Ist das eine zulässige Verkaufstaktik...?
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Re(4): Ist das eine zulässige Verkaufstaktik...?
30.10.2001, 16:23:01
also mal eine rechtliche Richtigstellung:

Ob Du einen Schaden erlitten hast, hat mit der Frage, ob Irrtum vorliegt, überhaupt nichts zu tun!!!
Ist Dir ein Irrtum unterlaufen, kannst Du unter (sehr engen) Voraussetzungen den Vertrag anfechten, zB weil er vom Händler veranlaßt wurde. Hättest Du den Vertrag aber auch gekauft, wenn nur ein 750er drinnen ist, käme nur Vertragsanpassung in Frage, dh. Du könntest einen kleinen Teil des Kaufpreises zurückverlangen. Ist der erste Schritt gelungen, kannst Du im Wege des Bereicherungsrechts Dein Geld zurückbekommen, mußt aber selbstverständlich die Ware wieder zurückgeben (und wohl ein Benützungsentgelt etc. zahlen).

Ein echter Schaden, der Dir aus diesem Geschäft entstehen könnte, ist nicht wirklich zu finden: Denn Du hast ja für Deinen Kaufpreis eine dementsprechende CPU bekommen, nämlich einen 750er zum durchaus üblichen Preis. Etwas Anderes wäre es, wenn Du zB darauf angewiesen wärst, daß der Rechner immer stabil mit 1000MHz ordentlich läuft...aber das ist kaum ein Schaden!
Somit fällt auch ein Anspruch aus dem Schadenersatzrecht weg.

und ein "Tangieren" des StGB ist überhaupt eine eigenartige Formulierung... ;-)
entweder fällt ein Sachverhalt (zB Kaufen eines PCs) unter einen Tatbestand des Strafgesetzbuchs oder nicht. Und selbst wenn, dann hast DU als Käufer davon überhaupt nix, denn die einzige Folge wäre, daß der Händler, nehmen wir mal an, er würde strafrechtlich schuldig gesprochen, eine Geldstrafe zahlen muß. Du bekommst dadurch weder eine neue CPU oder einen Preisnachlaß!

Deine einzige Chance besteht im Gewährleistungsrecht:
Du hast Anspruch darauf, daß die Ware, die Du kaufst, den ordentlichen und vertraglich bedungegen Gebrauch zuläßt. Wenn Du also einen 1GHz-PC gekauft hast, darfst Du annehmen, daß er bzgl. Schnelligkeit, Stabilität etc. einem solchen entspricht - dies wird beim übertakteten Chip wohl oft nicht der Fall sein, denn 250MHz mehr ist schon recht happig! Stürzt der PC also dauernd ab, ist das eindeutig ein Mangel und Du könntest zumindest Preisminderung begehren, sprich der Händler müßte Dir zB den Aufpreis auf eine echte 1GHz-CPU erstatten.

So, damit wären die unzutreffenden Ausführungen meiner Vorgänger ausgeräumt, und die Moral von der Geschicht: Glaube alles nicht ;-)
hier im Forum schreiben nämlich alle mit einer Selbstverständlichkeit über Gott und die Welt, aber vieles davon stimmt halt einfach nicht!

Ich hoffe, geholfen zu haben,
mfg,
Frechdaxx

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Re(4): Ist das eine zulässige Verkaufstaktik...?
30.10.2001, 16:23:43
also mal eine rechtliche Richtigstellung:

Ob Du einen Schaden erlitten hast, hat mit der Frage, ob Irrtum vorliegt, überhaupt nichts zu tun!!!
Ist Dir ein Irrtum unterlaufen, kannst Du unter (sehr engen) Voraussetzungen den Vertrag anfechten, zB weil er vom Händler veranlaßt wurde. Hättest Du den Vertrag aber auch gekauft, wenn nur ein 750er drinnen ist, käme nur Vertragsanpassung in Frage, dh. Du könntest einen kleinen Teil des Kaufpreises zurückverlangen. Ist der erste Schritt gelungen, kannst Du im Wege des Bereicherungsrechts Dein Geld zurückbekommen, mußt aber selbstverständlich die Ware wieder zurückgeben (und wohl ein Benützungsentgelt etc. zahlen).

