Re: jemanden der mir meine Verkehrsstrafe aus Spanien übersetzt
Geizhals » Forum » Wo finde ich ... ? » jemanden der mir meine Verkehrsstrafe aus Spanien übersetzt (68 Beiträge, 1499 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.  My 2 cents  (lsr am 21.10.2005, 19:53:27)
..  Re: My 2 cents  (sCHmIkOla am 21.10.2005, 20:30:50)
..  Re: My 2 cents  (patos am 22.10.2005, 06:59:58)
...  Re(2): My 2 cents  (lsr am 23.10.2005, 03:28:32)
....  Re(3): My 2 cents  (patos am 23.10.2005, 15:59:32)
.....  Re(4): My 2 cents  (blauer.elefant am 23.10.2005, 21:41:59)
......  Re(5): My 2 cents  (patos am 23.10.2005, 23:44:33)
.....  Re(4): My 2 cents  (lsr am 24.10.2005, 01:31:06)
......  Re(5): My 2 cents  (patos am 24.10.2005, 02:29:32)
....  Re(3): My 2 cents  (mIstA am 24.10.2005, 05:13:28)
..  Re: My 2 cents  (redseven am 22.10.2005, 09:14:20)
..  Re: My 2 cents  (mIstA am 24.10.2005, 04:34:05)
.
Re: jemanden der mir meine Verkehrsstrafe aus Spanien übersetzt
22.10.2005, 08:48:00
Also, ich war lange Jahre viel in Europa mit meinem Auto unterwegs (Nord-Schottland bis Süd-Griechenland, bzw. Spanien bis Dänemark). Es läßt sich dabei schon einiges an Strafzetteln zu sammeln. Meine Erfahrungen:
a) Ländern, die einen Abkommen mit Österreich haben setzen ihre Forderungen leicht durch - z.B. nach Deutschland habe ich schon 2x zahlen müssen - die sind auch sehr strikt bei Berufungen: auch wenn die Strafe annulliert wird muß du die Verfahrenskosten (sogar bis zu EUR 30,-) zahlen!
b) Andere Länder reagieren unterschiedlich:
- in Ungarn habe ich in den letzten 10 Jahren sicher um die 50 Strafzettel gesammelt, ich fahre auch mind. 1x im Monat nach Ungarn mit den selben österreichischen Kennzeichen und ich bin auch in Ungarn gemeldet - bisher nichts;
- Dänemark hat wegen Falschparkens ohne weitere Schritte (Brief, Mahnung, etc.) ein Inkasso-Firma auf mich gejagt, die ich nur nach einigen Drohbriefen abschmettern habe können.
Ein wichtiger Pukt bei der Beurteilung der Situation ist ob du innerhalb der Verjährungsfrist den Tatbestand nachweislich vorgeworfen bekommen hast - ein Zettel auf der Windschutzscheibe ist ja nicht ausreichend (es könnte z.B. von einem Kind entfernt worden sein). Der Brief den du bekommen hast ist so auch nicht geeignet (die Übernahme wurde nicht bestätigt). Nach der Verjährung kann dir nichts mehr passieren.
Das Risiko ist aber, dass du doch noch einen Brief bekommst (eingeschrieben, Übernahmebestätigung, usw.) und da kann auch schon mehr drinnen stehen. Die Frage ist nur ob die spanische Polizei sich die Arbeit antut.
Wenn der Tatbestand dir rechtzeitig vorgeworfen wird hast zummindestens eintreibbare Schulden in einem EU-Land, das auf dem zivilen weg geltend gemacht werden kann - z.B. Inkasso-Firmen. Es ist wiederum die Frage ob die Spanier sich dann die Mühe nehmen.

Alles in einem würde ich es vorerst nicht einzahlen und würde auf den nächsten Schritt warten.

Bei der ÖAMTC zu Fragen ist auch sicher sinnvoll.

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
... PLONKED von mtths: auf userwunsch geloescht   (User7714 am 25.10.2005, 14:47:47)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung