Re(4): Annahmeverweigerun und FaG ?
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.  Re: Annahmeverweigerun und FaG ?  (KarlToffel am 13.11.2004, 09:30:25)
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Re(4): Annahmeverweigerun und FaG ?
13.11.2004, 13:31:18
Speilen wir's einmal umgekehrt, Du hast mir schon so lange nicht mehr widersprochen. |-D

"... spielt es eine Rolle, ob der schriftliche Widerruf dem Versender vor oder nach dem Versenden der Ware zugestellt wird?"

"... spielt es eine Rolle..." inwiefern?


Es spielt eine entscheidende Rolle - man möge bitte immer den einzigen für österreichische Konsumenten Grund, AGB zu lesen, beachten: "Wer trägt die Rücksendekosten?" Und Rücksendekosten sind, wenn der Kunde rücksendet, in jedem Fall deutlich geringer als wenn der Paketdienst rückholt/rückstellt. Wer's nicht glaubt, möge DPD anrufen...

Ich würde mal sagen, in der Praxis wird der Verkäufer "die Krot' fressen" und akzeptieren, dass der Käufer sich's anders überlegt hat. Das ist sehr unschön vom Käufer - klare Sache. Andererseits (... und wie sag' ich immer): Der Verkäufer wurde nicht mit vorgehaltener Puff'n gezwungen, in das Online-Versandgeschäft einzusteigen.

Abscheulich, die Argumentation. Die ist absolut auf dem gleichen Niveau, einem Einwohner des zweiten Bezirks nach dem dritten Überfall seine Wohngegend vorzuhalten ("Hat ihn doch keiner gezwungen, dorthin zu ziehen!") oder einem Juwelier vorzuhalten, dass er ohnehin selber an seinem beim Raubmord erlittenen Tod selbst schuld sei ("Hat ihn jemand mit vorgehaltener Puffn gezwungen, Juwellier zu werden?"

Bitte, und das möchte ich Dir nach den vielen ähnlichen Postings einmal ins Stammbuch gravieren, JEDER Mensch, ob Unternehmer oder Konsument, ob Landstreicher oder Politiker, darf bei uns auf den Schutz der Gesetze vertrauen. JEDER darf weiters darauf hoffen, dass sich seine Mitmenschen an die Gesetze halten, wie ihm das auch selbst wohl ansteht. JEDER darf betroffen und, je nach Gemüt, auch sauer reagieren, wenn ihn jemand beschei.st oder beschei.sen will - egal, welchen Berufsweg er gewählt hat, egal welcher sozialen Schicht er angehört.

Und ich bitte Dich höflich, den letzten Absatz jetzt nicht zum Anlass für seitenlange Zerpflückung oder Erwiderung zu missbrauchen. Wenn Du Dir mal viele Deiner Postings aus der letzten Zeit durchliest, bekommt man nicht nur den Eindruck, jeder sei an seinem eben erlittenen Unglück prinzipiell selbst schuld, weil - ganz zwangsläufig - das hätte er sich unter den Umständen doch ohnehin denken können.

GrummelGrumpf
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.....  Re(5): Annahmeverweigerun und FaG ?  (KarlToffel am 13.11.2004, 15:32:27)
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