Annahmeverweigerun und FaG ?
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Re(3): Annahmeverweigerun und FaG ?
13.11.2004, 12:10:42
Da wird's jetz'n philosophisch. ;-)

Ist der rein rechtliche Aspekt gefragt, dann steht im Gesetz drin, was eben drin steht.

"... spielt es eine Rolle, ob der schriftliche Widerruf dem Versender vor oder nach dem Versenden der Ware zugestellt wird?"

"... spielt es eine Rolle..." inwiefern?
Wenn's amal hart-auf-hart geht - d.h. die Sache wird rechtlich ausgefochten - dann beginnt auch meist die i-Tüpferl-Reiterei: War es ein Annahmeverzug (Käufer war nicht zuhause etc.) oder eine Annahmeverweigerung?
Ersteres kann schonmal passieren, wenn der Verkäufer keinen dezitierten Liefertermin nennt (bzw. eingrenzt), zweiteres gälte es, verkäuferseitig zu beweisen.

Ich würde mal sagen, in der Praxis wird der Verkäufer "die Krot' fressen" und akzeptieren, dass der Käufer sich's anders überlegt hat. Das ist sehr unschön vom Käufer - klare Sache. Andererseits (... und wie sag' ich immer): Der Verkäufer wurde nicht mit vorgehaltener Puff'n gezwungen, in das Online-Versandgeschäft einzusteigen.
Es muss einem schon auch klar sein, wenn man sich eine Lawine von Fixkosten erspart, indem man im Einzelhandel ohne Geschäfts(verkaufs)lokal, Verkaufspersonal etc. etc. etc. operieren will, dass die 100%ige Abhängigkeit vom Fernabsatz gewisse andere Geschäftsskosten verursacht, die nicht notwendigerweise zu 100% auftragsbezogen wieder reinkommen.

Sprich: Dass die einen oder anderen Versandkosten für die Fisch' ausgegeben wurden, ist halt die Online-Entsprechung dazu, dass im Verkaufslokal jeden Tag Miete, Personal, Strom, Heizungs etc. -Kosten anfallen, auch wenn an einem Tag nur drei Kunden auftauchen, die für EUR 100,- Umsatz generieren. (und Umsatz = NIX Gewinn, gell? ;-) )
--  
Karl Toffel = nicht die Mamma +*)
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Re(4): Annahmeverweigerun und FaG ?
13.11.2004, 13:31:18
Speilen wir's einmal umgekehrt, Du hast mir schon so lange nicht mehr widersprochen. |-D

"... spielt es eine Rolle, ob der schriftliche Widerruf dem Versender vor oder nach dem Versenden der Ware zugestellt wird?"

"... spielt es eine Rolle..." inwiefern?


Es spielt eine entscheidende Rolle - man möge bitte immer den einzigen für österreichische Konsumenten Grund, AGB zu lesen, beachten: "Wer trägt die Rücksendekosten?" Und Rücksendekosten sind, wenn der Kunde rücksendet, in jedem Fall deutlich geringer als wenn der Paketdienst rückholt/rückstellt. Wer's nicht glaubt, möge DPD anrufen...

Ich würde mal sagen, in der Praxis wird der Verkäufer "die Krot' fressen" und akzeptieren, dass der Käufer sich's anders überlegt hat. Das ist sehr unschön vom Käufer - klare Sache. Andererseits (... und wie sag' ich immer): Der Verkäufer wurde nicht mit vorgehaltener Puff'n gezwungen, in das Online-Versandgeschäft einzusteigen.

Abscheulich, die Argumentation. Die ist absolut auf dem gleichen Niveau, einem Einwohner des zweiten Bezirks nach dem dritten Überfall seine Wohngegend vorzuhalten ("Hat ihn doch keiner gezwungen, dorthin zu ziehen!") oder einem Juwelier vorzuhalten, dass er ohnehin selber an seinem beim Raubmord erlittenen Tod selbst schuld sei ("Hat ihn jemand mit vorgehaltener Puffn gezwungen, Juwellier zu werden?"

Bitte, und das möchte ich Dir nach den vielen ähnlichen Postings einmal ins Stammbuch gravieren, JEDER Mensch, ob Unternehmer oder Konsument, ob Landstreicher oder Politiker, darf bei uns auf den Schutz der Gesetze vertrauen. JEDER darf weiters darauf hoffen, dass sich seine Mitmenschen an die Gesetze halten, wie ihm das auch selbst wohl ansteht. JEDER darf betroffen und, je nach Gemüt, auch sauer reagieren, wenn ihn jemand beschei.st oder beschei.sen will - egal, welchen Berufsweg er gewählt hat, egal welcher sozialen Schicht er angehört.

Und ich bitte Dich höflich, den letzten Absatz jetzt nicht zum Anlass für seitenlange Zerpflückung oder Erwiderung zu missbrauchen. Wenn Du Dir mal viele Deiner Postings aus der letzten Zeit durchliest, bekommt man nicht nur den Eindruck, jeder sei an seinem eben erlittenen Unglück prinzipiell selbst schuld, weil - ganz zwangsläufig - das hätte er sich unter den Umständen doch ohnehin denken können.

