Re(6): gebrauchtwagen von händler: garantie ?
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.  öamtc hab ich angerufen  (Rennegade am 09.12.2004, 12:01:38)
..  Re: öamtc hab ich angerufen  (sstephan am 09.12.2004, 14:20:22)
...  Re(2): öamtc hab ich angerufen  (Rennegade am 09.12.2004, 15:04:01)
....  Re(3): öamtc hab ich angerufen  (sstephan am 09.12.2004, 15:10:55)
.....  Re(4): öamtc hab ich angerufen  (Rennegade am 09.12.2004, 15:28:29)
.  Re: gebrauchtwagen von händler: garantie ?  (Clown am 09.12.2004, 13:30:36)
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Re(6): gebrauchtwagen von händler: garantie ?
10.12.2004, 12:59:06
zuerst schreibst du, dass der käufer keine garantie abgeben kann

Wo? Entweder haperts beim Lesen, beim Verstehen oder beim Schreiben bei Dir. Wofür soll denn der KÄUFER eine Garantie abgeben? Und wo soll ich so etwas geschrieben haben?  ?-)

Ich stelle mir das so vor: Käufer zu Händler: "Tschuldigung, die Festplatte, die ich vor zwei Wochen bei Ihnen gekauft habe, macht keinen Mucks mehr." Händler zu Käufer: "Klarer Garantiefall. Kostet 167 Euro. Zusätzlich kann ich Ihnen eine neue Festplatte um 159 Euro anbieten. Gegen Aufpreis auch ohne Garantie." Fehlt nur mehr eine Sammelklage!  %-)
sorry, du verwechselst dinge!

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sondern nur der hersteller.

Auch das habe ich nie geschrieben. Tatsächlich habe ich geschrieben, dass IM NORMALFALL der Hersteller die Garantie abgibt. Ich habe auch einen ganzen Stoß von Garantieerklärungen bei mir liegen, die das bestätigen. Von AutoHERSTELLERN, von GrafikkartenHERSTELLERN, von MainboardHERSTELLERN, auch von DruckerHERSTELLERN oder auch von BettenHERSTELLERN und sogar von KühlschrankHERSTELLERN. Die eine oder andere Garantie habe ich sogar genutzt und - welch Wunder - der HERSTELLER hat sich an die Zusagen in der Garantie tatsächlich gehalten.
der 929 abgb gilt nicht mehr

Aber selbstverständlich gilt der noch. Und zwar - ein weiteres Mal - bei Verkäufen zwischen zwei Kaufleuten oder zwischen zwei Privaten. Beim Verkauf einer Ware zwischen Händler und Konsument gilt er NICHT! Oder warum hat der Gesetzgeber extra dazugeschrieben: "Bei Verbrauchsgeschäften kein Gewährleistungsverzicht
(Gewährleistungsausschluß) nach § 9 KSchG, BGBl. Nr. 140/1979."

Da passt ja Dein ursprüngliches Posting bestens dazu:
garantie ist etwas vertragliches, was nur zwischen dem händler und dir vereinbart wird.

Nochmals: Kann, ist aber nicht der Normalfall. Und das "nur" ist sowieso ein Blödsinn. Und:
bei neuen sachen kann die gewährleistung nicht ausgeschlossen werden, bei gebrauchten dingen über vereinbarung schon.

Nochmals: bei gebrauchten Dingen kann die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt werden. Ausgeschlossen werden kann sie nicht - auch nicht über eine Vereinbarung.

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.  Re: gebrauchtwagen von händler: garantie ?  (Beta am 09.12.2004, 18:41:24)
 

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