen kann.

Meine Hoffnung war bzw. ist, dass bei einer Rechnung unter 400 Euro, bei der bekanntlich gar kein Empfängername auf der Rechnung stehen müsste, ein falscher Empfängername ("Phantasiename" oder quasi ein Pseudonym) toleriert werden würde. Ist die Frage ob das jemals ausjudiziert wurde.

12.02.2021, 21:02 Uhr - Editiert von namor1, alte Version: hier
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