GrummelGrumpf
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Re(5): Annahmeverweigerun und FaG ?
13.11.2004, 15:32:27
"Spielen wir's einmal umgekehrt, Du hast mir schon so lange nicht mehr widersprochen.
... Und ich bitte Dich höflich, den letzten Absatz jetzt nicht zum Anlass für seitenlange Zerpflückung oder Erwiderung zu missbrauchen."


Ja wassn-jezz ?-) wünscht du Widerspruch oder nicht? |-D

"... Zerpflückung ..."

Ah, mein Stichwort! +*)

"... einem Einwohner des zweiten Bezirks nach dem dritten Überfall seine Wohngegend vorzuhalten ..."

Als Bewohner des zweiten Hiebs (Cottageviertel, aber) ... schmettere ich dich hiermit nieder mit einem herzhaften *Veto!*. >-( ;-)
... gleichwohl ich für Favoriten in Erwägung ziehe, wenn einem da zum 3. Male ein B'suff vor's Haustor speibt, zum 3. Male ein Kampfhund unter der Aufsicht eines springerbestiefelten Herrls einem in's Zecherl beisst etc. etc. etc. dann möge man die Gunst des Denkanstosses nutzen, amal zu reflektieren, WO man sich niedergelassen hat. |-D



Nungut, bevor das zu OT wird:

"... spielt es eine Rolle..." inwiefern? ... spielt eine entscheidende Rolle - Wer trägt die Rücksendekosten?"

Keinerlei Einwand von mir. Wie sollte ich auch?
Ich habe nur schon die praktische Problematik vorweggenommen: Annahmeverzug oder -verweigerung. Was war es, und wie lässt sich's im Streitfall belegen? ... WENN denn tatsächlich ein Streitfall daraus würde.

"JEDER Mensch, ob Unternehmer oder Konsument, ob Landstreicher oder Politiker, darf bei uns auf den Schutz der Gesetze vertrauen. ..."

Ohweh, wie fasse ich mich dazu kurz?

Vielleicht am Besten, indem ich unseren Freund Goldi zitiere, und zwar wortwörtlich (hab mir dieses entlarvende Statement seinerzeit mal extra ge-copypastet):

nach dem Motto "Sie bekommen von uns den kleinsten Preis
und erhalten das Service das gesetzlich zugesichert ist - nicht mehr und nicht weniger"


Eine Frage rethorischer Natur: Ist es das, was Kunden von einem Händler erwarten?
Oder wollen sie nicht eher Dinge wie Kulanz, Aftersales-Service etc. - auf die sie gesetzlich keinen Anspruch hätten.
Wollen, und bekommen es auch. Natürlich nicht vom Goldi |-D
Aber um EUR 3,17 mehr von der Konkurrenz (und es sind weise investierte EUR 3,17).

Sagen wir mal,
es gibt überschlaue Händler wie Goldi, dann gibt es "überschlaue" Kunden, ... und dann gibt's nöch Händler, die WÄREN gerne Goldi, können sich's aber nicht LEISTEN, weil sie dann ohne Kunden dastünden.

"JEDER darf betroffen und, je nach Gemüt, auch sauer reagieren, wenn ihn jemand beschei.st oder beschei.sen will ..."

Natürlich,
aber provokant gesprochen: wenn einem die "G'frasta" unter den Kunden trotz der Geschäftsroutine derart fortwährend mental zusetzen ... dann hat man ein Problem. Und dieses Problem sind nicht die "G'frasta". Versteht er, was ich meine?
--  
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Re(9): Annahmeverweigerun und FaG ?
13.11.2004, 18:56:58
"Du machst keinen Unterschied zwischen ..."

Und ob ich das tue!
Auf die zweitere der von dir genannten Möglichkeiten bin auch ich zu meiner Goldi-Erfahrung gekommen (... noch in einem anderen Jahrhundert, aber was soll's).

"Im konkret kommentierten Fall ..."

Konkretisiert wurde der Fall erst nach meinem Posting. Erstmal stand nur die Frage im Raum, ob Annahmeverweigerung als Widerruf gilt (... was ich verneinte).

Und bitteschön, Stickwort -  Zerpflücken.

Du pflückst einen Satz aus meinem Posting, der dir zuwider ist - unbesehen des Zusammenhangs, in dem ich ihn (zugegeben: etwas polemisch) geäussert habe.

