Re(5): Widerrufsrecht: Ware online bestellt, im Geschäft abgeholt
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Re(5): Widerrufsrecht: Ware online bestellt, im Geschäft abgeholt
02.06.2021, 19:54:56
Da reden jetzt wohl zwei Blinde von der Farbe,

also ganz blind bin ich DEM Rechtsbereich nicht, sag ma mal einäugig ;-)
Vergleiche das beliebte Beispiel mit der Supermarktkasse. Nicht Ware und
Preisschild im Regal sind das Angebot. Das verbindliche Angebot, die Ware zum
ausgezeichneten Preis zu erwerben, machst _Du_, und zwar erst, wenn Du die
Ware aufs Band legst.

ja, völlig deiner Meinung
Und das nimmt der Händler entweder an, indem er Dir den erwarteten Preis
bestätigt, oder er lehnt es ab und nennt Dir einen anderen, den Du dann
wiederum annehmen oder ablehnen kannst. Aber auf die ursprüngliche
Preisauszeichnung hast Du keinen
Anspruch.

Bin ICH jetzt bei dir, in der Literatur gibts andere Ansichten, aber die sind eher Minderheit.
Man wird sehr exakt formulieren müssen, damit es schon am Telefon ein
Kaufvertrag wird und nicht erst bei Bezahlung oder LIeferung. Und das müsste
dann auch noch gerichtsfest beweisbar sein. Und spätestens wenn Du den Händler
fragst, ob Du das Gespräch aufzeichnen darfst, dürfte er Dir wohl sagen
"wissens was, kommens vorbei oder lassens bleiben".

und das ist jetzt der Punkt, wo ich nicht mehr deiner Meinung bin: wenn der Kunde das Anbot "Kauf auf Abholung" abgibt und der Händler nix sagt bis "liegt zur Abholung bereit", dann hat er das Kaufanbot in dem Moment konkludent angenommen. Und da ist der Vertrag geschlossen.

OK, Hirnwixxerei. Das in Praxis durchfighten - LOL
Aber formaljuristisch ist der KAuf entstanden und gültig

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz gegenüber Fundamentalisten!


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. PLONKED von Mr. 5  (Reinold111 am 17.06.2021, 03:14:11)
 

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