Re(10): Gewährleistung und die Kosten?!
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.  Re: Gewährleistung und die Kosten?!  (AVS am 15.02.2005, 00:30:24)
...  Re(3): Gewährleistung und die Kosten?!  (Entity am 15.02.2005, 00:46:48)
...  Re(3): Gewährleistung und die Kosten?!  (AVS am 15.02.2005, 01:20:57)
....  Re(4): Gewährleistung und die Kosten?!  (Jogy am 15.02.2005, 16:03:53)
.....  Re(5): Gewährleistung und die Kosten?!  (AVS am 15.02.2005, 16:11:37)
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.......  Re(7): Gewährleistung und die Kosten?!  (AVS am 15.02.2005, 16:37:16)
........  Re(8): Gewährleistung und die Kosten?!  (Jogy am 15.02.2005, 16:46:26)
..........  Re(10): Gewährleistung und die Kosten?!  (Jogy am 15.02.2005, 20:26:20)
.........  Re(9): Gewährleistung und die Kosten?!  (AVS am 15.02.2005, 17:37:28)
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Re(10): Gewährleistung und die Kosten?!
15.02.2005, 20:20:27
Aber geh  Echt? Nennt sich das womöglich gar freie Beweiswürdigung des
Richters?Willst gar andeuten, daß "im Zweifel für den Angeklagten" bei
Zivilrechtsverfahren so nicht gilt?


Genau, "in dubio pro reo" gibt es bei Zivilverfahren nicht.

Muß er doch gar nicht Es reicht völlig, daß er deine Behauptung unlaubwürdig macht.


Und wie will er meine Behauptung unglaubwürdig machen, wenn er selber keinerlei Möglichkeit anbringt, wie der Lüfter kaputt gegangen sein könnte?

"Also Herr Richter, der hat ja keine Ahnung, das war ganz bestimmt nicht so..."

Eine Stellungnahme des Herstellers, daß die Dimensionierung
völlig ausreichend ist


Die wäre natürlich super, denn das unterstützt sogar noch noch die Ansicht, daß ein Mangel vorgelegen haben muß. Denn wenn die Dimensionierung ausreichend ist, wieso fällt er dann aus. Und daß dieser Defekt nur ein Einzelfall ist schließt noch keinen Mangel aus - es sollte eher der Normalfall sein, daß es sich bei Mängeln um Einzelfälle handelt.

...Und dann noch die Frage, ob du gelernter
PC-Schrauber bist und deshalb beim Zusammenbau auch alle Vorschriften und
Richtlinien hinsichtlich Frischluftzufuhr und Kühlung im Gehäuse eingehalten
hast.


Und was hat das mit dem Ausfall des Lüfters zu tun? Dazu müßte dann wieder der Händler glaubhaft belegen, daß eine bestimmte Innentemperatur den Lüfter in einem solch kurzen Zeitraum so massiv schädigen kann, daß er ausfällt.

Und last but not least, ein Richter, der sicher einer Mördergaudi hat,
weil du ihn wegen 100 oder 200€ bemühst.Die prügeln dich aus dem Gerichtssaal
wie einen nassen Hund.


Also dann wären die Richter nur noch am Prügeln.

Gruß, Jogy
                                                              
                                                                                


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...........  Re(11): Gewährleistung und die Kosten?!  (AVS am 15.02.2005, 22:58:05)
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.  Re: Gewährleistung und die Kosten?!  (Beta am 15.02.2005, 01:33:14)
 

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