jemanden der mir meine Verkehrsstrafe aus Spanien übersetzt
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Re(3): My 2 cents
24.10.2005, 05:13:28
Jede angeklagte Person


Geh bitte - bleib am Boden!  ;-)
Ist doch eher mehr als unwahrscheinlich, wegen Falschparken zum Angeklagten zu werden; das bedeutet nämlich üblicherweise, daß man sich in absehbarer Zeit vor einem Strafrichter bei einer wiederfinden wird, außerdem müßte vorher noch ein Staatsanwalt involviert sein, der dann eben Anklage erhebt.


innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;


Soweit ich das jetzt in Erinnerung habe, bezieht sich dieser Punkt bzw. das Wort 'Sprache' in diesem Punkt nicht so sehr auf Fremdsprachen, denn auf das Problem, daß Fachsprachen eben für Laien tendenziell ähnlich unverständlich sein können, wie eine Fremdsprache; trotzdem ist es natürlich richtig, daß der Artikel auch bei Fremdsprachen greifen würde, wenn er denn momentan für ihn überhaupt relevant wäre.

Außerdem setzt dieser Artikel natürlich grundsätzlich die volle Mitwirkung des Angeklagten zwingend voraus; wer sich also nicht zu Wort meldet, falls er etwas nicht versteht, der wird sich später kaum darüber beschweren können, daß er in seinen Rechte beschnitten worden wäre.


Spanien hat die Konventionen ratifiziert.


Du hast auch nachgeprüft, ob diese Ratifizierung tatsächlich uneingeschränkt und ohne jegliche Vorbehalte erfolgt ist?  ?-)

Ich kann mir ergo nicht vorstellen, dass sie sich einfach so darüber hinwegsetzen können.


Dann erklär mir aber bitte mal, wer und wie sie daran effektiv gehindert werden sollten - vor allem solangs momenetan ja nur um einen Einzelfall gehen würde?
Soll die EU Sanktionen verhängen? - Die immense Effizienz von solchen sollte einem gerade als Österreicher doch bestens bekannt sein.  ;-)
Oder wollen wir den Fall vielleicht besser gleich vor den Weltsicherheitsrat bringen?  ?-)

Mal davon abgesehen, daß z.B. Österreich auch keine wirklichen Probleme hat, sich darüber hinwegzusetzen, wenn es grad genehm ist.  ( Stichwort: Lenkererhebung !:-) )
Wobei wir das - glaube ich zumindest - allerdings bei der Ratifizierung in einer Zusatzerklärung auf diesen möglichen Konflikt mit geltendem österreichischem Recht hingewiesen haben.


lg
 mIstA
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Re: My 2 cents
24.10.2005, 04:34:05
Ausserdem finde ich es etwas chauvinistisch, wenn die spanische Polizei davon ausgeht, dass jeder Auslaender spanisch kann


Hättens ihm statt des Briefs gleich ein Paket schicken sollen, daß den Brief in alle Sprachen dieser Welt übersetzt enthält? - Schließlich wissens ja nur, daß sie eine Anschrift von ihm in Österreich haben, was aber noch lang nicht heißt, der auch Österreicher ist - und selbst solche solls ja nicht wenige geben, denen ein deutscher Brief genauso spanisch vorkommen würde.  %-)


von dem rechtlichen Implikationen ganz zu schweigen


Genau - die kämen nämlich mal vor allem auch in die umgekehrte Richtung zum Tragen, falls die Übersetzung nicht wirklich professionell gemacht wäre; sprich, selbst wenn der handelnde spanische Beamte ausreichende Deutschkenntnisse hätte, um Dir das Ding freundloicherweise gleich zu übersetzen, könnte er sich damit (im Falle von Fehlern) gewaltige Probleme einhandeln.

