Re: AGB´s der Firma Ditech ungültig oder Rufschädigung?
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..... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (GrummelGrumpf am 10.02.2004, 23:09:50)
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Re: AGB´s der Firma Ditech ungültig oder Rufschädigung?
10.02.2004, 20:26:00
Um Deinen Betreff zu beantworten:

Weder - noch. Es handelt sich in diesem speziellen Fall um schlichte Dummheit. ;)

Fast so gut wie das Unverständnis mancher Mitbürger, dass Garantie und Gewährleistung verschiedene Schuhe sind, ist das Verständnis hinsichtlich AGB. Da kannst sagen, was Du willst, es geht nicht in den Schädel rein. ;)

AGB werden (üblicherweise) nicht für Konsumenten gemacht. Für Konsumenten-Geschäfte werden 98% aller Vorgehensweisen und Rahmenbedingungen ohnehind durch das Konsumentenschutzgesetz vorgegeben.

Für gewerbliche Käufer hingegen gilt im Wesentlichen das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, dessen grundsätzliche Vorgaben mittels AGB präzisiert werden (müssen).

ABG sind nahezu nie "ungesetzlich", da alle Teile, die z.B. nicht dem KSchG, wohl aber dem ABGB entsprechen und auf gewerbliche Käufer Anwendung finden, ohnehin von den entsprechenden Passagen des KSchG overrult werden, sobald ein "Konsument" in den Kaufvertrag eintritt. Die nicht sehr qualifizierte Aussage einer "Konsumentenschützerin", die höchstaugenscheinlich wenig mit dem ABGB zu tun hat, ist daher auch in diesem Licht zu betrachten.

Anders ausgedrückt: Die Bestimmungen des KSchG sind es, die wichtig und gültig für den Konsumenten sind; daran können die AGB nichts verschlechtern. Für gewerbliche Käufer ist eine nähere Lesung allerdings anzuraten.

Am besten aber gefällt mir der Abschlusssatz:

Ich hoffe das sich das Unternehmen Ditech stark an die Nase fast und sich bessert, da die Verkehrsanbindung (zumindest mit dem Auto) sehr gut ist.

Dieser Logik gibt es wohl kaum etwas hinzuzufügen. :)

GrummelGrumpf
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...  nachtrag!  (papa1 am 11.02.2004, 08:57:24)
 

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