Re(18): (zwangs)versteigerung von häuser, wo?
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.  Re: (zwangs)versteigerung von häuser, wo?  (Hexa am 30.08.2005, 19:31:56)
....  Re(4): (zwangs)versteigerung von häuser, wo?  (MG am 10.09.2005, 21:50:17)
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....... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Wizard51 am 27.06.2008, 00:05:53)
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Re(18): (zwangs)versteigerung von häuser, wo?
11.09.2005, 02:04:00
Na sein Einkommen. Und der Schuldner muss dann um Jahre länger auf Existenzminimum leben nur weil sein Haus eben zu 65% anstatt zu 90 % des Wertes verkauft wurde.


Im Rahmen einer 'normalen' Exekution kann es nur dann zu einer Verwertung von unbeweglichem Eigentum des Schuldners kommen, wenn sonst nichts pfändbares (also Einkommen oder bewegliche Güter) mehr vorhanden ist. (Hab des jetzt schnell mal nachgelesen und meine dahingehende Vermutung bestätigt gefunden.)

Eine weitere Möglichkeit, daß es zu einer Zwangsversteigerung kommen könnet) wäre im Rahmen eines (Privat)konkurses; aber auch in diesem Fall ist es letztlich in aller Regel so, daß die Gläubiger auf einen (nicht unwesentlichen) Teil ihrer Forderungen verzichten müssen, weil der Schuldner nach längstens 7 Jahren eben schuldenfrei dasteht.

Bleibt als als einziger Fall in dem es dem Gläubiger eventuell egal sein kann, wie hoch der Verkaufserlös ist, daß der Schuldner ihm das Haus bereits im Vorhinein freiwillig als Sicherheit verpfändet hat. Das heißt allerdings auch, daß sich der Schuldner von anfang an auch dieses Risikos voll bewußt war und es trotzdem eingegangen ist; eine bewußt eingegangene Benachteiligung (des Schuldners) kann man aber nun eigentlich schwerlich der gesetzlichen Lage anlasten.  



Es würd absolut reuchen das Haus auch zu einem Rufpreis von sagen wir 75 oder 90 % zu verkaufen


Schau - wenn bei der Versteigerung zumindest 2 Interessenten sind, die bereit sind 75% (oder auch 90%) zu zahlen, dann würde das Haus auch bei einem Rufpreis von € 1,- nicht unter 75% (bzw. 90%) seines Wertes weggehen; in dem Fall gäbs also keinerlei Problem.

Wenns bei der Versteigerung nur einen gibt, der 75% (oder auch 90%) zahlen würde und der kriegts aufgrund des Rufpreises deutlich billiger, dann ist das ungerecht dem Schuldner gegenüber - keine Frage!

Wenns aber bei der Versteigerung keinen einzigen gibt, der die 75% (bzw. 90%) zu zahlen bereit wäre, dann würde ein derartig hoch angesetzter Rufpreis letztlich bedeuten, daß der Gläubiger leer ausgeht und der Schuldner sein Eigentum behalten darf; das wär aber dann wieder ziemlich ungerecht dem Gläubiger - der dann nie zu seinem Geld käme - gegenüber, oder?!


Meiner Meinung nach sollte es aber im Endeffekt nur bei einem sehr geringen Anteil aller Zwangsversteigerungen dazu kommen, daß eben genau der zweite Fall eintritt; deshalb muß man diese Benachteiligung des Schuldners in manchen Fällen in Kauf nehmen, um nicht in einer weit größeren Zahl von Fällen letzlich den Gläubiger zu benachteiligen.

Ob die ideale Untergrenze für den Rufpreis, die soweit irgendwie möglich keine Seite benachteiligt, jetzt bei 50% liegt oder doch bei 60% oder vielleicht auch bei 40%, darüber mögen sich Experten anhand von Statistiken die Köpfe zerbrechen, aber uns hier im Forum fehlt dafür wohl jegliche wirkliche Argumentationsgrundlage.  ;-)


lg
 mIstA
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...... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Wizard51 am 27.06.2008, 00:07:16)
.  Kühe!  (Diabolo2000 am 11.09.2005, 07:21:47)
.  Re: (zwangs)versteigerung von häuser, wo?  (Tom@33 am 24.06.2008, 20:18:23)
.  Re: (zwangs)versteigerung von häuser, wo?  (eumega am 26.06.2008, 23:56:13)
 

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