Re(25): Und weg is das Baby-Rasern droht Versteigerung des Autos
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Re(25): Und weg is das Baby-Rasern droht Versteigerung des Autos
18.06.2023, 16:02:39
wieder die Verhältnismäßigkeit ins Spiel
rihtig. Für ein paar Kirschen vom Baum oder Ribisel vom Strauch wäre das übertrieben = unverhältnismäßig.
Ist es verhältnismäßig jemanden für eine Rolex tot zu schießen?
juristisch: ganz klar: ja
für mich persönlich: ich würde den Dieb nicht töten wollen, aber es wäre mir egal, wenn es passiert. Das ist SEIN Risiko, nicht meines.
Außerdem macht es auch einen Unterschied, ob du den Räuber in deinem Haus
überraschst, oder ob du ihm auf der Straße nachrennst und auf ihn schießt.
juristisch: nein
in deinem Haus ist der Angriff quasi im Gange, das heißt du kannst ihn wenn
nötig mit Waffengewalt davon abhalten
der Angriff auf mein Eigentum ist auch auf der Straße weiterhin im Gange, wenn der mit der Beute wegrennt!!! ANGRIFF iSd Notwehr muß nicht körperlich gegen mich persönlich erfolgen!!! Das glauben alle, ist aber ein Irrtum.
wenn du vorher einen Warnschuss abgibst und wenn es das gelinde Mittel ist um
den Angriff abzuwehren
urban legend.
Abgesehen davon kannst dir 10000+1% sicher sein, daß alle Zeugen (so es welchen geben sollte) MINDESTENS 2 Schuß hören werden.
Ist aber der Angriff vollendet, also hat er dein Grundstück und Haus
verlassen, ist das Sache der Polizei.
wieder falsch, siehe oben. Erst wenn er die Beute wegwirft und ohne weiter rennt, DANN ist es keine Notwehr mehr.
Aber du darfst ihm nicht nachschießen.

doch. Das ist mehrfach ausjudiziert - bzw indirekt, weil in solchen Fällen meistens erst gar keine Anklage erhoben wird.

Es tut mir leid, das so sagen zu müssen, aber von Notwehr hast du rechtlich absolut keine Ahnung.

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolph Putler!


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