(zwangs)versteigerung von häuser, wo?
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Re(16): (zwangs)versteigerung von häuser, wo?
11.09.2005, 00:36:40
Wir kmmen auf keinen grünen Zweig.


Na wie auch - wir diskutieren ja recht geschickt aneinander vorbei!  ;-)

Der eigentliche Anlaß für mich, in diese Diskussion einzusteigen, war Dein 'Aufruf' (zumindest hab ichs als solchen im weitesten Sinn verstanden, aber selbst wenns nur als persönliche Meinung gedacht war, ändert das nichts am Endeffekt) nicht als Zwangsversteigerungen teilzunehmen, weil man sich damit am Leid anderer bereichert.

Nachdem Deine Aussage mit Sicherheit niemanden von der Teilnahme abhalten wird, der genau das beabsichtigt, möglicherweise aber den einen oder anderen, der an einem Objekt ehrlich interessiert ist und daher auch einen angemessenen Preis zahlen würde, wollte ich versuchen, Dir klarzumachen, daß Dein Aufruf im Besten (oder Schlechtesten) Fall dazu führen kann, daß es Schnäppchenjägern leichter gemacht wird, sich an einer - Deiner Meinung nach - ungerechten Gesetzeslage zu bereichern.

Selbst wenn Deine Aussage als rein persönliche Meinung gedacht war, sie Dir gesagt, daß Dich auch bei einer Zwangsversteigerung niemand dazu zwingt zum Rufpreis zu kaufen; Du kannst selbstverständlich auch als einziger Interessent sicherlich problemlos gleich das  Doppelte bieten und damit zumindest für einen einzelnen diese für Dich als ungerecht empfundenen Auswirkungen des Gesetzes abfedern.  ;-)


Eben das Haus wird zu sagen wir  mal 65 % Verschleudert. (der Schudlner bekommt gar nicht mehr die Möglichkeit es zu 90 % zu verkaufen)


Nochmal - der Schuldner hatte diese Möglichkeit und wollte sie offenbar nicht nützen, sonst wäre es nicht zur Zwangsversteigerung gekommen.


und der Rest wird dann eben verpfändet.


Was sollte dann noch pfändbares da sein? - Diese Möglichkeit wäre schon vorher genutzt worden. Der Gläubiger kann dann nur auf einen Lottogewinn oder eine Erbschaft des Schuldners hoffen, ansonsten kann er den ausständigen Betrag mit höher Wahrscheinlichkeit abschreiben.



OK - eine andere Möglichkeit gibts natürlich schon, wie es zur Zwangsversteigerung kommen kann, obwohl noch andere Mittel da wären; nämlich wenn der Schuldner das Objekt dem Gläubiger ausdrücklich als Sicherheit zur Verfügung gestellt hat.

Dann sollte er aber zum einen (meines Wissens) gar nicht mehr als 50% des Wertes bekommen und seine Schuld sollte mit der Zwangsversteigerung damit auch getilgt sein. Zum anderen hat er ja dann mit dem Gläubiger ausdrücklich ausgemacht, daß dieser das Objekt bekommt, falls er mal nicht zahlen kann; also gehts in dem Fall nicht um eine Ungerechtigkeit von Gesetz wegen, sondern um eine freiwillige Vereinbarung zwischen zwei Parteien.

lg
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Re(18): (zwangs)versteigerung von häuser, wo?
11.09.2005, 02:04:00
Na sein Einkommen. Und der Schuldner muss dann um Jahre länger auf Existenzminimum leben nur weil sein Haus eben zu 65% anstatt zu 90 % des Wertes verkauft wurde.


Im Rahmen einer 'normalen' Exekution kann es nur dann zu einer Verwertung von unbeweglichem Eigentum des Schuldners kommen, wenn sonst nichts pfändbares (also Einkommen oder bewegliche Güter) mehr vorhanden ist. (Hab des jetzt schnell mal nachgelesen und meine dahingehende Vermutung bestätigt gefunden.)

Eine weitere Möglichkeit, daß es zu einer Zwangsversteigerung kommen könnet) wäre im Rahmen eines (Privat)konkurses; aber auch in diesem Fall ist es letztlich in aller Regel so, daß die Gläubiger auf einen (nicht unwesentlichen) Teil ihrer Forderungen verzichten müssen, weil der Schuldner nach längstens 7 Jahren eben schuldenfrei dasteht.

