"Zahlendreher" bei einer Anonymverfügung?
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"Zahlendreher" bei einer Anonymverfügung?
23.07.2022, 14:35:06
Hallo Geizhals-Gemeinde,
als jahrelanger Mitleser im Forum bin ich nun auf euer Wissen und Meinung angewiesen.

Ich habe eine Anonymverfügung bzgl. des „nicht stehenbleibens bei nicht gelb blinkenden Lichtes, obwohl anhalten möglich wäre“ bekommen.
Alles schön und gut, nur dass ich ca. 250km entfernt, mit besagten KFZ, mich aufgehalten habe. Da Einspruch bei Anonymverfügung nicht möglich ist, habe ich auf die Strafverfügung gewartet. Ein Zahlendreher bei(m) SachbearbeiterIn oder vor Ort kann ja immer passieren und daher Einspruch erhoben.
In dem Einspruch wurde die Ankunftszeit an dem 250km entfernten Ort, Abreisezeit mit Beleg von Tankstelle und „Einkaufscontainer“ und Ankunftszeit am Wohnort angegeben. Lebensgefährtin ist in dem Fall auch zum Wohnort gefahren (Zeugin). Im Einspruch wurde vollständige Akteneinsicht angefordert. Dies wurde über das Web-Formular durchgeführt, da dies als einzige beweiskräftige Zustellbestätigung anscheinend gilt.

So, dachte eigentlich die Sache ist dann erledigt.

Es kam dann auch prompt die Rückmeldung. Die Polizei hat augenscheinlich das Fahrzeug mit der gleichen Farbe, gleiches Modell und meinem Kennzeichen am Ort der Verkehrsübertretung gesehen, die Belege sind kein Beweis und daher bleibt die Strafverfügung aufrecht.
Ist ja schon ein riesiger Zufall, dass trotz möglichen Zahlendrehers das gleiche Modell und die gleiche Farbe anscheinend herumfährt und Verwaltungsübertretungen begeht…

Daraufhin habe ich per Mail (Web-Formular ist nur für den Ersteinpruch anscheinend verfügbar) ein Scan der Aufzeichnung des Meldungslegers angefordert, welche interessanterweise nicht zur vollständigen Akteneinsicht beigelegt wurde, um einen handschriftlichen Zahlendreher auszuschließen.

Es ist nun bereits ein Monat vergangen mit keiner Reaktion auf die E-Mail, noch habe ich sonstige Briefe erhalten.

Jetzt stellt sich mir die Frage, was mir jetzt (schlimmsten Fall) passieren kann. Ob ich vielleicht irgendeinen weiteren Einspruch verpasst habe? Was sind die weiteren Schritte der Behörde?

Wenn ich eine Verwaltungsübertretung begehe, dann zahle ich diese auch, aber ich zahle nicht für andere Leute.

Nun ist Schluss mit meinem Roman: Was sind eure Meinungen, Erfahrungen zu so etwas?

LG
immo-phATe




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Re(3): "Zahlendreher" bei einer Anonymverfügung?
23.07.2022, 15:33:29
Hallo Immo!

Bitte gerne. Ja, der Zulassungsbesitzer, sofern kein anderer Lenker angegeben wurde bekommt dann einen Bescheid mit dem Termin der Anhörung. Das Ergebnis dieser ist dann auch rechtskräftig, also endgültig und kann nicht mehr weiter beeinsprucht werden. Es wird allerdings in jede Instanz wie schon jemand zuvor geschrieben hat um ca. 15% teurer. Das LVG kann den Rahmen aber nach eigenem Ermessen ausschöpfen oder das Verfahren auch komplett einstellen. Vorstrafe oder ähnliches musst du aber nicht befürchten. Das wäre nur bei einer mit gerichtlichen Strafe bedrohten Handlung der Fall und hier geht es nur um eine Verwaltungsübertretung. Also 2 ganz verschiedene paar Schuhe.

Das einzige was sein wird ist das du beim 2ten Mal, also wenn du ein 2tes Mal bei einem solchen Delikt erwischt wirst, die Strafe schon automatisch höher ausfallen wird da die Behörde dann annimmt das du diese Tat mit Vorsatz ausführst.  