Ein echter Schaden, der Dir aus diesem Geschäft entstehen könnte, ist nicht wirklich zu finden: Denn Du hast ja für Deinen Kaufpreis eine dementsprechende CPU bekommen, nämlich einen 750er zum durchaus üblichen Preis. Etwas Anderes wäre es, wenn Du zB darauf angewiesen wärst, daß der Rechner immer stabil mit 1000MHz ordentlich läuft...aber das ist kaum ein Schaden!
Somit fällt auch ein Anspruch aus dem Schadenersatzrecht weg.

und ein "Tangieren" des StGB ist überhaupt eine eigenartige Formulierung... ;-)
entweder fällt ein Sachverhalt (zB Kaufen eines PCs) unter einen Tatbestand des Strafgesetzbuchs oder nicht. Und selbst wenn, dann hast DU als Käufer davon überhaupt nix, denn die einzige Folge wäre, daß der Händler, nehmen wir mal an, er würde strafrechtlich schuldig gesprochen, eine Geldstrafe zahlen muß. Du bekommst dadurch weder eine neue CPU oder einen Preisnachlaß!

Deine einzige Chance besteht im Gewährleistungsrecht:
Du hast Anspruch darauf, daß die Ware, die Du kaufst, den ordentlichen und vertraglich bedungegen Gebrauch zuläßt. Wenn Du also einen 1GHz-PC gekauft hast, darfst Du annehmen, daß er bzgl. Schnelligkeit, Stabilität etc. einem solchen entspricht - dies wird beim übertakteten Chip wohl oft nicht der Fall sein, denn 250MHz mehr ist schon recht happig! Stürzt der PC also dauernd ab, ist das eindeutig ein Mangel und Du könntest zumindest Preisminderung begehren, sprich der Händler müßte Dir zB den Aufpreis auf eine echte 1GHz-CPU erstatten.

So, damit wären die unzutreffenden Ausführungen meiner Vorgänger ausgeräumt, und die Moral von der Geschicht: Glaube alles nicht ;-)
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mfg,
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30.10.2001, 16:25:36
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Ob Du einen Schaden erlitten hast, hat mit der Frage, ob Irrtum vorliegt, überhaupt nichts zu tun!!!
Ist Dir ein Irrtum unterlaufen, kannst Du unter (sehr engen) Voraussetzungen den Vertrag anfechten, zB weil er vom Händler veranlaßt wurde. Hättest Du den Vertrag aber auch gekauft, wenn nur ein 750er drinnen ist, käme nur Vertragsanpassung in Frage, dh. Du könntest einen kleinen Teil des Kaufpreises zurückverlangen. Ist der erste Schritt gelungen, kannst Du im Wege des Bereicherungsrechts Dein Geld zurückbekommen, mußt aber selbstverständlich die Ware wieder zurückgeben (und wohl ein Benützungsentgelt etc. zahlen).

Ein echter Schaden, der Dir aus diesem Geschäft entstehen könnte, ist nicht wirklich zu finden: Denn Du hast ja für Deinen Kaufpreis eine dementsprechende CPU bekommen, nämlich einen 750er zum durchaus üblichen Preis. Etwas Anderes wäre es, wenn Du zB darauf angewiesen wärst, daß der Rechner immer stabil mit 1000MHz ordentlich läuft...aber das ist kaum ein Schaden!
Somit fällt auch ein Anspruch aus dem Schadenersatzrecht weg.

und ein "Tangieren" des StGB ist überhaupt eine eigenartige Formulierung... ;-)
entweder fällt ein Sachverhalt (zB Kaufen eines PCs) unter einen Tatbestand des Strafgesetzbuchs oder nicht. Und selbst wenn, dann hast DU als Käufer davon überhaupt nix, denn die einzige Folge wäre, daß der Händler, nehmen wir mal an, er würde strafrechtlich schuldig gesprochen, eine Geldstrafe zahlen muß. Du bekommst dadurch weder eine neue CPU oder einen Preisnachlaß!