Also käme nur eine Übersetzung durch einen ordentlichen Dolmetscher wirklich in Frage, was aber für einen - defakto - Bittbrief (ob jemand nicht so freundlich sein wollte, sein Parkticket doch freiwillig einzuzahlen, weil man ihn ja leider nicht dazu zwingen kann.) doch etwas viel Aufwand, oder?  ;-)


musz man ueberhaupt auf so ein Dokument reagieren, wenn man es nicht versteht?).


Müßte man auf ein solches Dokument (so es in Deutsch abgefaßt wäre) reagieren, wenn man es trotzdem nicht verstünde? Müßte man auf ein Dokument der spanischen Verwaltungsbehörden als Österreicher überhaupt reagieren, selbst wenn es in bestem Deutsch abgefaßt wäre?


Könnte es vielleicht eine sinnvolle Idee sein (falls es einem nicht einfach möglich ist das Ding übersetzt zu bekommen), denen per Brief (auf Deutsch) zu antworten, daß man leider kein Wort spanisch spricht und sie einem doch bitte eine deutsche Übersetzung zukommen lassen mögen, wenn sie an einer weiteren Mitwirkung seinerseits in der Sache interessiert sind.  !:-)

Das schafft zumindest mal klare Verhältnisse und ab dann hast in dieser Sache einen berechtigten Grund, Dich zu beschweren, falls sie Dich weiter ausschließlich auf spanisch kontaktieren.


lg
 mIstA
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Re: jemanden der mir meine Verkehrsstrafe aus Spanien übersetzt
22.10.2005, 08:48:00
Also, ich war lange Jahre viel in Europa mit meinem Auto unterwegs (Nord-Schottland bis Süd-Griechenland, bzw. Spanien bis Dänemark). Es läßt sich dabei schon einiges an Strafzetteln zu sammeln. Meine Erfahrungen:
a) Ländern, die einen Abkommen mit Österreich haben setzen ihre Forderungen leicht durch - z.B. nach Deutschland habe ich schon 2x zahlen müssen - die sind auch sehr strikt bei Berufungen: auch wenn die Strafe annulliert wird muß du die Verfahrenskosten (sogar bis zu EUR 30,-) zahlen!
b) Andere Länder reagieren unterschiedlich:
- in Ungarn habe ich in den letzten 10 Jahren sicher um die 50 Strafzettel gesammelt, ich fahre auch mind. 1x im Monat nach Ungarn mit den selben österreichischen Kennzeichen und ich bin auch in Ungarn gemeldet - bisher nichts;
- Dänemark hat wegen Falschparkens ohne weitere Schritte (Brief, Mahnung, etc.) ein Inkasso-Firma auf mich gejagt, die ich nur nach einigen Drohbriefen abschmettern habe können.
Ein wichtiger Pukt bei der Beurteilung der Situation ist ob du innerhalb der Verjährungsfrist den Tatbestand nachweislich vorgeworfen bekommen hast - ein Zettel auf der Windschutzscheibe ist ja nicht ausreichend (es könnte z.B. von einem Kind entfernt worden sein). Der Brief den du bekommen hast ist so auch nicht geeignet (die Übernahme wurde nicht bestätigt). Nach der Verjährung kann dir nichts mehr passieren.
Das Risiko ist aber, dass du doch noch einen Brief bekommst (eingeschrieben, Übernahmebestätigung, usw.) und da kann auch schon mehr drinnen stehen. Die Frage ist nur ob die spanische Polizei sich die Arbeit antut.
Wenn der Tatbestand dir rechtzeitig vorgeworfen wird hast zummindestens eintreibbare Schulden in einem EU-Land, das auf dem zivilen weg geltend gemacht werden kann - z.B. Inkasso-Firmen. Es ist wiederum die Frage ob die Spanier sich dann die Mühe nehmen.

Alles in einem würde ich es vorerst nicht einzahlen und würde auf den nächsten Schritt warten.

Bei der ÖAMTC zu Fragen ist auch sicher sinnvoll.

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