Re(2): Teil 2 - Beschlagnahme des PCs durch Kripo
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Teil 2 - Beschlagnahme des PCs durch Kripo
15.01.2003, 09:49:24
Da für meinen ersten Thread in dieser Angelegenheit reges Interesse bestand (Zugriffszahlen), möchte ich Euch nähere Details nicht vorenthalten.

Was wird mir eigentlich vorgeworfen?

Es geht nicht um Betrug, und natürlich schon gar nicht um gewerbsmässigen. Sondern darum:
§ 108 Täuschung
(1) Wer einem anderen in seinen Rechten dadurch absichtlich einen Schaden zufügt, daß er ihn oder einen Dritten durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die den Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

Wie ist es dazu gekommen?

Ich hab mich  v o r l e t z t e  Weihnachten für einen Nebenjob an den Einkaufssamstagen als Promoter für Elektrogeräte bei einer Werbeagentur beworben, die per Inserat viele Leute suchte. Hab kurz vor Arbeietsbeginn eine Absage bekommen, mit der Begründung, die ganze Aktion finde nicht statt. Fakt war aber, dass sie sehr wohl stattgefunden hat. Ich habe das damals trotzdem recht gelassen zur Kenntnis genommen.
L e t z t e  Weihnachten bin ich von dieser Agentur angerufen worden, und zu einer Schulung zum gleichen Zweck eingeladen worden. Bei dieser Schulung wurde ich bereits fix einem Markt zugeteilt und ich wurde sozusagen angestellt. 1 Tag (!) vor Arbeitsbeginn erhalte ich plötzlich eine Absage per SMS. Grund: sie haben sich für jemand anderen entschieden. Da ich mir erstens einen Urlaubstag zur Einschulung genommen hatte, zweitens einen anderen Job sausen hab lassen in der Annahme, ich werde sicher als Promoter arbeiten, war ich ziemlich sauer und bin mir sehr vera.rscht vorgekommen. Ich habe daraufhin eine Mail im Namen der Agentur an diverse Mitbewerber geschrieben, dass sie nicht zur Arbeit kommen sollen, weil die Aktion nicht stattfindet (was natürlich nicht gestimmt hat). Fakt ist also, dass einige wenige Mitarbeiter 1 Tag lang ihren Promotionsjob nicht angetreten haben und der Fa. angeblich dadurch ein finanzieller Verlust entstanden ist.
Ich habe beschlossen, mich zumindest teilweise schuldig zu bekennen (da ich eine Teilschuld der Firma sehe) und hoffe, dass die Angelegenheit möglichst bald vorüber ist.

Abschliessend noch ein paar Worte an die "Gutmenschen" hier - und nur die sollen sich davon betroffen fühlen:
Mir ist klar, dass mein Verhalten nicht ok war, es wurde aber durch das Verhalten der Firma stark provoziert. Hätten die sich wie anständige Geschäftsleute benommen, wäre es nie dazu gekommen.
Jedenfalls bin ich kein Kinderschänder, Schläger oder ähnliches. Fehler macht jeder Mal. Umso mehr hat mich Eure Reaktion hier verwundert und enttäuscht. Natürlich haltet Ihr Euch IMMER an die Gesetze und macht nie Fehler. Postings, die nur als Aussage hatten "selbst Schuld, geschieht Dir recht so usw." sind absolut unnötig. Leute wie Ihr seid es, die vorbeigehen, wenn jemand am Boden liegt oder sogar noch auf ihn raufsteigt und ihm Saures gibt. Bin ich froh, nicht Euren Charakter zu haben. Aufgrund dieser gehässigen SSKM-Typen hier ist mir wirklich die Lust an weiteren Postings vergangen; ihr werdet von mir in Zukunft nur mehr selten was lesen.

An alle anderen: danke für die Tipps.




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............... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Srv-02 am 19.01.2003, 16:21:02)
.  Re: Teil 2 - Beschlagnahme des PCs durch Kripo  (JK am 15.01.2003, 17:14:04)
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Re(2): Teil 2 - Beschlagnahme des PCs durch Kripo
20.01.2003, 07:01:57
Theoretisch darüber zu philosophieren ist selbstverständlich einfach, und in nachhinein noch leichter. Die Tatsache ist, dass es im modernen Leben eine Anzahl von Tatbeständen gibt (im Bereich Elektronik, Kommunikation, Werbebranche, Agenturen, u.s.w.), den nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Ich sehe in so einer Reaktion einen Grenzfall. Gerechtfertigt ist so eine Reaktion nicht nur menschlich, sondern auch ethisch und moralisch. Der Mensch – in der modernen Gesellschaft wo wir leben – ist aufgerufen, das gesellschaftliche Leben mitzugestalten. Greift das Gesetz unvollständig, zu langsam oder gar nicht, hat der Bürger das Recht angemessen sich zu verteidigen. Ich predige hier keinen Gesetzbruch, meine aber, dass in solchen Fällen, muss der Strafverteidiger die Faden ziehen und zeigen, dass die handelnde Person aus einer Selbstverteidigungsnotlage heraus agiert hat. Man kann nicht zu einem Arbeitsgericht gehen um eine „sozusagen Anstellung“ einzuklagen. Und doch sind solche Anstellungen üblich, nicht nur in Werbe und Kommunikation sondern in vielen anderen Bereichen. Vielen Personen werden um die Nase herumgezogen, mit dem Versprechen eines Jobs, mit selbstbezahlten Ausbildungen und mit Leeregängen. Wenn alle mutig wären, prompt und sofort zu reagieren, würden die Scheinfirmen und Gaunertruppen, die diese Menschen ausnutzen, zwei Mal an die mögliche Auswirkungen denken.      

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.  Anonym surfen  (Hoqq am 20.01.2003, 03:28:40)
 

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