Re: Gewährleistung
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VDS - Kulanz ist dort ein Fremdwort, oder sehe ich das falsch ?
TK007
04.05.2001, 13:24:38
Hallo

Tja so kanns gehen....

Meine Seagate 30GB E-IDE Festplatte ging nach 9 Monaten in die
Knie. Massenhaft "bad blocks". Win98 zweimal gekillt, wichtige
Daten verloren. Erst dachte ich, es ist die Hitze im PC und
spendierte 3 Gehäusekühler und einen HDD-Kühler. Dadurch habe ich
der Seagate Platte noch eine Chance gegeben ein zweites Mal zu
crashen und ein drittes Mal, denn dann gings Schlag auf Schlag. Die
Platte war Schrott. Jede Partition im Eimer.

Aber ich hatte die Rechnung (Kaufbeleg) und machte mich voller
Optimismus auf zu VDS. Dort mutierten die Verkäufer zu Juristen und
wiesen mich darauf hin, dass es sich bei der Festplatte um ein OEM
Produkt handelt und daher keine Garantie von Seagate auf dieses
Produkt gewährt werde und die 6-Monate Gewährleistungsfrist
abgelaufen ist (Schauplatz Österreich, Wien). Kulanz, wie schreibt
man das ? Natürlich hat man mich beim Kauf der Platte nicht darauf
hingewiesen, dass ich die Platte billiger und ohne Garantieanspruch
kriege (obs was geändert hätte, weiß ich nicht).

Ich finds jedenfalls be*PIEP* und aus der Sicht des Händlers auch
nicht besonders klug, seine Kunden so zu vergraulen. Gut, man muss
ja nicht gleich was herschenken, aber ich hab schon viel Geld bei
denen gelassen und dann nicht mehr als nur ein "Nein" zu hören -
das schmerzt. Aus ihrer Kundenliste können die mich jedenfalls
streichen.

Wenn ich so lese, dass PC-Company eingegangen ist, dann frage ich
mich schon, ob man vielleicht so stur (und überteuert) sein muss
wie bei VDS um zu überleben. PC-Company trauere ich wirklich nach.
VDS kann mir gestohlen bleiben.


Musste mir das von der Seele schreiben.>-(

TK007
Antworten Alle Chronologisch
 
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..  Wovon redest du überhaupt ??  (TK007 am 04.05.2001, 16:45:50)
...  Re: Wovon redest du überhaupt ??  (mjy@geizhals.at am 04.05.2001, 16:52:02)
....  Danke für die Hilfe....  (TK007 am 04.05.2001, 17:36:35)
.....  Re: Danke für die Hilfe....  (mjy@geizhals.at am 04.05.2001, 17:41:00)
..........  Re: PCcompany  (GrummelGrumpf am 05.05.2001, 10:43:00)
...  Re: Wovon redest du überhaupt ??  (Anonym am 16.07.2001, 01:35:33)
.  OEM-Ware??  (mjy@geizhals.at am 04.05.2001, 15:22:59)
..  Re: OEM-Ware??  (Ja, das gibt es am 10.05.2001, 19:45:49)
...  Re: Re: OEM-Ware??  (mjy@geizhals.at am 10.05.2001, 21:01:55)
...  Re: Re: OEM-Ware??  (Anonym am 19.07.2001, 17:58:39)
..  A pro pos VDS-Hr.Vavra  (RF am 07.05.2001, 22:43:31)
...
Re: Gewährleistung
11.05.2001, 10:02:32
...und da ist er schon "unser Grummliger Schlumpf"! Leider ist mein
gestriges, mühsames Posting "verschwunden", also nochmals:

Derzeitige Rechtslage: Gewährleistung bezieht sich ausschließlich
auf Mängel, die zum Kaufzeitpunkt bereits bestanden haben.
Gewährleistungszeitraum sechs Monate. Der Kunde hat die
Beweispflicht, muss also nachweisen, dass der beanstandete Mangel
schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat.

Also z.B. Festplatte verwenden und drei Monate später mit der
Bemerkung "Total hinüber" zurückbringen, wäre nach Recht und Gesetz
kein Gewährleistungsfall - es sei denn, z.B. ein Materialschaden
wäre als Auslöser nachweisbar. Nur, dass das einmal klar ist.
Diskussionen darüber (mit mir und anderen) sind auch sinnlos, weil
Gesetz.

Dass die derzeitige Praxis anders aussieht, viele o.a. Fälle heute
in Kulanz trotzdem positiv erledigt werden, ist schon okay und
wünschenswert. Endlich einmal eine Situation, in der Händler dem
Konsumenten mehr geben, als ihm zusteht - wenn auch oft nur aus
mangelnder Kenntnis der Rechtslage.

Die zukünftige Rechtslage ab 2002 dürfte so aussehen ("dürfte",
weil: ist noch nicht durch alle Gremien, als Einführungstermin war
ja ursprünglich der 1.1.1 geplant): Gewährleistungszeitraum zwei
Jahre, in den ersten sechs Monaten wird die Beweislast umgekehrt.
Bedeutet, dass in den ersten sechs Monaten nach Kauf der Händler
das Fehlen des beanstandeten Mangels beim Kaufzeitpunkt beweisen
muss, wenn er aus der Gewährleistungpflicht entlassen werden will.
In den restlichen eineinhalb Jahren liegt die Beweislast wieder
beim Konsumenten.

Und Gewährleistung bezieht sich auch in Zukunft auf Mängel, die
beireits beim Kaufzeitpunkt bestanden haben müssen.

Die Erweiterung des Gewährleistungszeitraumes wird meiner Meinung
nach mehrere Folgen haben:

Z.B. beim Gebrauchtwagenkauf erlebt der Konsument jetzt eine
deutliche Besserstellung; jeder Händler wird in Zukunft schon aus
Gründen der sonst auflaufenden Kosten vielleicht doch darauf
verzichten, Schäden wie beginnenden Rost, leichte Havarien etc.
einfach zu lackieren anstatt sie zu beheben, weil sich solche
Billigretouchen innerhalb von zwei Jahren zeigen würden.

In vielen anderen Fällen (z.B. auch im Computerhandel) wird sich
das Bild ein wenig anders darstellen. Der Preis- und
Konkurrenzdruck wird nicht geringer werden, die Ketten können -
dank Mengendrucks auf Hersteller bzw. Distris und dem
dahinterstehenden Kapital - die zweijährige Gewährleistung leichter
verkraften.

Die ersten "Toten" wird es daher unter den "Kleinen" geben. Danach
werden sich die Überlebenden vielleicht doch mit dem geltenden
Recht auseinandersetzen und sich auf die Rechtslage (...bei
Kaufzeitpunkt schon bestanden...) zurückziehen. So können
Preiserhöhungen vermieden werden.

"Da kauf ich dann aber woanders!!!! Das können die mit mir nicht
machen!" Na, viel Spaß, da musst halt dann noch einen finden, der
die Gewährleistungsfrist überhaupt erlebt...

GrummelGrumpf
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