Im darauffolgenden Absatz habe ich näher erläutert, wo für einen Onlineshopbetrieb die "Kostenfalle" schläft, mit der - s'kommt mir fast so vor - so mancher Onlineshopbetreiber nicht gerechnet hat in seiner "Geschäftssinnigkeit", alles an Fixkosten zu streichen/vermeiden, mit dem sich ein "traditioneller" Einzelhandel rumschlägt.
Im Verkaufslokal steht schonmal ein (geld-kostender) Verkäufer den halben Tag nasebohrend rum, ohne dass ein Kunde auftaucht. Geld kostet der Verkäufer dem Shopbetreiber aber nichtsdestotrotz ... *GRRR*.
Währenddessen unserem Onlineshopbetreiber (sich die Hände reibernd ob all dieser Fixkosten, die er schlau absatzstrukturell eingespart hat gegenüber dem Verkaufslokal-Shopbetreiber) kommt schonmal eine Sendung retour, und Umständen, wo er die Versandkosten nicht auftragsbezogen weiterverrechnen kann ... sondern drauf sitzenbleibt. *GRRR?*

OK, ein bisschen *GRRR* ist genehmigt. Aber kein *Welt-geht-unter-GRRR*. Und IMHO auch kein *Die-Welt-ist-soo-schlecht-und-ich-bin-soo-arm-GRRR*, denn bei der Entscheidung, zu 100% über Fernabsatz zu vertreiben, hätte die Erkenntnis drin sein müssen, dass nicht 100 % dieser Kosten sich einspielen, sondern wassweissich: 98 %.
--  
Karl Toffel = nicht die Mamma +*)
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Re(9): Annahmeverweigerun und FaG ?
14.11.2004, 19:44:04
Deine Schlußfolgerung klingt bestechend, ist aber nur bedingt richtig.

Ob Du's glaubst oder nicht, ich kenne drei konkrete Fälle (1xebay, 2x"normaler" Internetkauf, veschiedene Verkäufer und Käufer), die vor Gericht durchgezogen und für die jeweiligen Verkäufer entschieden wurden. Es ging nicht um große Beträge (12, ~200 und ~1500 Euro), es wurde dennoch vor Gericht verhandelt - und die Rücktrittsfristen waren in allen Fällen (Marke "Ich glaube das niemals, ich habe auf jeden Fall recht!") durch Schuld der Käufer (Nichtannahme, aber Zustellung mit dem Zeitpunkt der Abweisung als erfolgt anerkannt) zwischenzeitlich abgelaufen.

In einem Fall kam es zu einer Einigung vor Urteilsschluss auf Drängen des Kundenanwalts (Kunde zahlte Ware plus alle Anwaltskosten, musste aber nicht noch die letzte Verhandlung, in der das Urteil gesprochen worden wäre, bezahlen. Die beiden anderen Fälle endeten nach der ersten Instanz (ebenfalls auf Anraten der Käuferanwälte bzw. der Rechtschutzversicherung wurde auf Berufung verzichtet) mit einem Urteil gegen die Käufer und Bezahlung aller Kosten, die ein Vielfaches des Warenwerts betrugen.

Wie man sieht, läßt sich nicht jeder immer alles gefallen; es gibt Menschen, die sich wehren, obwohl alle wirtschaftlichen Aspekte dagegen speichen. ;) Im Bedarfsfall wäre ICH als Käufer jedenfalls vorsichtiger als Du.  Ich kaufe allerdings nur äußerst ungern per Internet, viel lieber bei einer Person, der ich noch ins Auge blicken kann; somit ist mein Risiko weit geringer...

GrummelGrumpf
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Re(3): Annahmeverweigerun und FaG ?
13.11.2004, 10:34:28
dann schau ma mal:

zuerst mal: warum entstehen dem lieferanten die lagerkosten? bleibt das paket nicht beim paketdienst eine gewisse zeit?


ein zustellversuch gilt als zustellung, wenn vom empfänger anzunehmen ist, dass er ortsanwesend ist. d.h. wenn der empfänger (rechtswirksam) nicht zu erreichen wäre, müsste er entweder dem lieferanten dies mitteilen oder dem paketdienst. nur so kann eine ortsabwesenheit rechtlich geltend gemacht werden. alles andere gilt als in den machtbereich gekommen und somit als gültige zustellung.

eine annahmeverweigerung ist kein rücktritt, wie hier schon oft zitiert wurde! (rücktritt ist eine empfangsbedürftige willenserklärung, d.h. derjenige muss in schriftform oder mail oder telefonisch dies dem lieferanten bekanntgeben (§ 5e KschG))

damit bleibt der vertrag aufrecht und ist weiterhin zu erfüllen!

diese lagerkosten sind ein eigenes kapitel (bitte meine eingangsfrage beantworten), aber wenn dies durch die agb´s gedeckt sind (die auch rechtlich gedeckt sind), dann sind auch diese kosten zu ersetzen.
entstehen dem lieferanten keine kosten, weil ja nicht er das lager unterhält, sondern der paketdienst, sind sie nicht zu zahlen. (interessant wird es wie die agb´s zwischen lieferant und paketdienst aussehen - die werden sich wohl die lagerkosten aufteilen), aber der lieferant wird sie ohne echte lagerkosten nicht geltend machen können!

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