Re(4): "Zahlendreher" bei einer Anonymverfügung?
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"Zahlendreher" bei einer Anonymverfügung?
23.07.2022, 14:35:06
Hallo Geizhals-Gemeinde,
als jahrelanger Mitleser im Forum bin ich nun auf euer Wissen und Meinung angewiesen.

Ich habe eine Anonymverfügung bzgl. des „nicht stehenbleibens bei nicht gelb blinkenden Lichtes, obwohl anhalten möglich wäre“ bekommen.
Alles schön und gut, nur dass ich ca. 250km entfernt, mit besagten KFZ, mich aufgehalten habe. Da Einspruch bei Anonymverfügung nicht möglich ist, habe ich auf die Strafverfügung gewartet. Ein Zahlendreher bei(m) SachbearbeiterIn oder vor Ort kann ja immer passieren und daher Einspruch erhoben.
In dem Einspruch wurde die Ankunftszeit an dem 250km entfernten Ort, Abreisezeit mit Beleg von Tankstelle und „Einkaufscontainer“ und Ankunftszeit am Wohnort angegeben. Lebensgefährtin ist in dem Fall auch zum Wohnort gefahren (Zeugin). Im Einspruch wurde vollständige Akteneinsicht angefordert. Dies wurde über das Web-Formular durchgeführt, da dies als einzige beweiskräftige Zustellbestätigung anscheinend gilt.

So, dachte eigentlich die Sache ist dann erledigt.

Es kam dann auch prompt die Rückmeldung. Die Polizei hat augenscheinlich das Fahrzeug mit der gleichen Farbe, gleiches Modell und meinem Kennzeichen am Ort der Verkehrsübertretung gesehen, die Belege sind kein Beweis und daher bleibt die Strafverfügung aufrecht.
Ist ja schon ein riesiger Zufall, dass trotz möglichen Zahlendrehers das gleiche Modell und die gleiche Farbe anscheinend herumfährt und Verwaltungsübertretungen begeht…

Daraufhin habe ich per Mail (Web-Formular ist nur für den Ersteinpruch anscheinend verfügbar) ein Scan der Aufzeichnung des Meldungslegers angefordert, welche interessanterweise nicht zur vollständigen Akteneinsicht beigelegt wurde, um einen handschriftlichen Zahlendreher auszuschließen.

Es ist nun bereits ein Monat vergangen mit keiner Reaktion auf die E-Mail, noch habe ich sonstige Briefe erhalten.

Jetzt stellt sich mir die Frage, was mir jetzt (schlimmsten Fall) passieren kann. Ob ich vielleicht irgendeinen weiteren Einspruch verpasst habe? Was sind die weiteren Schritte der Behörde?

Wenn ich eine Verwaltungsübertretung begehe, dann zahle ich diese auch, aber ich zahle nicht für andere Leute.

Nun ist Schluss mit meinem Roman: Was sind eure Meinungen, Erfahrungen zu so etwas?

LG
immo-phATe




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Re(4): "Zahlendreher" bei einer Anonymverfügung?
23.07.2022, 18:43:21
Die Behörde hat nach Verwaltungsstrafrecht §31 Abs1 12 Monate Zeit für die Verfolgung der Verwaltungsübertretung ab dem Zeitpunkt der Begehung. Nicht erst wenn der Bescheid zugestellt wurde! Das Strafbarkeit von dem Vergehen verjährt nach 3 Jahren, sofern eben nicht andere Gründe dies ausschließen. Abs2. Z1-4 oder Abs 3 Z1-3.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005770    

Anzeigen kann dich im Grunde jeder Bürger. Es gibt Leute mit sehr viel Freizeit die andere wegen Lärmerregung anzeigen weil es sie stört das eine andere Person am Fenster vorbeigeht und dabei pfeift oder singt. Das wird zwar eingestellt aber für die andere Person ist es zeitaufwendig eine Aussage zu machen. Ein Offizialdelikt wie eine Anzeige darf aber nicht abgelehnt sondern muss, von einer Bagatelle oder offensichtlichen Unsinn abgesehen, aufgenommen werden.

Nur zur Anmerkung für das Protokoll damit es gesagt wurde: Amtsmissbrauch ist keine Verwaltungsübertretung sondern eine Straftat nach StGB §302!!  Weiters ist nicht jedes pflichtwidrige Verhalten eines Beamten ein Amtsmissbrauch. Es müssen konkrete Merkmale vorliegen, damit der objektive Tatbestand (die „äußere Tatseite“) erfüllt ist. Eine (vorsätzlich) unwahre Anschuldigung aus der Emotion heraus, kann ordentlich ins Geld gehen.

23.07.2022, 18:57 Uhr - Editiert von Stalker308, alte Version: hier
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