Deine einzige Chance besteht im Gewährleistungsrecht:
Du hast Anspruch darauf, daß die Ware, die Du kaufst, den ordentlichen und vertraglich bedungegen Gebrauch zuläßt. Wenn Du also einen 1GHz-PC gekauft hast, darfst Du annehmen, daß er bzgl. Schnelligkeit, Stabilität etc. einem solchen entspricht - dies wird beim übertakteten Chip wohl oft nicht der Fall sein, denn 250MHz mehr ist schon recht happig! Stürzt der PC also dauernd ab, ist das eindeutig ein Mangel und Du könntest zumindest Preisminderung begehren, sprich der Händler müßte Dir zB den Aufpreis auf eine echte 1GHz-CPU erstatten. Wenn er Dir anbietet, auf einen echten 1GHz-Chip umzutauschen, wäre Dein Anspruch aus der Gewährleistung aber auch erfüllt.

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30.10.2001, 16:26:43
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Ist Dir ein Irrtum unterlaufen, kannst Du unter (sehr engen) Voraussetzungen den Vertrag anfechten, zB weil er vom Händler veranlaßt wurde. Hättest Du den Vertrag aber auch gekauft, wenn nur ein 750er drinnen ist, käme nur Vertragsanpassung in Frage, dh. Du könntest einen kleinen Teil des Kaufpreises zurückverlangen. Ist der erste Schritt gelungen, kannst Du im Wege des Bereicherungsrechts Dein Geld zurückbekommen, mußt aber selbstverständlich die Ware wieder zurückgeben (und wohl ein Benützungsentgelt etc. zahlen).

Ein echter Schaden, der Dir aus diesem Geschäft entstehen könnte, ist nicht wirklich zu finden: Denn Du hast ja für Deinen Kaufpreis eine dementsprechende CPU bekommen, nämlich einen 750er zum durchaus üblichen Preis. Etwas Anderes wäre es, wenn Du zB darauf angewiesen wärst, daß der Rechner immer stabil mit 1000MHz ordentlich läuft...aber das ist kaum ein Schaden!
Somit fällt auch ein Anspruch aus dem Schadenersatzrecht weg.

und ein "Tangieren" des StGB ist überhaupt eine eigenartige Formulierung... ;-)
entweder fällt ein Sachverhalt (zB Kaufen eines PCs) unter einen Tatbestand des Strafgesetzbuchs oder nicht. Und selbst wenn, dann hast DU als Käufer davon überhaupt nix, denn die einzige Folge wäre, daß der Händler, nehmen wir mal an, er würde strafrechtlich schuldig gesprochen, eine Geldstrafe zahlen muß. Du bekommst dadurch weder eine neue CPU oder einen Preisnachlaß!

Deine einzige Chance besteht im Gewährleistungsrecht:
Du hast Anspruch darauf, daß die Ware, die Du kaufst, den ordentlichen und vertraglich bedungegen Gebrauch zuläßt. Wenn Du also einen 1GHz-PC gekauft hast, darfst Du annehmen, daß er bzgl. Schnelligkeit, Stabilität etc. einem solchen entspricht - dies wird beim übertakteten Chip wohl oft nicht der Fall sein, denn 250MHz mehr ist schon recht happig! Stürzt der PC also dauernd ab, ist das eindeutig ein Mangel und Du könntest zumindest Preisminderung begehren, sprich der Händler müßte Dir zB den Aufpreis auf eine echte 1GHz-CPU erstatten. Wenn er Dir anbietet, auf einen echten 1GHz-Chip umzutauschen, wäre Dein Anspruch aus der Gewährleistung aber auch erfüllt.

