Gewährleistung und die Kosten?!
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Re(9): Gewährleistung und die Kosten?!
15.02.2005, 17:37:28
In einem Zivilverfahren werden die Aussagen auf ihre Plausibilität
gegeneinander abgewogen


Aber geh 8-O Echt? Nennt sich das womöglich gar freie Beweiswürdigung des Richters?Willst gar andeuten, daß "im Zweifel für den Angeklagten" bei Zivilrechtsverfahren so nicht gilt?

und wenn der Kunde sein Ansicht plausibel begründen
kann

Na hoppla, da haben wirs ja schon: und wo ist jetzt die von dir selbst eingemahnte "plausible Begründung"? Nur weil du das einfach mal so in den raum stellst, reicht das deiner Ansicht nach schon?

und der Händler nicht ausführen kann, wie der Defekt sonst entstanden ist, dann hat der Händler sehr schlechte Karten.

Muß er doch gar nicht Es reicht völlig, daß er deine Behauptung unlaubwürdig macht.
Eine Stellungnahme des Herstellers, daß die Dimensionierung völlig ausreichend ist und solche Probleme bisher wenn überhaupt nur in Einzelfällen vorgekommen sein, dazu eine Statistik aus der RMA, daß nur ganz wenige dieser Grafikkarten defekt zurückkommen und da noch nie ein defekter Lüfter beteiligt gewesen ist, ...
Und dann noch die Frage, ob du gelernter PC-Schrauber bist und deshalb beim Zusammenbau auch alle Vorschriften und Richtlinien hinsichtlich Frischluftzufuhr und Kühlung im Gehäuse eingehalten hast.

Und last but not least, ein Richter, der sicher einer Mördergaudi hat, weil du ihn wegen 100 oder 200€ bemühst.


Die prügeln dich aus dem Gerichtssaal wie einen nassen Hund

mfg
AVS

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             mein Beze                                                                                ihr Beze
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Re(10): Gewährleistung und die Kosten?!
15.02.2005, 20:20:27
Aber geh  Echt? Nennt sich das womöglich gar freie Beweiswürdigung des
Richters?Willst gar andeuten, daß "im Zweifel für den Angeklagten" bei
Zivilrechtsverfahren so nicht gilt?


Genau, "in dubio pro reo" gibt es bei Zivilverfahren nicht.

Muß er doch gar nicht Es reicht völlig, daß er deine Behauptung unlaubwürdig macht.


Und wie will er meine Behauptung unglaubwürdig machen, wenn er selber keinerlei Möglichkeit anbringt, wie der Lüfter kaputt gegangen sein könnte?

"Also Herr Richter, der hat ja keine Ahnung, das war ganz bestimmt nicht so..."

Eine Stellungnahme des Herstellers, daß die Dimensionierung
völlig ausreichend ist


Die wäre natürlich super, denn das unterstützt sogar noch noch die Ansicht, daß ein Mangel vorgelegen haben muß. Denn wenn die Dimensionierung ausreichend ist, wieso fällt er dann aus. Und daß dieser Defekt nur ein Einzelfall ist schließt noch keinen Mangel aus - es sollte eher der Normalfall sein, daß es sich bei Mängeln um Einzelfälle handelt.

...Und dann noch die Frage, ob du gelernter
PC-Schrauber bist und deshalb beim Zusammenbau auch alle Vorschriften und
Richtlinien hinsichtlich Frischluftzufuhr und Kühlung im Gehäuse eingehalten
hast.


Und was hat das mit dem Ausfall des Lüfters zu tun? Dazu müßte dann wieder der Händler glaubhaft belegen, daß eine bestimmte Innentemperatur den Lüfter in einem solch kurzen Zeitraum so massiv schädigen kann, daß er ausfällt.

Und last but not least, ein Richter, der sicher einer Mördergaudi hat,
weil du ihn wegen 100 oder 200€ bemühst.Die prügeln dich aus dem Gerichtssaal
wie einen nassen Hund.


Also dann wären die Richter nur noch am Prügeln.

Gruß, Jogy
                                                              
                                                                                


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Re: Gewährleistung und die Kosten?!
15.02.2005, 01:33:14
Ich fürchte, so einfach, wie Du das darzustellen versuchst, ist das nicht.

Gerät (DvD-RW) ist nach ca. 7mon.def.

Uneingeschränkte Gewährleistung gibt es nur 6 Monate. Ich vermute, der Händler hat mit der Rücksendung an den Hersteller einen Garantiefall aus Deinem Laufwerk gemacht.

Dieser erkennt den Schaden an

Das ist schon einmal vorentscheidend. Ich vermute, der Hersteller hat den Schaden als Garantiefall anerkannt, oder hat der Hersteller tatsächlich bestätigt, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt und Dir damit ein Gutachten erstellt, dass der Fehler von Anfang an bestanden hat - kann ich fast nicht glauben.

Nun sind dem Händler Kosten in der Höhe von ca.17€ durch den Versand
entstanden.

Wenns ein Garantiefall war, dann lies in den Garantiebedingungen des Herstellers nach, wer die Transportkosten zu tragen hat. Steht da nichts darüber drinnen, war es wohl eine Hilfsleistung des Händlers. Leistungen des Händlers sind normalerweise nicht gratis, der Händler sollte Dich aber vor Erbringung der Leistung über die zu erwartenden Kosten aufgeklärt haben ("Kostet etwa 15 Euro.", "Das Porto müssen wir Ihnen aber verrechnen." oder "Den Aufwand müssen wir Ihnen aber in Rechnung stellen").

Ich vermute, dass der Händler das als Garantiefall aufgefasst hat. Und da die Garantiezusagen freiwillig sind und frei vereinbart werden dürfen, gibt's dafür auch kaum gesetzliche Regelungen.

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Re(2): Gewährleistung und die Kosten?!
15.02.2005, 08:31:02
Also das von mir genannte und betroffene Teil ist nicht meins sondern eines Kunden/Guten Bekannten von mir und einem befreundeten (falls es das überhaupt in diesem Business gibt%-) ) Händlers.
Wir hatten uns letzte Woche mal intensiver über die Kosten in diesem/so einen/ Fall unterhalten und er war der Meinung diese pauschal an dem Kunden weitergeben zu können/müssen.
Die Margen lassen solche Kosten für einen Händler einfach nicht zu im Zeitalter von "Geiz ist geil".
Die Hersteller verfahren bei Gewährleistung/Garantie höchst unterschiedlich und sei es auch nur in der Bearbeitung/Abwicklung dieser.Der Händler ist auf jedem Fall der übrig bleibene Dumme.

Diese Eventualitäten sollte jeder Kunde auch gleich in seinem Kaufverhalten mit einplanen und nicht immer ist dann billig angesagt sondern kann dann schnell ganz teuer werden.$-)

Abschließend gilt doch wohl,und das sollte jedem klar sein,ohne Goodwill aller Seiten beträgt der Schutz einer Ware wenn man Pech hatt höchstens ein halbes Jahr.Danach ist dann Glück oder guter Support angesagt.

Bedanke mich nochmal für gute Antworten hier im und aus dem Forum,haben geholfen etwas Durchblick zu schaffen.Ist schon ein sensibles Thema.

Dank auch insbesondere an AVS und CW-Soft für die div.Ausführungen zu diesem Thema.


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Nicht um jeden Geiz und immer!!!
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