AGB´s der Firma Ditech ungültig oder Rufschädigung?
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Re: AGB´s der Firma Ditech ungültig oder Rufschädigung?
10.02.2004, 20:26:00
Um Deinen Betreff zu beantworten:

Weder - noch. Es handelt sich in diesem speziellen Fall um schlichte Dummheit. ;)

Fast so gut wie das Unverständnis mancher Mitbürger, dass Garantie und Gewährleistung verschiedene Schuhe sind, ist das Verständnis hinsichtlich AGB. Da kannst sagen, was Du willst, es geht nicht in den Schädel rein. ;)

AGB werden (üblicherweise) nicht für Konsumenten gemacht. Für Konsumenten-Geschäfte werden 98% aller Vorgehensweisen und Rahmenbedingungen ohnehind durch das Konsumentenschutzgesetz vorgegeben.

Für gewerbliche Käufer hingegen gilt im Wesentlichen das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, dessen grundsätzliche Vorgaben mittels AGB präzisiert werden (müssen).

ABG sind nahezu nie "ungesetzlich", da alle Teile, die z.B. nicht dem KSchG, wohl aber dem ABGB entsprechen und auf gewerbliche Käufer Anwendung finden, ohnehin von den entsprechenden Passagen des KSchG overrult werden, sobald ein "Konsument" in den Kaufvertrag eintritt. Die nicht sehr qualifizierte Aussage einer "Konsumentenschützerin", die höchstaugenscheinlich wenig mit dem ABGB zu tun hat, ist daher auch in diesem Licht zu betrachten.

Anders ausgedrückt: Die Bestimmungen des KSchG sind es, die wichtig und gültig für den Konsumenten sind; daran können die AGB nichts verschlechtern. Für gewerbliche Käufer ist eine nähere Lesung allerdings anzuraten.

Am besten aber gefällt mir der Abschlusssatz:

Ich hoffe das sich das Unternehmen Ditech stark an die Nase fast und sich bessert, da die Verkehrsanbindung (zumindest mit dem Auto) sehr gut ist.

Dieser Logik gibt es wohl kaum etwas hinzuzufügen. :)

GrummelGrumpf
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[off-topic]: Re(2): AGB´s der Firma Ditech ungültig oder Rufschädigung?
11.02.2004, 01:50:53

> ABG sind nahezu nie "ungesetzlich", da alle Teile, die z.B. nicht dem KSchG,
> wohl aber dem ABGB entsprechen und auf gewerbliche Käufer Anwendung finden,
[kein DITech-Bezug! Bitte nicht so interpretieren.]

> ohnehin von den entsprechenden Passagen des KSchG overrult werden, sobald ein
> "Konsument" in den Kaufvertrag eintritt. Die nicht sehr qualifizierte Aussage
> einer "Konsumentenschützerin", die höchstaugenscheinlich wenig mit dem ABGB zu
> tun hat, ist daher auch in diesem Licht zu betrachten.

Im Falle eines "Verbrauchers" im Sinne des KSG können manche AGB-Klauseln schlicht und einfach "ungültig" sein. Das ist die übliche Bezeichnung in so einem Fall, auch wenn sich ein Händler - wie du es korrekt beschrieben hast - im B2B-Geschäft sehr viel erlauben kann.

Es bleibt natürlich dem Händler überlassen, ggf. in seinen AGB explizit und ausführlich auf die im Sinne des KSG unterschiedlichen Arten von Kunden und ihre jeweiligen Konditionen einzugehen. Tut er das nicht, bzw. erweckt er bewußt (oder unbewußt?) den Eindruck, er wolle den Kunden auf seine dem KSG widersprechenden AGB verweisen und damit einschüchtern (dieser weiß es ja nicht unbedingt besser) oder Pflichten lt. KSG umgehen, muß er sich auch den Vorwurf gefallen lassen, "[für Verbraucher] ungültige AGB-Klauseln" zu besitzen. Er muß wohl u.U. auch damit rechnen, auf irgendeiner Watchlist zu landen (z.B. der von http://www.ombudsmann.at ) oder eben in einer ähnlich undifferenzierten Weise, wie er seine AGB gestaltet, in irgendwelchen Foren zur Sau gemacht zu werden.
:-/

Also - drum gestalte jeder seine AGB so transparent und nachvollziehbar wie möglich - wenn es sein muß, mit einer deutlichen Unterscheidung zw. Verbrauchern und Gewerbekunden. Die mögliche Interpretation deines Postings - nämlich: "ich kann reinschreiben, was ich will, für die Gewerbekunden gilt es ja und wenn sich der Verbraucher fürchtet, kann ich nichts dafür, weil das KSG eh stärker ist und er das wissen sollte" gefällt mir nicht so. Ich denke aber, das war nicht so gemeint.


