Re(4): Widerrufsrech - Absschlag fürs Testen?
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....... PLONKED von mjy@geizhals.at: nana.   (Pfostenkind am 23.10.2003, 20:21:17)
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Re(4): Widerrufsrech - Absschlag fürs Testen?
26.10.2003, 12:36:53
Du stellst gerade die Ausnahme als Regelfall hin. Meinst Du allen Ernstes, daß es in D oder Ö eine Fraktion der Online-Händlerschädiger mit mafiösen Strukturen gibt, die sich gegenseitig die Klinke in die Hand drücken und ihre Opfer durchreichen bei ihren sinistren Machenschaften, indem sie systematisch bald diesen, bald jenen Händler durch Bestellen und - ganz gemeine packen nicht einmal den Inhalt des Paketes aus - Zurückschicken? Meinst Du tatsächlich, daß von 100 Käufen 99 nur Scheinbestellungen mit der Absicht der Rücksendung sind? Meinst Du allen ernstes, daß angesichts der Praktik der Vorauskasse jedermal ebenso ein paar 1000 € für diese Freuden zusammenkratzt und sein Geld dezentral auf den Konten der Händler parkt, weil er auch sonst nichts Besseres mit seinem Geld anzufangen weiß?

Meine Güte, entweder bist Du erschreckend naiv, vielleicht auch nur paranoid, womöglich aber auch nur geltungsbedürftig.

Alleine die Tatsache, daß der Online-Handel sich im Wachstum befindet, spricht gegen Dich und Deine kruden Behauptungen. Dessen ungeachten bleiben die gesetzlichen Bestimmungen sicherlich eine Belastung für die Betroffenen, die sich nur die wenigsten in der gegenwärtigen Form freiwillig auferlegten. Umgekehrt aber scheinen sie im Saldo weit hinter den Vorteilen zurückzufallen. Teilweise wird auch argumentiert, daß man durch diese Regelungen Vertrauen in den Online-Handel schaffen könne.

Übrigens spricht die von die negierte Empirie auch für die Notwendigkeit der Regelungen. Häufig liest man hier von falschen Produkten, die einem zugesendet worden sind. Noch aus der Prä-Fernabsatzgeschäft-Zeit weiß ich um meine Probleme mit Lieferungen, die ähnlichklingende Produkte zum Inhalt haben, de facto aber in der Leistung um einiges geminderte Kastrate des ursprünglich bestellten Produktes darstellen und in der Hoffnung versandt worden sind, daß es der Käufer nicht merke. Dreist war da in diesem Zusammenhang das Surrogat meiner Soundblaster 16 pnp, das in Form einer No-name-bulk-Version daherkam, auf dessen Oberfläche zwar nicht Soundblaster stand, aber wenigstens noch folgender Hinweis eingeätzt war, der stutzig machte: "Warning! May only be sold as bundle!".

Es gibt immer zwei Seiten einer Medaille. Das sollte man versuchen zu berücksichtigen.

MfG

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.  Re: Widerrufsrech - Absschlag fürs Testen?  (ci am 10.11.2003, 13:40:07)
 

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