Re(3): "Zahlendreher" bei einer Anonymverfügung?
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"Zahlendreher" bei einer Anonymverfügung?
23.07.2022, 14:35:06
Hallo Geizhals-Gemeinde,
als jahrelanger Mitleser im Forum bin ich nun auf euer Wissen und Meinung angewiesen.

Ich habe eine Anonymverfügung bzgl. des „nicht stehenbleibens bei nicht gelb blinkenden Lichtes, obwohl anhalten möglich wäre“ bekommen.
Alles schön und gut, nur dass ich ca. 250km entfernt, mit besagten KFZ, mich aufgehalten habe. Da Einspruch bei Anonymverfügung nicht möglich ist, habe ich auf die Strafverfügung gewartet. Ein Zahlendreher bei(m) SachbearbeiterIn oder vor Ort kann ja immer passieren und daher Einspruch erhoben.
In dem Einspruch wurde die Ankunftszeit an dem 250km entfernten Ort, Abreisezeit mit Beleg von Tankstelle und „Einkaufscontainer“ und Ankunftszeit am Wohnort angegeben. Lebensgefährtin ist in dem Fall auch zum Wohnort gefahren (Zeugin). Im Einspruch wurde vollständige Akteneinsicht angefordert. Dies wurde über das Web-Formular durchgeführt, da dies als einzige beweiskräftige Zustellbestätigung anscheinend gilt.

So, dachte eigentlich die Sache ist dann erledigt.

Es kam dann auch prompt die Rückmeldung. Die Polizei hat augenscheinlich das Fahrzeug mit der gleichen Farbe, gleiches Modell und meinem Kennzeichen am Ort der Verkehrsübertretung gesehen, die Belege sind kein Beweis und daher bleibt die Strafverfügung aufrecht.
Ist ja schon ein riesiger Zufall, dass trotz möglichen Zahlendrehers das gleiche Modell und die gleiche Farbe anscheinend herumfährt und Verwaltungsübertretungen begeht…

Daraufhin habe ich per Mail (Web-Formular ist nur für den Ersteinpruch anscheinend verfügbar) ein Scan der Aufzeichnung des Meldungslegers angefordert, welche interessanterweise nicht zur vollständigen Akteneinsicht beigelegt wurde, um einen handschriftlichen Zahlendreher auszuschließen.

Es ist nun bereits ein Monat vergangen mit keiner Reaktion auf die E-Mail, noch habe ich sonstige Briefe erhalten.

Jetzt stellt sich mir die Frage, was mir jetzt (schlimmsten Fall) passieren kann. Ob ich vielleicht irgendeinen weiteren Einspruch verpasst habe? Was sind die weiteren Schritte der Behörde?

Wenn ich eine Verwaltungsübertretung begehe, dann zahle ich diese auch, aber ich zahle nicht für andere Leute.

Nun ist Schluss mit meinem Roman: Was sind eure Meinungen, Erfahrungen zu so etwas?

LG
immo-phATe




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Re(3): "Zahlendreher" bei einer Anonymverfügung?
23.07.2022, 15:33:29
Hallo Immo!

Bitte gerne. Ja, der Zulassungsbesitzer, sofern kein anderer Lenker angegeben wurde bekommt dann einen Bescheid mit dem Termin der Anhörung. Das Ergebnis dieser ist dann auch rechtskräftig, also endgültig und kann nicht mehr weiter beeinsprucht werden. Es wird allerdings in jede Instanz wie schon jemand zuvor geschrieben hat um ca. 15% teurer. Das LVG kann den Rahmen aber nach eigenem Ermessen ausschöpfen oder das Verfahren auch komplett einstellen. Vorstrafe oder ähnliches musst du aber nicht befürchten. Das wäre nur bei einer mit gerichtlichen Strafe bedrohten Handlung der Fall und hier geht es nur um eine Verwaltungsübertretung. Also 2 ganz verschiedene paar Schuhe.

Das einzige was sein wird ist das du beim 2ten Mal, also wenn du ein 2tes Mal bei einem solchen Delikt erwischt wirst, die Strafe schon automatisch höher ausfallen wird da die Behörde dann annimmt das du diese Tat mit Vorsatz ausführst.  

Vielleicht hast du zufällig ein Foto an dem Tag gemacht wo genau erkenntlich ist dass das KFZ gar nicht dort gewesen sein kann. Darauf musst man aber z. B. eine Zeitung sehen, offizielle Uhrzeit am Kirchturm etc. Nur irgendein Bild reicht leider nicht. Selbst wenn die Exif Datei eine passende Uhrzeit und Datum ausgibt.

Für die Behörde ist es so das du zwar nachweislich 250km entfernt warst, aber ob dein Auto das ebenfalls war und nicht eventuell ein 3ter damit unterwegs war ist schwer zu widerlegen und grundsätzlich würdigt das Gericht eine dienstliche Wahrnehmung und "dem geschulten Auge" als gegeben.

23.07.2022, 15:42 Uhr - Editiert von Stalker308, alte Version: hier
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