kazaa legal!!!!
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LINK!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
19.04.2004, 17:13:31
http://kurier.at/zeitung/korso/A/index.php?artikel=589460

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Kopieren? Brennen? Gefängnis?

Immer wieder tauchen diverse Schreckgespenster auf, wenn es um die Frage geht: Was darf ich mit Musik-Files („Lieder“) oder z.B. Spielfilmen machen, die aus dem Internet „gesaugt“ wurden, ohne Gesetze zu verletzen?
Im Fall von legalen Anbietern ist die Sache einfach: Diese schreiben von sich aus vor, wie oft ein Stück auf CD/DVD gebrannt (also kopiert) werden bzw. abgespielt werden kann.
Technische Schutzeinrichtungen, wie einen Kopierschutz usw. zu „knacken“, ist gesetzlich verboten. Bei den beliebten Tauschbörsen, in denen die Files häufig illegal (also ohne Zustimmung des Urhebers) angeboten werden, ist die Sache schwieriger. Der Download selbst ist in Österreich an sich nicht strafbar. Auch Kopien „zum Privatgebrauch“ kann man anfertigen. Wie viele, ist nicht geregelt (in Deutschland sind es z.B. sieben). Weitergabe (Geschenk, unbedingt ohne jede Geldleistung!) ist nur im engsten Verwandtschaftskreis erlaubt.
Wesentlich ist: Man darf, ohne geltendes Recht zu verletzen, die Daten nicht „der Öffentlichkeit zugänglich“ machen – also z.B. Musikstücke nicht in der Tauschbörse belassen, was aber deren Sinn ist.



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Also saugen besitzen und beschränkte weitergabe LEGAL! auch von sachen mit copyright!!!!


nur nach dem downlaod SOFORT aus dem "shared folder" ordner löschen...
um schön legal zu bleiben ;-)

drum nochmal meine frage: PC -SPIELE sind nicht extra angeführt... gilt das auch für diese???

und daher sollte nur das diskutieren über die weitergabe verboten sein, oder???



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Re: LINK!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
19.04.2004, 19:46:58
*gähn*
Das Thema hatten wir hier doch schon 127 Mal.

http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/ARTIKEL16.HTML

Punkt 2, 2. Absatz

"Eine inhaltliche Einschränkung im Vergleich zur bisherigen Rechtslage nimmt der Gesetzgeber allerdings vor, indem er verlangt, dass die Kopiervorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden sein darf. Hierdurch soll vor allem der Download urheberrechtlich geschützter Musikstücke und Filme über sog. Tauschbörsen unterbunden werden.

Nach der Vorstellung des Gesetzgebers ist dem Nutzer einer Musiktauschbörse wie Kaaza bewusst, dass der Download von Werken der Musik auf diesem Weg durch den Rechtsinhaber nicht gestattet ist, weshalb ihm auch klar sein muss, dass die Kopiervorlage rechtswidrig hergestellt worden ist."


Soll heissen:

- Nur der Urheberrechts-Inhaber eines Werkes darf ein Werk veröffentlichen bzw. die Veröffentlichung genehmigen (über TV, Radio etc.)

- Jeder hat zu kapieren, dass eine "Veröffentlichung" über Kazaa & Co vom Urheberrechts-Inhaber nicht gestattet wurde (wenn sich's um Stuff handelt, den man sonst bei MediaMarkt, Megastore, Amazon etc. kaufen müsste), und das Angebotene damit von einer rechtswidrigen Quelle stammt.

- Undalso macht sich jeder strafbar, der seine Kopien von einer "offensichtlich rechtswidrigen Quelle" wie z.B. P2P-Tauschbörsen bezieht.