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30.10.2001, 16:29:48
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Ist Dir ein Irrtum unterlaufen, kannst Du unter (sehr engen) Voraussetzungen den Vertrag anfechten, zB weil er vom Händler veranlaßt wurde. Hättest Du den Vertrag aber auch gekauft, wenn nur ein 750er drinnen ist, käme nur Vertragsanpassung in Frage, dh. Du könntest einen kleinen Teil des Kaufpreises zurückverlangen. Ist der erste Schritt gelungen, kannst Du im Wege des Bereicherungsrechts Dein Geld zurückbekommen, mußt aber selbstverständlich die Ware wieder zurückgeben (und wohl ein Benützungsentgelt etc. zahlen).

Ein echter Schaden, der Dir aus diesem Geschäft entstehen könnte, ist nicht wirklich zu finden: Denn Du hast ja für Deinen Kaufpreis eine dementsprechende CPU bekommen, nämlich einen 750er zum durchaus üblichen Preis. Etwas Anderes wäre es, wenn Du zB darauf angewiesen wärst, daß der Rechner immer stabil mit 1000MHz ordentlich läuft...aber das ist kaum ein Schaden!
Somit fällt auch ein Anspruch aus dem Schadenersatzrecht weg.

und ein "Tangieren" des StGB ist überhaupt eine eigenartige Formulierung... ;-)
entweder fällt ein Sachverhalt (zB Kaufen eines PCs) unter einen Tatbestand des Strafgesetzbuchs oder nicht. Und selbst wenn, dann hast DU als Käufer davon überhaupt nix, denn die einzige Folge wäre, daß der Händler, nehmen wir mal an, er würde strafrechtlich schuldig gesprochen, eine Geldstrafe zahlen muß. Du bekommst dadurch weder eine neue CPU oder einen Preisnachlaß!

Deine einzige Chance besteht im Gewährleistungsrecht:
Du hast Anspruch darauf, daß die Ware, die Du kaufst, den ordentlichen und vertraglich bedungegen Gebrauch zuläßt. Wenn Du also einen 1GHz-PC gekauft hast, darfst Du annehmen, daß er bzgl. Schnelligkeit, Stabilität etc. einem solchen entspricht - dies wird beim übertakteten Chip wohl oft nicht der Fall sein, denn 250MHz mehr ist schon recht happig! Stürzt der PC also dauernd ab, ist das eindeutig ein Mangel und Du könntest zumindest Preisminderung begehren, sprich der Händler müßte Dir zB den Aufpreis auf eine echte 1GHz-CPU erstatten. Wenn er Dir anbietet, auf einen echten 1GHz-Chip umzutauschen, wäre Dein Anspruch aus der Gewährleistung aber auch erfüllt.

So, damit wären die unzutreffenden Ausführungen meiner Vorgänger ausgeräumt, und die Moral von der Geschicht: Glaube alles nicht ;-)
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30.10.2001, 16:30:47
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Ob Du einen Schaden erlitten hast, hat mit der Frage, ob Irrtum vorliegt, überhaupt nichts zu tun!!!
Ist Dir ein Irrtum unterlaufen, kannst Du unter (sehr engen) Voraussetzungen den Vertrag anfechten, zB weil er vom Händler veranlaßt wurde. Hättest Du den Vertrag aber auch gekauft, wenn nur ein 750er drinnen ist, käme nur Vertragsanpassung in Frage, dh. Du könntest einen kleinen Teil des Kaufpreises zurückverlangen. Ist der erste Schritt gelungen, kannst Du im Wege des Bereicherungsrechts Dein Geld zurückbekommen, mußt aber selbstverständlich die Ware wieder zurückgeben (und wohl ein Benützungsentgelt etc. zahlen).

