Re(3): My 2 cents
Geizhals » Forum » Wo finde ich ... ? » jemanden der mir meine Verkehrsstrafe aus Spanien übersetzt (68 Beiträge, 1491 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
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.  My 2 cents  (lsr am 21.10.2005, 19:53:27)
..  Re: My 2 cents  (sCHmIkOla am 21.10.2005, 20:30:50)
..  Re: My 2 cents  (patos am 22.10.2005, 06:59:58)
...  Re(2): My 2 cents  (lsr am 23.10.2005, 03:28:32)
....  Re(3): My 2 cents  (patos am 23.10.2005, 15:59:32)
.....  Re(4): My 2 cents  (blauer.elefant am 23.10.2005, 21:41:59)
......  Re(5): My 2 cents  (patos am 23.10.2005, 23:44:33)
.....  Re(4): My 2 cents  (lsr am 24.10.2005, 01:31:06)
......  Re(5): My 2 cents  (patos am 24.10.2005, 02:29:32)
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Re(3): My 2 cents
24.10.2005, 05:13:28
Jede angeklagte Person


Geh bitte - bleib am Boden!  ;-)
Ist doch eher mehr als unwahrscheinlich, wegen Falschparken zum Angeklagten zu werden; das bedeutet nämlich üblicherweise, daß man sich in absehbarer Zeit vor einem Strafrichter bei einer wiederfinden wird, außerdem müßte vorher noch ein Staatsanwalt involviert sein, der dann eben Anklage erhebt.


innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;


Soweit ich das jetzt in Erinnerung habe, bezieht sich dieser Punkt bzw. das Wort 'Sprache' in diesem Punkt nicht so sehr auf Fremdsprachen, denn auf das Problem, daß Fachsprachen eben für Laien tendenziell ähnlich unverständlich sein können, wie eine Fremdsprache; trotzdem ist es natürlich richtig, daß der Artikel auch bei Fremdsprachen greifen würde, wenn er denn momentan für ihn überhaupt relevant wäre.

Außerdem setzt dieser Artikel natürlich grundsätzlich die volle Mitwirkung des Angeklagten zwingend voraus; wer sich also nicht zu Wort meldet, falls er etwas nicht versteht, der wird sich später kaum darüber beschweren können, daß er in seinen Rechte beschnitten worden wäre.


Spanien hat die Konventionen ratifiziert.


Du hast auch nachgeprüft, ob diese Ratifizierung tatsächlich uneingeschränkt und ohne jegliche Vorbehalte erfolgt ist?  ?-)

Ich kann mir ergo nicht vorstellen, dass sie sich einfach so darüber hinwegsetzen können.


Dann erklär mir aber bitte mal, wer und wie sie daran effektiv gehindert werden sollten - vor allem solangs momenetan ja nur um einen Einzelfall gehen würde?
Soll die EU Sanktionen verhängen? - Die immense Effizienz von solchen sollte einem gerade als Österreicher doch bestens bekannt sein.  ;-)
Oder wollen wir den Fall vielleicht besser gleich vor den Weltsicherheitsrat bringen?  ?-)

Mal davon abgesehen, daß z.B. Österreich auch keine wirklichen Probleme hat, sich darüber hinwegzusetzen, wenn es grad genehm ist.  ( Stichwort: Lenkererhebung !:-) )
Wobei wir das - glaube ich zumindest - allerdings bei der Ratifizierung in einer Zusatzerklärung auf diesen möglichen Konflikt mit geltendem österreichischem Recht hingewiesen haben.


lg
 mIstA
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..  Re: My 2 cents  (redseven am 22.10.2005, 09:14:20)
..  Re: My 2 cents  (mIstA am 24.10.2005, 04:34:05)
... PLONKED von mtths: auf userwunsch geloescht   (User7714 am 25.10.2005, 14:47:47)
 

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