Vielleicht amal überlegen: Kommt's zu einer Anzeige und Gerichtsverhandlung - wie aussichtsreich schätz' ma denn die "Verteidigungs-Strategie", wenn dann einer vor Gericht sagt: "Wosn?! In da Kronenzeidung is jo g'staund'n, i DEARF des mochn! Seit waunn dearf ma nimma glau'm, wos in da Kronenzeidung steht? Wäu des is ollgemein bekaunnd, dass die Kronenzeidung NUR die Woarheid schreibd!"" ;-)
--  
Streite dich nicht mit einem Deppen - er könnte dasselbe tun ... ;-)
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Interessen der Musikindustrie versus der des Konsumenten
24.04.2004, 10:44:44
Ich denke mal, das Filesaugen wäre ja gar kein Thema, wenn der Preis für CD´s anders kalkuliert ist. Die Musikindustrie spricht ja von der Wahrung der Urheberinteressen, d.h. es wird ja der Künstler geschädigt. Dazu muss man aber wissen, dass vom Endpreis einer CD der Künstler etwa 1-2% erhält, der Musikkonzern (die grossen kennt Ihr ja alle) aber etwa 30% (natürlich muss die Gage für den Vertrag insgesamt eingerechnet werden). Die Frage ist jetzt (für den Konsumenten) bin er bereit ist, ca. 17€ (im Normalfall) für eine aktuelle Pop/Rock CD auszugeben (in dem Wissen, dass sie bald out ist). Viele Käufer sind Kid´s und Teens, die das ganze vom Taschengeld oder der Lehrlingsentschädigung finanzieren - und auch jemand, der arbeitet, hat nicht unbegrenzt Geld zur Verfügung.
Daher stellt sich die Frage, wie es aussähe, wäre der Preis auf dem Niveau der LP´s früher (ca. 11€). Dazu kommt noch das Problem des Kopierschutzes bei CD´s: Ich zahle zwar beim Kauf der CD eine Urheberrechtsabgabe, darf sie aufgrund des Kopierschutzes aber nicht (auch nicht für den privaten Gebrauch zb im Autoradio, um das Original zu schonen) kopieren. (Abgesehen davon, dass ich auch beim Kauf eines Brenners und von Rohlingen "Kopierabgaben" entrichte). Für professionelle Raubkopierer sind das selbstverständlich keine Hindernisse, der "normale" Kunde wird quasi schikaniert. Meine Konsequenz daraus: Ich kaufe mir persönlich keine CD mit Kopierschutz. (Ich will mir nämlich meine teuren Klassik-CD´s legal für den Gebrauch im  Auto kopieren können).
Wäre ich jemand, der eine geschützte CD für den Privatgebrauch kopiert, dann wäre es mir prinzipell wohl auch egal, wenn ich mir die Files gleich aus dem Netz saugte.
Vielleicht sollte die Musikindustrie ihre Preisgestaltung überdenken. Jammern und rechtliche Schritte werden da wohl nicht zum Ziel führen.

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Re: kazaa legal!!!!
Fly
19.04.2004, 18:07:03
Also zuallererst mal: Nich alles, was durch mit Druckerschwärze auf Papier gebrachte Buchstaben "belegt" ist, ist auch wahr. Lies eine durchschnittliche KZ und Du weisst was ich meine.

Mal gucken ob ich's noch zusammenbringe...

Sofern Du legaler Nutzer (und genau darum dreht's sich) eines UhR-geschützten Werkes bist darfst Du im Bekanntenkreis (zweiter Aufhänger des Ganzen) Kopien desselben unentgeltlich weitergeben. Du darfst hierzu das Werk weder verändern noch es "in entstellender Weise" kürzen.

Die beiden Knackpunkte dabei sind zum einen, dass der, der gibt, dazu legaler Nutzer sein muss, d.h. er muss das Ding "gekauft" haben. Du, als derjenige der empfängt, müsstest dies an und für sich nachprüfen um die Kopie legal zu nutzen. Das kannst Du nicht in P2P Netzwerken. Und ich glaube keine Gericht würde im Zweifelsfall die Blauäugigkeit annehmen, Du hättest im guten Glauben darauf vertraut, dass der Anbieter des Gesaugten die Nutzungsrechte erworben. Dafür wär der Schauprozess wenn's mal einen Raubkopierer erwischen zu wertvoll.

Der zweite ist der "Bekanntenkreis". Nun, ich verbringe einen nicht unerheblichen Teil meiner Zeit im Netz. Aber selbst ich zähle nicht sämtliche P2P Nutzer zu meinem Bekanntenkreis. Dieser ist afaik auch irgendwo gesetzlich definiert, aber ein bisserl Hausverstand reicht in diesem Fall. Du darfst also durchaus davon ausgehen, dass der Gebende in diesem Fall nicht zu Deinem Bekanntenkreis zählt.

