Re(6): "Zahlendreher" bei einer Anonymverfügung?
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » "Zahlendreher" bei einer Anonymverfügung? (45 Beiträge, 1310 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
"Zahlendreher" bei einer Anonymverfügung?
23.07.2022, 14:35:06
Hallo Geizhals-Gemeinde,
als jahrelanger Mitleser im Forum bin ich nun auf euer Wissen und Meinung angewiesen.

Ich habe eine Anonymverfügung bzgl. des „nicht stehenbleibens bei nicht gelb blinkenden Lichtes, obwohl anhalten möglich wäre“ bekommen.
Alles schön und gut, nur dass ich ca. 250km entfernt, mit besagten KFZ, mich aufgehalten habe. Da Einspruch bei Anonymverfügung nicht möglich ist, habe ich auf die Strafverfügung gewartet. Ein Zahlendreher bei(m) SachbearbeiterIn oder vor Ort kann ja immer passieren und daher Einspruch erhoben.
In dem Einspruch wurde die Ankunftszeit an dem 250km entfernten Ort, Abreisezeit mit Beleg von Tankstelle und „Einkaufscontainer“ und Ankunftszeit am Wohnort angegeben. Lebensgefährtin ist in dem Fall auch zum Wohnort gefahren (Zeugin). Im Einspruch wurde vollständige Akteneinsicht angefordert. Dies wurde über das Web-Formular durchgeführt, da dies als einzige beweiskräftige Zustellbestätigung anscheinend gilt.

So, dachte eigentlich die Sache ist dann erledigt.

Es kam dann auch prompt die Rückmeldung. Die Polizei hat augenscheinlich das Fahrzeug mit der gleichen Farbe, gleiches Modell und meinem Kennzeichen am Ort der Verkehrsübertretung gesehen, die Belege sind kein Beweis und daher bleibt die Strafverfügung aufrecht.
Ist ja schon ein riesiger Zufall, dass trotz möglichen Zahlendrehers das gleiche Modell und die gleiche Farbe anscheinend herumfährt und Verwaltungsübertretungen begeht…

Daraufhin habe ich per Mail (Web-Formular ist nur für den Ersteinpruch anscheinend verfügbar) ein Scan der Aufzeichnung des Meldungslegers angefordert, welche interessanterweise nicht zur vollständigen Akteneinsicht beigelegt wurde, um einen handschriftlichen Zahlendreher auszuschließen.

Es ist nun bereits ein Monat vergangen mit keiner Reaktion auf die E-Mail, noch habe ich sonstige Briefe erhalten.

Jetzt stellt sich mir die Frage, was mir jetzt (schlimmsten Fall) passieren kann. Ob ich vielleicht irgendeinen weiteren Einspruch verpasst habe? Was sind die weiteren Schritte der Behörde?

Wenn ich eine Verwaltungsübertretung begehe, dann zahle ich diese auch, aber ich zahle nicht für andere Leute.

Nun ist Schluss mit meinem Roman: Was sind eure Meinungen, Erfahrungen zu so etwas?

LG
immo-phATe




Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
......
Re(6): "Zahlendreher" bei einer Anonymverfügung?
23.07.2022, 17:35:02
Also ist das Fahrzeug auf dich angemeldet und deine Lebensgefährtin darf es
mit deiner Einwilligung mitbenutzen. Da kann oder wird das Gericht einwenden
das ja deine Lebensgefährtin an dem Ort der dienstlichen Wahrnehmung gefahren
sein könnte. Denn hier hätte der Einspruch sein müssen das man nicht selbst am
Steuer war sondern deine Frau. Du als Zulassungsbesitzer musst aber immer
nachweisen können wer wann mit dem Fzg. gefahren ist sofern du es nicht selber
warst.


Das habe ich hier falsch vermittelt, sorry.
Das Fahrzeug ist zum "Tatzeitpunkt" nicht bewegt worden und stand, so wie die 43h Stunden davor,  am gleichen Ort und dieser war wie beschrieben 250km entfernt. Bei der Rückfahrt zum Wohnort (5h später) ist meine Lebensgefährtin gefahren. Aber eigentlich, wenn man es genau nimmt ja dann eigentlich irrelevant ;-).

Nein, Zeugen dienen deiner Entlastung und brauchen vorher nicht genannt
werden. Da für die Verhandlung aber eine bestimmte Dauer veranschlagt wird
hilft es ein wenig, wenn der Bescheid angekommen ist, beim zuständigen
Rechtspfleger anzurufen und bekannt geben das du Zeugen benennen möchtest. Bei
der Verhandlungseröffnung gibst du bekannt das du Frau ABC als Zeugin anführen
willst und diese auch freiwillig aussagen will.


Ah super, das hilft mir sehr weiter.
Dann warte ich mal auf den Bescheid und werde daraufhin mich gleich mal beim Rechtspfleger melden und zumindest eine Zeugin angeben.

Danke für deine/eure Auskünfte.
Mit Infos schläft sichs dann doch besser ;-)

LG
immo-phATe

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung