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KaZaa-Usern geht es an den Kragen
02.01.2004, 09:19:09

KaZaa-Usern geht es an den Kragen

Der Großteil der illegalen Downloads kommt von KaZaa.com. 4,5 Mill. Nutzer sind weltweit permanent auf dieser Tauschbörse unterwegs und kopieren dank dieser Musikplatform direkt von PC zu PC ihre Musiktitel.
Wien - Die IFPI Austria, der Verband der Österreichischen Musikwirtschaft, droht mit Klage gegen die Nutzer von Musiktauschbörsen im Internet wie KaZaa, Morpheus oder Lime Wire. Dies berichtet die "Presse" in ihrer Samstagausgabe.

Private "Internetdetektei"

Der Verband hat demnach bereits eine private "Internetdetektei" mit dem Aufspüren von österreichischen Nutzern der illegalen Tauschbörsen beauftragt. Die Suche soll schon seit 1. Dezember laufen. Die Nutzer sollen zunächst auf ihr illegales Treiben durch kleine Nachrichten - so genannter "Instant Messages" - hingewiesen werden.

Haftstrafen

Sollte die direkte "Kontaktaufnahme" bis Jahresmitte 2004 keinen Erfolg haben, bliebe aber "keine andere Wahl" als die Gangart durch Klagen vor Gericht zu verschärfen, sagt IFPI-Geschäftsführer Franz Medwenitsch in der "Presse". Theoretisch drohen bei Urheberrechtsverletzungen Bußgelder von bis zu 120.000 Euro sowie Haftstrafen von bis zu sechs Monaten. Bei gewerbsmäßigem Handel drohen sogar Haftstrafen von bis zu zwei Jahren.

Hohe Umsatzeinbrüche

Das illegale Musikgeschäft bedrohe die Existenz einer gesamten Industrie und somit tausender Jobs, heißt es bei der IFPI. Entstand im Jahr 2002 der Musikindustrie in Österreich ein Schaden von 4,5 Mill. Euro, so soll sich die Schadenshöhe bis Jahresende 2003 auf 12,5 Mill. Euro fast verdreifachen, so die Schätzungen vom IFPI. Weltweit verzeichnen die Musiklabels seit dem Jahr 1996 sogar einen Umsatzeinbruch von rund zwanzig Prozent auf 39 Mrd. Dollar.

KaZaa

Der Großteil der illegalen Downloads kommt von KaZaa.com. 4,5 Mill. Nutzer sind weltweit permanent auf dieser Tauschbörse unterwegs und kopieren dank dieser Musikplatform direkt von PC zu PC ihre Musiktitel. Rund 900 Mill. Musiktitel - das ist fast das gesamte Musikrepertoire der Welt - werden zum "Gratis-Tausch" per Mausklick angeboten.

450 Millionen Musikstücke

In Österreich schlummern auf einer Million PCs rund 450 Millionen Musikstücke. Rund 600.000 Österreicher nutzen das Internet für Musikdownloads. Gut die Hälfte der auf den PC gespeicherten Musiktitel kommen aus dem Internet, die andere Hälfte wurde von CDs auf die Rechner kopiert. Im Jahr 2002 hat die Zahl der verkauften bespielbaren CD-Rohlinge mit 24 Mill. Stück erstmals die Zahl der verkauften Original-CDs mit 19 Mill. Exemplaren übertroffen.


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........  Re(8): KaZaa-Usern geht es an den Kragen  (Superflo am 03.01.2004, 01:41:05)
.  Re: KaZaa-Usern geht es an den Kragen  (bootleg am 02.01.2004, 17:25:06)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Foxx am 03.01.2004, 07:58:56)
.  Re: KaZaa-Usern geht es an den Kragen  (Foxx am 03.01.2004, 08:00:34)
..  Re(2): KaZaa-Usern geht es an den Kragen  (Foxx am 03.01.2004, 08:01:21)
.  Re: KaZaa-Usern geht es an den Kragen  (RIPBugZ am 03.01.2004, 10:55:59)
..
Re(2): KaZaa-Usern geht es an den Kragen
03.01.2004, 14:10:53
Hab' mal den wohl wichtigsten Punkt aus obiger Quelle kopiert:


10.3. Ist der Download von Musikstücken strafbar?

Unabhängig von der umstrittenen Frage der Rechtswidrigkeit ist der bloße Download von Musikdateien jedenfalls nicht strafbar, und zwar selbst dann nicht, wenn er nicht unter die zulässige Privatkopie fallen sollte und damit rechtlich unzulässig sein sollte.

§§§§§

§ 91 UrhG zweiter Satz lautet:
" Der Eingriff ist jedoch dann nicht strafbar, wenn es sich nur um eine unbefugte Vervielfältigung ........ zum eigenen Gebrauch oder unentgeltlich auf Bestellung zum eigenen Gebrauch eines anderen handelt."
Genau das ist aber beim gewöhnlichen Download der Fall. Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn jemand heruntergeladene mp3-Files auf CD brennt und verkauft oder die Files dann selbst wiederum im Internet anbietet (zum Upload aber gleich später).

Der Entfall der Strafbarkeit des bloßen Downloads hat wichtige Auswirkungen für die Verfolgung der Tauschbörsennutzer. Wenn es nämlich keine Straftat gibt, ist ein Zugriff auf die Verbindungsdaten des Providers nicht möglich; das geht nur in einem Strafverfahren. Ohne diese Verbindungsdaten ist aber die Feststellung der Identität des Tauschbörsennutzers nicht möglich (wenn er nicht gerade in seinem Profil seinen echten Namen und seine Adresse angibt) oder über eine feste IP-Adresse mit dem Internet verbunden ist. Damit ist auch eine zivile Unterlassungsklage nicht möglich, die grundsätzlich dann möglich wäre, wenn der Download zwar rechtswidrig, aber nicht strafbar ist (siehe 10.6.).  


Damit ist eigentlich schon alles gesagt...

Eins will ich aber noch erwähnen: Im Normalfall sind es nicht die Musiker, denen die Downloads ein Dorn im Auge sind, sondern die Plattenfirmen... der Musiker hat schon seinen Vertrag und sein Honorar, ihm schadet es eventuell erst beim nächsten Vertrag, wenn die Plattenfirma nicht mehr so viel Geld bieten kann.

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.  Re: KaZaa-Usern geht es an den Kragen  (hoefi11 am 03.01.2004, 17:34:30)
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Entity am 03.01.2004, 21:21:53)
.  Re: KaZaa-Usern geht es an den Kragen  (user40015 am 05.01.2004, 11:27:08)
..  Re(2): KaZaa-Usern geht es an den Kragen  (adison am 05.01.2004, 15:36:23)
.  Re: KaZaa-Usern geht es an den Kragen  (FryingPan am 05.01.2004, 16:09:19)
 

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