Re(4): Widerrufsrecht: Ware online bestellt, im Geschäft abgeholt
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Re(4): Widerrufsrecht: Ware online bestellt, im Geschäft abgeholt
02.06.2021, 17:28:28
ich tu jetzt juristisch ein bissl hirnwixxen:


Da reden jetzt wohl zwei Blinde von der Farbe, aber ich mach mal mit.

Ein Kaufvertrag entsteht durch Willensübereinstimmung. Nicht durch Bezahlung,
nicht durch Lieferung.


Nachdem ein verbindliches Angebot abgegeben und angenommen wurde. Wofür wiederum Rechtsbindungswille erforderlich ist. Vergleiche das beliebte Beispiel mit der Supermarktkasse. Nicht Ware und Preisschild im Regal sind das Angebot. Das verbindliche Angebot, die Ware zum ausgezeichneten Preis zu erwerben, machst _Du_, und zwar erst, wenn Du die Ware aufs Band legst. Und das nimmt der Händler entweder an, indem er Dir den erwarteten Preis bestätigt, oder er lehnt es ab und nennt Dir einen anderen, den Du dann wiederum annehmen oder ablehnen kannst. Aber auf die ursprüngliche Preisauszeichnung hast Du keinen Anspruch.

Jetzt wirklich den Extremfall, den alle Händler in die Bestätigungsmail
schreiben: nein, das ist nur eine Empfangsbestätigung, kein Kaufvertrag.


Genau so siehts am Telefon aus. Man wird sehr exakt formulieren müssen, damit es schon am Telefon ein Kaufvertrag wird und nicht erst bei Bezahlung oder LIeferung. Und das müsste dann auch noch gerichtsfest beweisbar sein. Und spätestens wenn Du den Händler fragst, ob Du das Gespräch aufzeichnen darfst, dürfte er Dir wohl sagen "wissens was, kommens vorbei oder lassens bleiben".

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. PLONKED von Mr. 5  (Reinold111 am 17.06.2021, 03:14:11)
 

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