Re(9): Annahmeverweigerun und FaG ?
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Re(9): Annahmeverweigerun und FaG ?
14.11.2004, 19:44:04
Deine Schlußfolgerung klingt bestechend, ist aber nur bedingt richtig.

Ob Du's glaubst oder nicht, ich kenne drei konkrete Fälle (1xebay, 2x"normaler" Internetkauf, veschiedene Verkäufer und Käufer), die vor Gericht durchgezogen und für die jeweiligen Verkäufer entschieden wurden. Es ging nicht um große Beträge (12, ~200 und ~1500 Euro), es wurde dennoch vor Gericht verhandelt - und die Rücktrittsfristen waren in allen Fällen (Marke "Ich glaube das niemals, ich habe auf jeden Fall recht!") durch Schuld der Käufer (Nichtannahme, aber Zustellung mit dem Zeitpunkt der Abweisung als erfolgt anerkannt) zwischenzeitlich abgelaufen.

In einem Fall kam es zu einer Einigung vor Urteilsschluss auf Drängen des Kundenanwalts (Kunde zahlte Ware plus alle Anwaltskosten, musste aber nicht noch die letzte Verhandlung, in der das Urteil gesprochen worden wäre, bezahlen. Die beiden anderen Fälle endeten nach der ersten Instanz (ebenfalls auf Anraten der Käuferanwälte bzw. der Rechtschutzversicherung wurde auf Berufung verzichtet) mit einem Urteil gegen die Käufer und Bezahlung aller Kosten, die ein Vielfaches des Warenwerts betrugen.

Wie man sieht, läßt sich nicht jeder immer alles gefallen; es gibt Menschen, die sich wehren, obwohl alle wirtschaftlichen Aspekte dagegen speichen. ;) Im Bedarfsfall wäre ICH als Käufer jedenfalls vorsichtiger als Du.  Ich kaufe allerdings nur äußerst ungern per Internet, viel lieber bei einer Person, der ich noch ins Auge blicken kann; somit ist mein Risiko weit geringer...

GrummelGrumpf
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