Vielleicht hast du zufällig ein Foto an dem Tag gemacht wo genau erkenntlich ist dass das KFZ gar nicht dort gewesen sein kann. Darauf musst man aber z. B. eine Zeitung sehen, offizielle Uhrzeit am Kirchturm etc. Nur irgendein Bild reicht leider nicht. Selbst wenn die Exif Datei eine passende Uhrzeit und Datum ausgibt.

Für die Behörde ist es so das du zwar nachweislich 250km entfernt warst, aber ob dein Auto das ebenfalls war und nicht eventuell ein 3ter damit unterwegs war ist schwer zu widerlegen und grundsätzlich würdigt das Gericht eine dienstliche Wahrnehmung und "dem geschulten Auge" als gegeben.

23.07.2022, 15:42 Uhr - Editiert von Stalker308, alte Version: hier
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Re(5): "Zahlendreher" bei einer Anonymverfügung?
23.07.2022, 16:41:44
Also ist das Fahrzeug auf dich angemeldet und deine Lebensgefährtin darf es mit deiner Einwilligung mitbenutzen. Da kann oder wird das Gericht einwenden das ja deine Lebensgefährtin an dem Ort der dienstlichen Wahrnehmung gefahren sein könnte. Denn hier hätte der Einspruch sein müssen das man nicht selbst am Steuer war sondern deine Frau. Du als Zulassungsbesitzer musst aber immer nachweisen können wer wann mit dem Fzg. gefahren ist sofern du es nicht selber warst.

Der Richter wird aber sicher fragen ob der Lenker eine Mann oder eine Frau war, Statur, eventuell auffällige Details wie ein Hut, Brille, quietschgrüne Haare etc. In solchen Fällen kann dir theoretisch ein Fahrtenbuch für eine bestimmte Zeit aufgebrummt werden.

Nein, Zeugen dienen deiner Entlastung und brauchen vorher nicht genannt werden. Da für die Verhandlung aber eine bestimmte Dauer veranschlagt wird hilft es ein wenig, wenn der Bescheid angekommen ist, beim zuständigen Rechtspfleger anzurufen und bekannt geben das du Zeugen benennen möchtest. Bei der Verhandlungseröffnung gibst du bekannt das du Frau ABC als Zeugin anführen willst und diese auch freiwillig aussagen will. Warum sie gefahren ist - einfach so, ohne besonderen Grund, Urlaubsfreude reicht. Die Angabe von persönlichen Gründen die das Lenken einschränken wie Krankheit usw. machen nur lange Ohren und würde ich daher nicht anraten.

23.07.2022, 17:06 Uhr - Editiert von Stalker308, alte Version: hier
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Re(6): "Zahlendreher" bei einer Anonymverfügung?
23.07.2022, 17:35:02
Also ist das Fahrzeug auf dich angemeldet und deine Lebensgefährtin darf es
mit deiner Einwilligung mitbenutzen. Da kann oder wird das Gericht einwenden
das ja deine Lebensgefährtin an dem Ort der dienstlichen Wahrnehmung gefahren
sein könnte. Denn hier hätte der Einspruch sein müssen das man nicht selbst am
Steuer war sondern deine Frau. Du als Zulassungsbesitzer musst aber immer
nachweisen können wer wann mit dem Fzg. gefahren ist sofern du es nicht selber
warst.


Das habe ich hier falsch vermittelt, sorry.
Das Fahrzeug ist zum "Tatzeitpunkt" nicht bewegt worden und stand, so wie die 43h Stunden davor,  am gleichen Ort und dieser war wie beschrieben 250km entfernt. Bei der Rückfahrt zum Wohnort (5h später) ist meine Lebensgefährtin gefahren. Aber eigentlich, wenn man es genau nimmt ja dann eigentlich irrelevant ;-).

Nein, Zeugen dienen deiner Entlastung und brauchen vorher nicht genannt
werden. Da für die Verhandlung aber eine bestimmte Dauer veranschlagt wird
hilft es ein wenig, wenn der Bescheid angekommen ist, beim zuständigen
Rechtspfleger anzurufen und bekannt geben das du Zeugen benennen möchtest. Bei
der Verhandlungseröffnung gibst du bekannt das du Frau ABC als Zeugin anführen
willst und diese auch freiwillig aussagen will.