Bleibt als als einziger Fall in dem es dem Gläubiger eventuell egal sein kann, wie hoch der Verkaufserlös ist, daß der Schuldner ihm das Haus bereits im Vorhinein freiwillig als Sicherheit verpfändet hat. Das heißt allerdings auch, daß sich der Schuldner von anfang an auch dieses Risikos voll bewußt war und es trotzdem eingegangen ist; eine bewußt eingegangene Benachteiligung (des Schuldners) kann man aber nun eigentlich schwerlich der gesetzlichen Lage anlasten.  



Es würd absolut reuchen das Haus auch zu einem Rufpreis von sagen wir 75 oder 90 % zu verkaufen


Schau - wenn bei der Versteigerung zumindest 2 Interessenten sind, die bereit sind 75% (oder auch 90%) zu zahlen, dann würde das Haus auch bei einem Rufpreis von € 1,- nicht unter 75% (bzw. 90%) seines Wertes weggehen; in dem Fall gäbs also keinerlei Problem.

Wenns bei der Versteigerung nur einen gibt, der 75% (oder auch 90%) zahlen würde und der kriegts aufgrund des Rufpreises deutlich billiger, dann ist das ungerecht dem Schuldner gegenüber - keine Frage!

Wenns aber bei der Versteigerung keinen einzigen gibt, der die 75% (bzw. 90%) zu zahlen bereit wäre, dann würde ein derartig hoch angesetzter Rufpreis letztlich bedeuten, daß der Gläubiger leer ausgeht und der Schuldner sein Eigentum behalten darf; das wär aber dann wieder ziemlich ungerecht dem Gläubiger - der dann nie zu seinem Geld käme - gegenüber, oder?!


Meiner Meinung nach sollte es aber im Endeffekt nur bei einem sehr geringen Anteil aller Zwangsversteigerungen dazu kommen, daß eben genau der zweite Fall eintritt; deshalb muß man diese Benachteiligung des Schuldners in manchen Fällen in Kauf nehmen, um nicht in einer weit größeren Zahl von Fällen letzlich den Gläubiger zu benachteiligen.

Ob die ideale Untergrenze für den Rufpreis, die soweit irgendwie möglich keine Seite benachteiligt, jetzt bei 50% liegt oder doch bei 60% oder vielleicht auch bei 40%, darüber mögen sich Experten anhand von Statistiken die Köpfe zerbrechen, aber uns hier im Forum fehlt dafür wohl jegliche wirkliche Argumentationsgrundlage.  ;-)


lg
 mIstA
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Re(18): (zwangs)versteigerung von häuser, wo?
11.09.2005, 02:16:40
Ich glaube, es mangelt dir an grundlegendem Verständnis um den Wert eines Hauses. Der Wert eines Hauses besteht schlussendlich darin, wieviel jemand bereit ist, dafür zu bezahlen. Der Rufpreis ist daher auch nicht 50% des Wertes sondern 50% des GESCHÄTZTEN Wertes. Und weil ein detailliertes Gutachten zum Wert eines Hauses recht aufwendig und damit auch recht teuer ist, wird eben eine eher lockere und unverbindliche Schätzung durchgeführt. Ziel ist ja schließlich, Geld einzunehmen und nicht durch teure Gutachten zu verschleudern. Ausserdem garantiert ein aufwendiges und teures Gutachten keineswegs einen hohen Versteigerungserlös.

Und weil man schließlich bei irgendeinem Betrag zu bieten beginnen muss, beginnt man eben bei 50%. Das garantiert, dass genügend Interessenten zur Versteigerung erscheinen und dass damit auch der Preis so hoch wie möglich hinauflizitiert wird. Dabei kann es passieren, dass der erzielte Preis ein Mehrfaches des geschätzten Wertes ist - dann hat der Gutachter zu tief geschätzt -, es kann aber auch passieren, dass gerade einmal die 50% des geschätzten Preises erzielt werden - dann hat der Gutachter vermutlich zu hoch geschätzt oder Mängel übersehen oder nicht richtig gedeutet.

Das Interesse der Leute, die die Versteigerung veranlasst haben, besteht vorrangig darin, einen möglichst HOHEN Preis zu erzielen, denn nur dann bekommen sie einen möglichst großen Teil ihres Geldes auch zurück. Wollten sie dem Hauseigentümer durch Preismanipulationen schaden, schneiden sie sich nur ins eigene Fleisch und bekommen noch weniger zurück, als sie gegeben haben.

11.09.2005, 02:19 Uhr - Editiert von Beta, alte Version: hier
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