Re(3): Annahmeverweigerun und FaG ?
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.  Re: Annahmeverweigerun und FaG ?  (KarlToffel am 13.11.2004, 09:30:25)
..  Re(2): Annahmeverweigerun und FaG ?  (Beta am 13.11.2004, 09:49:42)
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Re(3): Annahmeverweigerun und FaG ?
13.11.2004, 12:10:42
Da wird's jetz'n philosophisch. ;-)

Ist der rein rechtliche Aspekt gefragt, dann steht im Gesetz drin, was eben drin steht.

"... spielt es eine Rolle, ob der schriftliche Widerruf dem Versender vor oder nach dem Versenden der Ware zugestellt wird?"

"... spielt es eine Rolle..." inwiefern?
Wenn's amal hart-auf-hart geht - d.h. die Sache wird rechtlich ausgefochten - dann beginnt auch meist die i-Tüpferl-Reiterei: War es ein Annahmeverzug (Käufer war nicht zuhause etc.) oder eine Annahmeverweigerung?
Ersteres kann schonmal passieren, wenn der Verkäufer keinen dezitierten Liefertermin nennt (bzw. eingrenzt), zweiteres gälte es, verkäuferseitig zu beweisen.

Ich würde mal sagen, in der Praxis wird der Verkäufer "die Krot' fressen" und akzeptieren, dass der Käufer sich's anders überlegt hat. Das ist sehr unschön vom Käufer - klare Sache. Andererseits (... und wie sag' ich immer): Der Verkäufer wurde nicht mit vorgehaltener Puff'n gezwungen, in das Online-Versandgeschäft einzusteigen.
Es muss einem schon auch klar sein, wenn man sich eine Lawine von Fixkosten erspart, indem man im Einzelhandel ohne Geschäfts(verkaufs)lokal, Verkaufspersonal etc. etc. etc. operieren will, dass die 100%ige Abhängigkeit vom Fernabsatz gewisse andere Geschäftsskosten verursacht, die nicht notwendigerweise zu 100% auftragsbezogen wieder reinkommen.

Sprich: Dass die einen oder anderen Versandkosten für die Fisch' ausgegeben wurden, ist halt die Online-Entsprechung dazu, dass im Verkaufslokal jeden Tag Miete, Personal, Strom, Heizungs etc. -Kosten anfallen, auch wenn an einem Tag nur drei Kunden auftauchen, die für EUR 100,- Umsatz generieren. (und Umsatz = NIX Gewinn, gell? ;-) )
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Karl Toffel = nicht die Mamma +*)
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