Re(3): Probleme mit Willhaben (Paylivery)
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 (Thing am 27.06.2023, 21:38:30)
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 (mossess am 24.06.2023, 11:47:52)
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Re(3): Probleme mit Willhaben (Paylivery)
26.06.2023, 12:21:49
Ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Verkäufer handelt, konnte ich hier bislang nirgendwo lesen (oder habe ich es übersehen)?

Wenn es ein gewerblicher Anbieter ist, tut man sich natürlich deutlich leichter, denn wer und warum das Gerät beschädigt wurde, ist hier weitgehend egal.

Bei einem privaten Anbieter, schaut die Sache dann generell blöder aus.
Prinzipiell trägt bei einem Privat-an-Privat-Geschäft der Käufer das Transportrisiko.

Natürlich ist auch der private Versender verpflichtet das Teil ordnungsgemäß zu verpacken, aber hier beginnt bereits der Schmarrn: Wann ist etwas ordnungsgemäß verpackt?

Ein privater Gelegenheitsversender ist möglicherweise regelmäßig mit dieser Frage überfordert und evtl würde auch ein Gericht hier dem Versender nicht allzu große Pflichten aufbürden, da ein ahnungsloser Mensch nicht damit rechnen muß dass ein Paket so wahnsinnig gut verpackt sein muß.

Von daher ist ein C2C-Kauf im Distanzhandel von besonders beschädigungsgefährdeten Produkten ein Glücksspiel. Hier muß man mit allem rechnen, da nicht wenige Leute einfach total naiv sind was Verpackung betrifft.

Wenn man dann noch die Möglichkeiten einen Schadensmeldung über die Post und einer Reklamationsmöglichkeit über den Zahlungsdienst vergeigt (wie in diesem Fall ... wobei deren Ergebnisse auch fraglich wären) dann schauts ganz blöd aus.



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