Re(3): "Zahlendreher" bei einer Anonymverfügung?
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"Zahlendreher" bei einer Anonymverfügung?
23.07.2022, 14:35:06
Hallo Geizhals-Gemeinde,
als jahrelanger Mitleser im Forum bin ich nun auf euer Wissen und Meinung angewiesen.

Ich habe eine Anonymverfügung bzgl. des „nicht stehenbleibens bei nicht gelb blinkenden Lichtes, obwohl anhalten möglich wäre“ bekommen.
Alles schön und gut, nur dass ich ca. 250km entfernt, mit besagten KFZ, mich aufgehalten habe. Da Einspruch bei Anonymverfügung nicht möglich ist, habe ich auf die Strafverfügung gewartet. Ein Zahlendreher bei(m) SachbearbeiterIn oder vor Ort kann ja immer passieren und daher Einspruch erhoben.
In dem Einspruch wurde die Ankunftszeit an dem 250km entfernten Ort, Abreisezeit mit Beleg von Tankstelle und „Einkaufscontainer“ und Ankunftszeit am Wohnort angegeben. Lebensgefährtin ist in dem Fall auch zum Wohnort gefahren (Zeugin). Im Einspruch wurde vollständige Akteneinsicht angefordert. Dies wurde über das Web-Formular durchgeführt, da dies als einzige beweiskräftige Zustellbestätigung anscheinend gilt.

So, dachte eigentlich die Sache ist dann erledigt.

Es kam dann auch prompt die Rückmeldung. Die Polizei hat augenscheinlich das Fahrzeug mit der gleichen Farbe, gleiches Modell und meinem Kennzeichen am Ort der Verkehrsübertretung gesehen, die Belege sind kein Beweis und daher bleibt die Strafverfügung aufrecht.
Ist ja schon ein riesiger Zufall, dass trotz möglichen Zahlendrehers das gleiche Modell und die gleiche Farbe anscheinend herumfährt und Verwaltungsübertretungen begeht…

Daraufhin habe ich per Mail (Web-Formular ist nur für den Ersteinpruch anscheinend verfügbar) ein Scan der Aufzeichnung des Meldungslegers angefordert, welche interessanterweise nicht zur vollständigen Akteneinsicht beigelegt wurde, um einen handschriftlichen Zahlendreher auszuschließen.

Es ist nun bereits ein Monat vergangen mit keiner Reaktion auf die E-Mail, noch habe ich sonstige Briefe erhalten.

Jetzt stellt sich mir die Frage, was mir jetzt (schlimmsten Fall) passieren kann. Ob ich vielleicht irgendeinen weiteren Einspruch verpasst habe? Was sind die weiteren Schritte der Behörde?

Wenn ich eine Verwaltungsübertretung begehe, dann zahle ich diese auch, aber ich zahle nicht für andere Leute.

Nun ist Schluss mit meinem Roman: Was sind eure Meinungen, Erfahrungen zu so etwas?

LG
immo-phATe




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Re(3): "Zahlendreher" bei einer Anonymverfügung?
24.07.2022, 13:44:47
Wenn nun generell Zeugen auch keinen Glauben mehr geschenkt wird, dann bin ich
ja eigentlich komplett hilflos der Exekutive ausgeliefert, wenn Aussage gegen
Aussage steht oder?

jein.

JETZT im laufenden Verfahjren machst du es richtig, wenn du alle "Beweise" vorbringst, die belegen, daß du (und das Auto) woanders warst.

Wenns aber wirklich zu Gericht geht, dann liegt der ganze Akt mit all deinen ANgaben bereits vor. Es nutzt also nur beschränkt, das alles nochmal "aufzukochen". Trotzdem mußt du es machen, damit es auch im Gerichtsakt drinnen ist.
Was du aber wirklich machen mußt: die Glaubwürdigkeit des Anzeigers angreifen. Der Polizist wird als Zeuge geladen (automatisch, vom Gericht). Und den mußt du angreifen.
Der wird sich vermutlich nach längerer Zeit an nichts mehr erinnern können. Das ist der 1. Punkt um einzuhaken: wenn er sich an nix erinnern kann, was tut er dann hier als Zeuge?

Punkt 2 ist aber weiterhin gegen dich: auch wenn er sich HEUTE nicht mehr an dich erinnern kann, er hat DAMALS etwas wahrgenommen. Als Amtsorgan. Und da wird wohl was dran sein, denn mutwillig tut der brave Kibara einem Bürger ja nix böses an.
DAS muß man erschüttern: Wie stellt er solche Vergehen fest?
Wie ist dann der ABlauf der Anzeige?
Was gibt er wann wem weiter?
Und wo gibt es ein 4-Augen-Prinzip, also wo wird kontrolliert, ob das, was er da weitergibt, überhaupt stimmt. Falls überhaupt.
Und ob er ausschließen kann, einen Zahlendreher gemacht zu haben? Und wo das denn aufgefallen wäre?

Das ist die einzige Chance, die du hast.

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolph Putler!


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