Re(6): Widerrufsrecht: Ware online bestellt, im Geschäft abgeholt
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Re(6): Widerrufsrecht: Ware online bestellt, im Geschäft abgeholt
04.06.2021, 21:57:47
wir reservieren nur die Ware, der Kunde kommt ins Geschäft, kann die Ware
überprüfen und wenn es ihm passt zahlt er - hat aber auch was für sich. Es
steht oft dabei, dass die Reservierung verfällt wenn die Ware nicht innerhalb
von x Tagen abgeholt wird.

Falls man vorausbezahlt hat ist die Sache m.A. wieder eindeutig: Vertrag
abgeschlossen - da kommt der Verkäufer schwer heraus.

das interessiert MICH nicht. Ich will kaufen, ich will abholen, du signalisierst mir: OK, Ware liegt bereit = Kaufvertrag
Ich weiß, das ist wieder die Hirnwiggserei, aber weder der Zeitpunkt der Übergabe noch der Zeitpunkt der Zhlung haben irgendwas mit dem Zeitpunkt des Kaufes zu tun! Das mißverstehen fast alle:
Wir beide gehen auf den gegenüberliegenden Gehsteigen einer Straße, rufen über die Straße hinweg zu:
hey, ich will dein Auto!
Ok, 200.
Ok ich komms in 2 Wochen holen

Das ist ein KAufvertrag. Absolut waserdicht und vom OGH bestätigt, sogar für Grundstückskäufe, für die wieder ganz besonders strenge Regeln gelten.
wenn du aber einen Kaufvertrag abgeschlossen hast und die Ware aber dann weder
abholst noch nachweislich vom Vertrag zurücktrittst kann das Geschäft dich
nach 2 Wochen für den Preis klagen und sogar Lagerungskosten verrechnen.

das ist ein Abnahmeverzug. Der ist gesetzlich eindeutig definiert und geregelt.
des Vertragsabschlusses bei Abholung tatsächlich dem Geschäft überlassen
werden kann.

seh ich eben anders ;-)

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz gegenüber Fundamentalisten!


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