Ah super, das hilft mir sehr weiter.
Dann warte ich mal auf den Bescheid und werde daraufhin mich gleich mal beim Rechtspfleger melden und zumindest eine Zeugin angeben.

Danke für deine/eure Auskünfte.
Mit Infos schläft sichs dann doch besser ;-)

LG
immo-phATe

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Re(4): "Zahlendreher" bei einer Anonymverfügung?
23.07.2022, 18:43:21
Die Behörde hat nach Verwaltungsstrafrecht §31 Abs1 12 Monate Zeit für die Verfolgung der Verwaltungsübertretung ab dem Zeitpunkt der Begehung. Nicht erst wenn der Bescheid zugestellt wurde! Das Strafbarkeit von dem Vergehen verjährt nach 3 Jahren, sofern eben nicht andere Gründe dies ausschließen. Abs2. Z1-4 oder Abs 3 Z1-3.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005770    

Anzeigen kann dich im Grunde jeder Bürger. Es gibt Leute mit sehr viel Freizeit die andere wegen Lärmerregung anzeigen weil es sie stört das eine andere Person am Fenster vorbeigeht und dabei pfeift oder singt. Das wird zwar eingestellt aber für die andere Person ist es zeitaufwendig eine Aussage zu machen. Ein Offizialdelikt wie eine Anzeige darf aber nicht abgelehnt sondern muss, von einer Bagatelle oder offensichtlichen Unsinn abgesehen, aufgenommen werden.

Nur zur Anmerkung für das Protokoll damit es gesagt wurde: Amtsmissbrauch ist keine Verwaltungsübertretung sondern eine Straftat nach StGB §302!!  Weiters ist nicht jedes pflichtwidrige Verhalten eines Beamten ein Amtsmissbrauch. Es müssen konkrete Merkmale vorliegen, damit der objektive Tatbestand (die „äußere Tatseite“) erfüllt ist. Eine (vorsätzlich) unwahre Anschuldigung aus der Emotion heraus, kann ordentlich ins Geld gehen.

23.07.2022, 18:57 Uhr - Editiert von Stalker308, alte Version: hier
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Re(3): "Zahlendreher" bei einer Anonymverfügung?
24.07.2022, 13:44:47
Wenn nun generell Zeugen auch keinen Glauben mehr geschenkt wird, dann bin ich
ja eigentlich komplett hilflos der Exekutive ausgeliefert, wenn Aussage gegen
Aussage steht oder?

jein.

JETZT im laufenden Verfahjren machst du es richtig, wenn du alle "Beweise" vorbringst, die belegen, daß du (und das Auto) woanders warst.

Wenns aber wirklich zu Gericht geht, dann liegt der ganze Akt mit all deinen ANgaben bereits vor. Es nutzt also nur beschränkt, das alles nochmal "aufzukochen". Trotzdem mußt du es machen, damit es auch im Gerichtsakt drinnen ist.
Was du aber wirklich machen mußt: die Glaubwürdigkeit des Anzeigers angreifen. Der Polizist wird als Zeuge geladen (automatisch, vom Gericht). Und den mußt du angreifen.
Der wird sich vermutlich nach längerer Zeit an nichts mehr erinnern können. Das ist der 1. Punkt um einzuhaken: wenn er sich an nix erinnern kann, was tut er dann hier als Zeuge?

Punkt 2 ist aber weiterhin gegen dich: auch wenn er sich HEUTE nicht mehr an dich erinnern kann, er hat DAMALS etwas wahrgenommen. Als Amtsorgan. Und da wird wohl was dran sein, denn mutwillig tut der brave Kibara einem Bürger ja nix böses an.
DAS muß man erschüttern: Wie stellt er solche Vergehen fest?
Wie ist dann der ABlauf der Anzeige?
Was gibt er wann wem weiter?
Und wo gibt es ein 4-Augen-Prinzip, also wo wird kontrolliert, ob das, was er da weitergibt, überhaupt stimmt. Falls überhaupt.
Und ob er ausschließen kann, einen Zahlendreher gemacht zu haben? Und wo das denn aufgefallen wäre?

Das ist die einzige Chance, die du hast.

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolph Putler!


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