Re(13): gilt fernabsatzgesetz auch bei selbstabholung?
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Re(13): gilt fernabsatzgesetz auch bei selbstabholung?
28.02.2005, 08:40:16
Ja, aber das war wohl wirklich nicht die Frage, es ging um die gesetzlichen Grundlagen nicht um "was wäre sonst noch, wenn". Wären das Auto schneller, nicht der Motor explodiert oder die Reifen nicht verreckt, hätten wir schon lange weitere österreichische F1-Weltmeister.

Die Frage lautete:
gilt das fernabsatzgesetz, wenn ich die ware zwar per webshop bestelle, diese aber dann (zwecks sparen der versandkosten) selbst abhole?


Deine Meinung, kein Kunde sei bei online-Bestellungen an diese gebunden, wurde zuerst von Dir realtiviert, dann mit dem Hinweis, kein Händler würde sich trauen, sein Recht auch durchzusetzen, beantwortet. Fakt bleibt: Es gibt Gesetze, an die sich BEIDE Teile zu halten haben.

Abgesehen davon scheinst Du Geizhals für den Nabel der Welt zu halten und der Meinung zu sein, dass alles, was sich außerhalb abspielt, nicht vorhanden wäre. Über Deine Meinung wird dann wohl 99,3% des europaweiten Handels herzhaft lachen. ;)

Wegen EINES Falles (egal, welcher Art) handelt sich kein Geschäft einen "schlechten Ruf" ein. Dazu müssten mehr als ein paar tausend treue Leser innerhalb des Einzugsgebietes davon erfahren. Und wenn so ein "Kunde" (ist ja keiner) nie wieder bei dem Händler bestellt, so wäre das mit ziemlicher Sicherheit eine große Erleichterung für diesen Händler. Denn wer solche Kunden mit der Einstellung, die Du predigst, hat, braucht keine Mitbewerber mehr; den richten die "Kunden" zugrunde.

GrummelGrumpf
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