Re(16): (zwangs)versteigerung von häuser, wo?
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.  Re: (zwangs)versteigerung von häuser, wo?  (Hexa am 30.08.2005, 19:31:56)
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Re(16): (zwangs)versteigerung von häuser, wo?
11.09.2005, 00:36:40
Wir kmmen auf keinen grünen Zweig.


Na wie auch - wir diskutieren ja recht geschickt aneinander vorbei!  ;-)

Der eigentliche Anlaß für mich, in diese Diskussion einzusteigen, war Dein 'Aufruf' (zumindest hab ichs als solchen im weitesten Sinn verstanden, aber selbst wenns nur als persönliche Meinung gedacht war, ändert das nichts am Endeffekt) nicht als Zwangsversteigerungen teilzunehmen, weil man sich damit am Leid anderer bereichert.

Nachdem Deine Aussage mit Sicherheit niemanden von der Teilnahme abhalten wird, der genau das beabsichtigt, möglicherweise aber den einen oder anderen, der an einem Objekt ehrlich interessiert ist und daher auch einen angemessenen Preis zahlen würde, wollte ich versuchen, Dir klarzumachen, daß Dein Aufruf im Besten (oder Schlechtesten) Fall dazu führen kann, daß es Schnäppchenjägern leichter gemacht wird, sich an einer - Deiner Meinung nach - ungerechten Gesetzeslage zu bereichern.

Selbst wenn Deine Aussage als rein persönliche Meinung gedacht war, sie Dir gesagt, daß Dich auch bei einer Zwangsversteigerung niemand dazu zwingt zum Rufpreis zu kaufen; Du kannst selbstverständlich auch als einziger Interessent sicherlich problemlos gleich das  Doppelte bieten und damit zumindest für einen einzelnen diese für Dich als ungerecht empfundenen Auswirkungen des Gesetzes abfedern.  ;-)


Eben das Haus wird zu sagen wir  mal 65 % Verschleudert. (der Schudlner bekommt gar nicht mehr die Möglichkeit es zu 90 % zu verkaufen)


Nochmal - der Schuldner hatte diese Möglichkeit und wollte sie offenbar nicht nützen, sonst wäre es nicht zur Zwangsversteigerung gekommen.


und der Rest wird dann eben verpfändet.


Was sollte dann noch pfändbares da sein? - Diese Möglichkeit wäre schon vorher genutzt worden. Der Gläubiger kann dann nur auf einen Lottogewinn oder eine Erbschaft des Schuldners hoffen, ansonsten kann er den ausständigen Betrag mit höher Wahrscheinlichkeit abschreiben.



OK - eine andere Möglichkeit gibts natürlich schon, wie es zur Zwangsversteigerung kommen kann, obwohl noch andere Mittel da wären; nämlich wenn der Schuldner das Objekt dem Gläubiger ausdrücklich als Sicherheit zur Verfügung gestellt hat.

Dann sollte er aber zum einen (meines Wissens) gar nicht mehr als 50% des Wertes bekommen und seine Schuld sollte mit der Zwangsversteigerung damit auch getilgt sein. Zum anderen hat er ja dann mit dem Gläubiger ausdrücklich ausgemacht, daß dieser das Objekt bekommt, falls er mal nicht zahlen kann; also gehts in dem Fall nicht um eine Ungerechtigkeit von Gesetz wegen, sondern um eine freiwillige Vereinbarung zwischen zwei Parteien.

lg
 mIstA
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.  Kühe!  (Diabolo2000 am 11.09.2005, 07:21:47)
.  Re: (zwangs)versteigerung von häuser, wo?  (Tom@33 am 24.06.2008, 20:18:23)
.  Re: (zwangs)versteigerung von häuser, wo?  (eumega am 26.06.2008, 23:56:13)
 

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