Rasen - Auto weg haha
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Re(6): Rasen - Auto weg haha
10.03.2021, 22:35:22
Und hinterm LKW kommt plötzlich die Omi mit 100 km/h hervor!
Differenzgeschwindigkeit 120 km/h.

und?
Dann hab ICH immer noch die 3.Spur. Oder die 4.
Wo ist DEIN Problem?

120 in der Stadt findest du hingegen böse. Aber auf der AB ist das total cool
und
supersicher.

muß ich den verstehen? Ich denke nicht!
Selbstüberschätzung und Größenwahn, die Abkürzung dafür ist AVS...

kann es sein, daß du einfach ein Auto nicht schnell fahren kannst? Weil du nicht WILLST?
Was OK wäre, aber bitte schreib mir dann nicht vor, wie ich meines zu bewegen habe!

Denn um auf dein Beispiel oben zurückzukommen: auf einer 2spurigen AB mit 300 (ach was, bleinben wir realistisch: auch nur 200) auf einen LKW zuzufahren, dem sich ebenfalls ein anderer PKW mit weit geringerer Geschwindigkeit nähert, ist SEHR RISKANT. Weil du eben nie mit 100%iger sicherheit vorhersagen kannst: bleibt der drinnen? Blinkt der? Schaut der? Oder zieht er einfach raus?
Da darf ich nicht mit 200 auf den Auffahren. Da kannst du blinken, langsamer werden, irgendwas, aber einfach Augen zu und durch ist FALSCH!
Du scheinst zu glauben, jeder der 130+ fährt, sei lebensmüde, ein Selbstmörder. Ich bin deppat, aber ned verrückt und sicher nicht lebensmüde. Ich fahr gerne schnell, aber noch lieber in 1 Stück bis ans Ziel!

Und das ist ein SEHR GROSSER Unterschied zu den Irren, die am Gürtel, selbst im Berufsverkehr  80+ fahren, alle 3s ohne Blinker die Spur wechseln, dabei auf 1m auf den Vordermann auffahren. Die töten nicht? Komm, setzt dich auf´s Moped in die Spur neben denen und sag´s nochmal. Sag´s nur 1x!

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz gegenüber Fundamentalisten!


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Re: Rasen - Auto weg haha
10.03.2021, 12:32:10
die Idee einer Verschärfung ist ja begrüßenswert, aber die Umsetzung ist IMHO nicht durchdacht.

1. Strafen auf 5000€ erhöhen. Toll. Nutzt nur nix, wenn die Strafe beim Erstvergehen 500 beträgt.

2. FS-Abnahme und Fahrverbot: es sollte allgemein bekannt sein, daß man keinen  Schein BRAUCHT um ein KFZ zu lenken. OK, ohne ist es illegal, aber "illegal", das interessiert jemanden, der ein illegales Rennen fährt jetzt genau was??

3. KFZ beschlagnahmen: na da bin ich gespannt, wie sie das rechtlich umsetzen wollen! Was ist bei Drittbesitzern, was bei FirmenKFZ?
Außerdem: wer hindert diese Irren, sich ein KFZ (erneut) zu leihen?

4: Geschwindigkeitsgrenzen: +80 in der STADT, aber +90 auf der Autobahn???
Leute, gayts noch?? da kommt mir echt das Kotzen!
85 in der Wohnstraße, 110 in der 30er Zone, 130 am Gürtel, aber 140 auf der Tangente oder der A22??
Oder 220 auf einer 3-4spurigen A1 oder A2???
Ja, 220 ist viel, aber doch ist hier das Gefährdungspotential ein erheblich anderes (geringeres) als bei 110 in der 30er-Zone!!!
Sorry, da paßt für mich die Verhältnismäßigkeit nicht! Einfach zu sagen: mehr als doppelt so schnell wie erlaubt und tschüß wäre einfacher und einfacher nachvollziehbar!

5. my 2c: Warum das ganz wieder nur über die STVO regeln? Warum solch extremes Rasen nicht (wie in DE) ins Strafgesetzbuch aufnehmen? Und Körperverletzung (mit oder ohne Todesfolge) dabei als Straftat mit (bedingtem) Vorsatz aburteilen. Und Alk bitte gleich dazu.
Wenn die Deppen nach sowas mal 6 Monate im Bau sitzen, dann hört die Diskussion auf, ob man das KFZ einzieht oder mehr Strafe kassiert: einfach den Irren von der Straße holen und gut isses!

