Re(3): [off-topic]: Re(2): AGB´s der Firma Ditech ungültig oder Rufschädigung?
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Re(3): [off-topic]: Re(2): AGB´s der Firma Ditech ungültig oder Rufschädigung?
11.02.2004, 13:18:07
Nicht bös sein, lieber KarlToffel, aber bei Deinem Posting drängt sich mir die Gegenfrage "Was soll der Unsinn?" nahezu auf. :-/

es würde mich (als Endverbraucher) mindestens misstrauisch machen, wenn ein Händler in seinen AGB nennenswert vom KSchuG abweicht. IdR. fühlt sich ein Händler dann nämlich "seinen" AGB näher als den allgemeinen KSchG-Bestimmungen und sah bis dato wohl keinen Anlass, seine AGB zu evaluieren. Bei Unstimmigkeiten scheint ein Konflikt vorprogrammiert.

Es würde mich als denkendes Wesen abschrecken, wenn die AGB, die den Ablauf zwischen z.B. Vollkaufleuten bestimmen, nicht vom KSchG abwichen. Und das meine ich wirklich und vollkommen ernst. Wenn ein Geschäftmann/frau nämlich zu blöd ist, die notwendigen Unterschiede zu erkennen, dann käme er für mich als GeschäftspartnerIn nicht mehr in Frage. Das steht er/sie auch nicht lange genug durch.

Na ja, jetzt könnte man natürlich zwei AGB machen: Eine für den Konsumenten ("Es gelten für Ihre Geschäftsfälle mit uns ausschließlich alle Bestimmungen und Änderungen des KSchG. Punkt.") und eine für gewerbliche Abnehmer (wie bisher, nur ohne Zusatz mit Hinweis auf abweichende Bestimmungen des KSchG.).

Nebenbei seien die beträchtlichen Kosten für die rechtnorme Erstellung von AGB erwähnt, die es - noch dazu bei der Häufigkeit von Änderungen - nicht geraten sein lassen, die AGB für Endverbraucher über den o.e. Satz hinaus zu formulieren. Ein beigefügter Link bzw. drei Links (KSchG 1979, sowie die beiden wichtigsten Änderungen - FAG und Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz) sollte(n) daher genügen.

Im beiderseits geschäftlichen Verkehr wiederum ist die Risikobegrenzung durch AGB unverzichtbar, da jeder Händler eben denselben (oder sehr ähnlichen) AGB seiner Vorlieferanten unterliegt und alleine durch die gedrehten Mengen pro Kunde die Risken stark steigen. Und ein Geschäftspartner, der so sorglos agiert, seine AGB nicht diesen Risken gemäß zu formulieren, wäre für mich ein ziemlich ausgeprägter Volldodel, mit dem ich - siehe oben - nichts zu tun haben möchte.

Scheinbar glaubst Du als Konsument, dass das Geld im Handel nur und ausschließlich mit Konsumenten verdient wird. Ich weiss, dass diese einseitige Betrachtungsweise ihren Reiz hat. Nun mag das branchenweise zwar verschieden sein, im Büromaschinenhandel (ja, nur mal zur Erinnerung) würden die Geschäfte nur mit Konsumenten als Kunden mit ganz wenigigen Ausnahmen, die wir wahrscheinlich an den Daumen einer Hand abzählen könnten, nicht mal anständig verhungern können.

Jo mei. Das nennt sich bei mir: Pokern.

Das nenne ich nicht "Pokern", sondern "große Verirrung".

Was ist Dir lieber: Auf Basis eines untadeligen Gesetzes zu klagen oder auf Basis von AGB? Oder gehst Du von vornherein davon aus, dass AGB für den bösen, bösen Händler, der Dich beschei.sen will, größere Wertigkeit haben, er sich also viel lieber und bereitwilliger diesen (von seinem Anwalt niedergelegten) als den Gesetzen beugt? Und bei dem Händler, der Dir nichts Böses will, bei dem braucht es auch wohl kaum den Zeigefinger der AGB, oder?

*kopfschüttel*

Wenn ich mal klagen muss, klage ich doch weit lieber auf der Basis relevanter Gesetze als auf der Basis gummiartiger Vertragsbestandteile.

Lieber, hochgeschätzter KarlToffel, so gerne ich mit Dir diskutiere oder philisophiere, hier und bei der Kürze der Sehdistanz höre ich jetzt lieber auf. ;)

GrummelGrumpf
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...  nachtrag!  (papa1 am 11.02.2004, 08:57:24)
 

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