Marinos J. Yannikos <mjy@geizhals.at>


EU-Recht im 21. Jhdt.: Bewährungsstrafen für Körperverletzung mit Todesfolge, Haftstrafen für Raubkopierer ...

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Re(2): [off-topic]: Re(2): AGB´s der Firma Ditech ungültig oder Rufschädigung?
11.02.2004, 12:21:03
"...
Im übrigen ist die Unverständlichkeit mancher, sogar der meisten AGB auch in der juridischen Praxis begründet. Lest mal Gesetze und wundert Euch; lest Urteile und staunt; lest Schriftsätze und versteht, dass die Formulierung oft wichtiger als der Inhalt zu sein scheint.

In vielen AGB findet sich übrigens der Hinweis, dass Bestimmungen des KSchG beim Einkauf durch Konsumenten vor die singemäß gleichen der AGB gelten "


Najaaaaa,

es würde mich (als Endverbraucher) mindestens misstrauisch machen, wenn ein Händler in seinen AGB nennenswert vom KSchuG abweicht. IdR. fühlt sich ein Händler dann nämlich "seinen" AGB näher als den allgemeinen KSchG-Bestimmungen und sah bis dato wohl keinen Anlass, seine AGB zu evaluieren. Bei Unstimmigkeiten scheint ein Konflikt vorprogrammiert.

Ich lehn mich amal aus'm Fenster und stelle fest:
"Bestimmungen des KSchG [gelten] beim Einkauf durch Konsumenten vor den sinngemäß gleichen der AGB" ist IMHO kein sanftes Ruhekissen, sondern Geistes Kind desselben "Konsumenten-Fatalismus", mit dem Schlauberger bei z.B. unser aller Goldi einkaufen, unter dem Motto "Ich habe Rechtschutz, es gibt Gesetze: was soll mir schon passieren?" ...

Jo mei. Das nennt sich bei mir: Pokern.
Abschätzen, welchen Einsatz ich mit welchen Erfolgsaussichten einbringe bei den mir bekannten Gegebenheiten einer Situation.
--  
Streite dich nicht mit einem Deppen - er könnte dasselbe tun ... ;-)
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Re(3): [off-topic]: Re(2): AGB´s der Firma Ditech ungültig oder Rufschädigung?
11.02.2004, 13:18:07
Nicht bös sein, lieber KarlToffel, aber bei Deinem Posting drängt sich mir die Gegenfrage "Was soll der Unsinn?" nahezu auf. :-/

es würde mich (als Endverbraucher) mindestens misstrauisch machen, wenn ein Händler in seinen AGB nennenswert vom KSchuG abweicht. IdR. fühlt sich ein Händler dann nämlich "seinen" AGB näher als den allgemeinen KSchG-Bestimmungen und sah bis dato wohl keinen Anlass, seine AGB zu evaluieren. Bei Unstimmigkeiten scheint ein Konflikt vorprogrammiert.

Es würde mich als denkendes Wesen abschrecken, wenn die AGB, die den Ablauf zwischen z.B. Vollkaufleuten bestimmen, nicht vom KSchG abwichen. Und das meine ich wirklich und vollkommen ernst. Wenn ein Geschäftmann/frau nämlich zu blöd ist, die notwendigen Unterschiede zu erkennen, dann käme er für mich als GeschäftspartnerIn nicht mehr in Frage. Das steht er/sie auch nicht lange genug durch.

Na ja, jetzt könnte man natürlich zwei AGB machen: Eine für den Konsumenten ("Es gelten für Ihre Geschäftsfälle mit uns ausschließlich alle Bestimmungen und Änderungen des KSchG. Punkt.") und eine für gewerbliche Abnehmer (wie bisher, nur ohne Zusatz mit Hinweis auf abweichende Bestimmungen des KSchG.).

Nebenbei seien die beträchtlichen Kosten für die rechtnorme Erstellung von AGB erwähnt, die es - noch dazu bei der Häufigkeit von Änderungen - nicht geraten sein lassen, die AGB für Endverbraucher über den o.e. Satz hinaus zu formulieren. Ein beigefügter Link bzw. drei Links (KSchG 1979, sowie die beiden wichtigsten Änderungen - FAG und Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz) sollte(n) daher genügen.