Und falls sich jetzt wer wundert: ja, ich als bekennend "flotter" Fahrer plädiere FÜR härtere Strafen.

mfg
AVS



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Re(11): Rasen - Auto weg haha
12.03.2021, 14:22:28

nicht nur die kosten der "abschleppleistung" sondern auch die strafe vorher
zahlen musst.

das kann so nicht stimmen, denn wenn ich mir den abgeschleppten Kübel nach einigen Stunden oder Tagen hole, ist der Strafbescheid ja noch gar nicht erstellt.
Ich muß keine Strafe bezahlen, die nicht rechtskräftig ist! Wir sind in einem Rechtsstaat!!

Und ich hab recht:
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Fahrzeug ungerechtfertigt abgeschleppt wurde, sollten Sie die Abschleppkosten nicht bezahlen. Wenn Sie die Zahlung der Abschleppkosten bei der Abholung Ihres Fahrzeugs verweigern, schreibt die Abschleppgruppe der MA 48 die Kosten für die Entfernung und Verwahrung Ihres Fahrzeugs mit Bescheid vor.

Gegen diesen Bescheid können Sie, wenn Sie Zulassungsbesitzerin oder Zulassungsbesitzer des KFZ sind, das Rechtsmittel der Vorstellung erheben. Anschließend wird von der Abteilung Parkraumüberwachung (MA 67) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Wenn in diesem Verfahren die Rechtmäßigkeit der Abschleppung bestätigt wird, erlässt die Parkraumüberwachung einen Bescheid über die Kostenvorschreibung. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Bescheids bei der Behörde erster Instanz Parkraumüberwachung eine Beschwerde einbringen.

Wird im Zuge des Ermittlungsverfahrens ein rechtlicher Mangel bei der Abschleppung festgestellt (z. B. Kundmachung der Halteverbote war nicht korrekt) oder waren die Voraussetzungen für eine kostenpflichtige Entfernung zum Abstellzeitpunkt des Fahrzeuges nicht gegeben (z. B. Spontangebrechen, Halteverbotstafeln wurden kurzfristig während einer Urlaubsabwesenheit aufgestellt), gibt es keine neuerliche Vorschreibung der Kosten.

Sagt sogar die MA48: einen DRECK muß ich VORHER zahlen.

mfg
AVS



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Re(2): Rasen - Auto weg haha
10.03.2021, 17:23:05
1. Strafen auf 5000€ erhöhen. Toll. Nutzt nur nix, wenn die Strafe beim
Erstvergehen 500 beträgt.


Jo eh. Aber wer rennen fährt, fährts mehrmals. Wer 500 gezahlt hat weiß, beim nächsten mal wirds richtig teuer. Aber ja - von mir aus kann man 80+ kmh beim ersten mal mit 5000 € Strafe belegen. Von mir aus auch 10.000

2. FS-Abnahme und Fahrverbot: es sollte allgemein bekannt sein, daß man
keinen  Schein BRAUCHT um ein KFZ zu lenken.


Führerscheinabnahme ist schon eine harte Strafe. Die Burschen definieren sich ja über die Karre und nutzen sie privat und beruflich (falls sie was hackeln gehen ;-)). Halbes Jahr Lappen weg, verpflichtende Nachschulung bzw. der Gang zur Psycho-Analyse - das ist schon was.
No na kann er sich irgendwo ein KFZ besorgen und rumrasen, Führerschein hin oder her, aber darum gehts ja nicht. Das trifft auf potentielle Terroristen zu, die mit einem LKW auf den Christkindlmarkt fahren wollen. Klar, den hält ein FS-Entzug nicht auf.

3. KFZ beschlagnahmen: na da bin ich gespannt, wie sie das rechtlich umsetzen
wollen! Was ist bei Drittbesitzern, was bei FirmenKFZ?


Keine Ahnung? Die halten sich halt bei ihm schadlos? Bei der Klientel wahrscheinlich ein theoretisches Problem. Außerdem: Beschlagnahme ist keine Enteignung.

4: Geschwindigkeitsgrenzen: +80 in der STADT, aber +90 auf der Autobahn???


Was ist daran schlecht? Die Grenze in der Stadt könnte tiefer sein, hier wär 120 oder 110 auch möglich.
Aber hä - dir ist +90 zu tief angesetzt? Da kann ich nur fragen: Gayts noch? Soll die Strafe auf der AB ab 270 gelten oder wie? Was bringt dann die Regelung auf der Autobahn, außer nix?

5. my 2c: Warum das ganz wieder nur über die STVO regeln?


Ganz deiner Meinung. Seit dem Berliner Urteil find ich das im Extremfall hier auch überfällig.

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