Re: Widerrufsrech - Absschlag fürs Testen?
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....... PLONKED von mjy@geizhals.at: nana.   (Pfostenkind am 23.10.2003, 20:21:17)
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Re: Widerrufsrech - Absschlag fürs Testen?
ci
10.11.2003, 13:40:07
also ich halte diese art der auslegung des fernabsatzgesetzes für extrem bedenklich und unseriös.
zum einen garantiert niemandem, auch kein online händler, dass verkaufte ware auch wirklich neuware ist.
ich  kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass ein händler einwandfrei zurückgesandte waren, als gebraucht verkauft.
solange sie ohne gebrauchsspuren zurückkommen, werden sie sicherlich wieder als neu verkauft, ausser sie sind auch deutlich als gebraucht (z.b. geöffnete, verschweisste originalverpackung) erkennbar.
bei vielen artikel ist dies nicht so ohne weiteres festzustellen, z.b. "gebrauchte/getestete" digicam, dvd-player, fernseher o.ä.
wenn man als kunde bei fernabsatzgeschäften nicht die möglichkeit eines 14-tägigen rückgaberecht hätte, so würden sicher viele nicht online oder per versand kaufen, denn wer will schon "die katze im sack".
die rückgabemöglichkeit für den kunden, ist lediglich der ausgleich dafür, dass man sich bei versandgeschäften die ware nicht ansehen bzw. ausprobieren kann.
ein händler, der für einwandfrei zurückgesandte ware irgendwelche kosten vom käufer verlangt, ist meiner ansicht nach als unseriös zu bezeichnen.
solche händler sollte es dann auch nicht wundern, wenn kunden ware bestellen und dann die annahme des artikels bei eintreffen verweigern.
warum sollte ich als kunde das risiko eingehen, die verpackung zu öffnen und damit einen wertverlust in kauf nehmen.
ich bekomme den karton vom postboten, schaue mir den karton an und lehne die annahme ab. soll dies sinn und zweck des ganzen sein???

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