Im beiderseits geschäftlichen Verkehr wiederum ist die Risikobegrenzung durch AGB unverzichtbar, da jeder Händler eben denselben (oder sehr ähnlichen) AGB seiner Vorlieferanten unterliegt und alleine durch die gedrehten Mengen pro Kunde die Risken stark steigen. Und ein Geschäftspartner, der so sorglos agiert, seine AGB nicht diesen Risken gemäß zu formulieren, wäre für mich ein ziemlich ausgeprägter Volldodel, mit dem ich - siehe oben - nichts zu tun haben möchte.

Scheinbar glaubst Du als Konsument, dass das Geld im Handel nur und ausschließlich mit Konsumenten verdient wird. Ich weiss, dass diese einseitige Betrachtungsweise ihren Reiz hat. Nun mag das branchenweise zwar verschieden sein, im Büromaschinenhandel (ja, nur mal zur Erinnerung) würden die Geschäfte nur mit Konsumenten als Kunden mit ganz wenigigen Ausnahmen, die wir wahrscheinlich an den Daumen einer Hand abzählen könnten, nicht mal anständig verhungern können.

Jo mei. Das nennt sich bei mir: Pokern.

Das nenne ich nicht "Pokern", sondern "große Verirrung".

Was ist Dir lieber: Auf Basis eines untadeligen Gesetzes zu klagen oder auf Basis von AGB? Oder gehst Du von vornherein davon aus, dass AGB für den bösen, bösen Händler, der Dich beschei.sen will, größere Wertigkeit haben, er sich also viel lieber und bereitwilliger diesen (von seinem Anwalt niedergelegten) als den Gesetzen beugt? Und bei dem Händler, der Dir nichts Böses will, bei dem braucht es auch wohl kaum den Zeigefinger der AGB, oder?

*kopfschüttel*

Wenn ich mal klagen muss, klage ich doch weit lieber auf der Basis relevanter Gesetze als auf der Basis gummiartiger Vertragsbestandteile.

Lieber, hochgeschätzter KarlToffel, so gerne ich mit Dir diskutiere oder philisophiere, hier und bei der Kürze der Sehdistanz höre ich jetzt lieber auf. ;)

GrummelGrumpf
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Re: AGB´s der Firma Ditech ungültig oder Rufschädigung?
11.02.2004, 07:09:50
Wie gesagt bis vor ca. 2 Jahren war ich absolut von Ditech überzeugt.

Aber dann:
1) Hatte ich, für einen Bekannten, mit einer Graka ähnliche Porbleme, wollte einfach mit einem (auch vom Ditech) Board nicht, der Computer hat sich immer beim Starten von Spielen (DX) aufgehängt (Treiber warens nicht, hab mehrmals aufgesetzt). Der RMA-Typ hat immer beharrt das die CPU (XP2200+Boxed Lüfter) zu heiß wird und deshalb der Computer sich aufhängt. Als mein Bekannter dann mit dem Computer hingefahren ist hat der RMA-Typ angeblich sehr blöd geschaut als die CPU nicht über 50° kam. Leider war ich nicht dort, denn er hat nacher die Graka ausgetauscht, aber was vom Neupreis abgezogen.

2)
http://forum.geizhals.at/t221237.html

Und jetzt bitte nicht wieder irgendwelche intelligenten Meinungen was Garantie/Gewährleistung usw. ist. Darum gehts mir nicht mehr wirklich, ich kauf zwar nocht trotz mangelnder Alternativen dort aber bevor das Geschäft (6?) Kassen hatte konnte man mit den Leuten noch reden, jetzt wird man nur angeschnauzt.

Vor allem geht mir das auf die Nerven wenn man denen Gegenübersteht, manches besser weiß (ob wie ich auch lange in der Branche gearbeitet habe oder ob z.B. auf der Homepage des Herstellers steht das was nicht geht: http://forum.geizhals.at/t220347.html  ), dann einmal warten muss bis deren Redefluss gestoppt ist und dann eine fadenscheinige Erklärung bekommt.

Ich find nur Ditech sollte langsam wieder mal zum Undenken anfangen, und wenns nur damit beginnt mehr Leute für den RMA einzustellen und eine extra Kasse für Reservierungen zu machen. Vielleicht sollten wir die Vorschläge zusammenschreiben und dann DItech Mailen>:-D, die erkennes dann sicher als SPAM.%-)

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