Aber mal abseits der Juristerei, und straight, direct and honest: Warum ist's Dir wichtig? Geht's um Gewissenberuhigung oder darum, dass Du nix mehr downloadest wenn's illegal ist?

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It's said that idle hands are the devil's tools. Idle geek hands, however, came up with gunpowder, nuclear weapons and toilet plungers.

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Re: kazaa legal!!!!
26.04.2004, 14:29:08
Nun ja, die Sache ist weder einfach, noch ist sie vollständig geklärt:

Das runtersaugen von urheberrechtlich geschützten Werken über P2P-Netzwerke stellt eine Vervielfältigung im Sinne des § 15 UrhG dar. Diese ist eigentlich dem Urheber des Werkes vorbehalten (Verwertungsrecht), jedoch gibt es gesetzliche Lizenzen (freie Werknutzungen) welche diese Verwertungsrechte einschränken. Die wichtigste freie Werknutzung ist in §42 UrhG normiert, nämlich die Vervielfältigung zum eigenen und privaten Gebrauch. Da ersteres nur für Kopien auf Papier in Frage kommt, bleibt bei P2P-Netzwerken nur die Kopie zum privaten Gebrauch übrig (§ 42 Abs 4 UrhG). Diese darf nur zu nicht kommerziellen oder beruflichen Zwecken erfolgen.
So weit so gut, das Problem ist nun aber folgendes: § 42 UrhG sagt nichts über die rechtliche Qualität der Quelle (Vorlage) von der kopiert wird, aus (anders als in Deutschland, dort heisst es "keine offensichtlich illegale Quelle"). Es ist also durchaus vertretbar, dass man auch von illegalen Kopiervorlagen aus sein Recht auf Privatkopie ausnutzen darf (weil § 42 UrhG ja nicht das Gegenteil statuiert). Die herrschende Lehre ist sich da auch nicht so ganz sicher, im Endeffekt hat diese Frage der OGH (Oberster Gerichtshof) zu entscheiden. Solche Privatkopien darfst du auch weitergeben, solange keine Verbreitung (§ 16 UrhG) vorlieht.Strafrechtliche Folgen drohen hier aber jedenfalls NICHT!
Aber: Für Computerprogramme gilt § 42 UrhG NICHT (§ 40d Abs 1 UrhG), also keine Privatkopie von Computerprogrammen, sorry!
Im Übrigen ist folgendes zu beachten: das Zurverfügungstellen (§ 18a UrhG) von urheberrechtlich geschütztem Material (also  das Anbieten von Dateien im Netzwerk) ist für den Normaluser jedenfalls unzulässig, es sei den du hast ein entsprechendes Nutzungsrecht oder bist selbst der Urheber. Hier drohen dir nicht nur zivil- sondern auch strafrechtliche Konsequenzen (6 Monate Freiheitsstrafe)!
Zum Kopierschutz: es gibt Lehrmeinungen, die davon ausgehen, dass man einen technisch wirksamen Kopierschutz umgehen darf, wenn man eine gesetzliche Lizenz ausübt (argumentum: in § 90c UrhG Abs 1 [der Regelt das Verbot des Umgehens von Kopierschutzmechanismen] spricht von einem Kopierschutz, der angewendet wird, um Rechtsverletzungen zu verhindern; da eine zulässige Privatkopie aber keine Rechtsverletzung ist, kann man daraus folgern dass in diesem Fall § 90c UrhG nicht anwendbar ist; wiederum: das letzte Wort hat der OGH).
Zu guter Letzt: falls dir das schon kompliziert vorkommt, keine Sorge, es ist nämlich noch komlizierter: wenn du nämlich z.B. ein Musikstück aus dem Internet saugst, können nicht nur die Rechte des Urhebers, sondern auch sogenannte Leistungsschutzrechte verletzt werden, etwas die des Tonträgerherstellers oder der ausübenden Künstler...

In diesem Sinne, viel Spass beim saugen.

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