Ein echter Schaden, der Dir aus diesem Geschäft entstehen könnte, ist nicht wirklich zu finden: Denn Du hast ja für Deinen Kaufpreis eine dementsprechende CPU bekommen, nämlich einen 750er zum durchaus üblichen Preis. Etwas Anderes wäre es, wenn Du zB darauf angewiesen wärst, daß der Rechner immer stabil mit 1000MHz ordentlich läuft...aber das ist kaum ein Schaden!
Somit fällt auch ein Anspruch aus dem Schadenersatzrecht weg.

und ein "Tangieren" des StGB ist überhaupt eine eigenartige Formulierung... ;-)
entweder fällt ein Sachverhalt (zB Kaufen eines PCs) unter einen Tatbestand des Strafgesetzbuchs oder nicht. Und selbst wenn, dann hast DU als Käufer davon überhaupt nix, denn die einzige Folge wäre, daß der Händler, nehmen wir mal an, er würde strafrechtlich schuldig gesprochen, eine Geldstrafe zahlen muß. Du bekommst dadurch weder eine neue CPU oder einen Preisnachlaß!

Deine einzige Chance besteht im Gewährleistungsrecht:
Du hast Anspruch darauf, daß die Ware, die Du kaufst, den ordentlichen und vertraglich bedungegen Gebrauch zuläßt. Wenn Du also einen 1GHz-PC gekauft hast, darfst Du annehmen, daß er bzgl. Schnelligkeit, Stabilität etc. einem solchen entspricht - dies wird beim übertakteten Chip wohl oft nicht der Fall sein, denn 250MHz mehr ist schon recht happig! Stürzt der PC also dauernd ab, ist das eindeutig ein Mangel und Du könntest zumindest Preisminderung begehren, sprich der Händler müßte Dir zB den Aufpreis auf eine echte 1GHz-CPU erstatten. Wenn er Dir anbietet, auf einen echten 1GHz-Chip umzutauschen, wäre Dein Anspruch aus der Gewährleistung aber auch erfüllt.

So, damit wären die unzutreffenden Ausführungen meiner Vorgänger ausgeräumt, und die Moral von der Geschicht: Glaube alles nicht ;-)
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Re(2): Ist das eine zulässige Verkaufstaktik...?
29.10.2001, 15:31:44
ehmmm....wegen "betrug nein"
betrug is § 146 StgB
und da heißt es:
Wer mit dem Vorsatzz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen DRitten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt...ist...... zu bestrafen"

ok...gemma mal nach bertel/schwaighofer (standard lehrbuch österreichisches strafrecht)vor..
zuerst ob er äußere tatseite erfüllt und dann die innere tatseite...
zur äußeren:
täuschung über tatsachen..sind falsche behauptungen über umstände, rechtslagen,
hinzu kommt die vorlage von gefälschten unterlagen und beweismittel..


umverkehrt: täschung durch unterlassen (§2 stgb ivm § 146 stgb)
wenn man jemanden über umständer informieren hätte müssen, dies aber pflichtwidrig unterlassen hat...

opfer muss vermögensschaden erleiden:
hat er, weil er für einen 1000er bezahlt, aber nur einen übertakteten 750 bekommt...

ok zusammenfassung:
der händler täuscht über tatsachen...er will ihm/dir einen 750 getaktet für einen 1000er unterjubeln obwohl du jenen bezahlt hast.. is das täuschung oder nicht? i versprich dir ein packerl marlboro aus österreich und kassier das geld und bring dir aber schön umgepackt zigaretten weiss gott wo her...auf jeden fall billiger...hmm
außerdem wegen dem oc oder was das war auf der rechnung:
der händler hätte dich aufklären müssen darüber was das heißt und warum das dort steht.... dieser kann nicht annehmen, dass du als normal sterblicher weisst, was diese kombination heißt...

hmm...
damit ist die objektive seite mE mal erfüllt...
zur inneren (ob das nun versehn war, oder der vorsatz, ihn über ohr zu hauen) schreib i nichts, weil i mi da nicht auf irgendwelche heißen sachen einlassen will..zum schluss klagt er mich no wegen "rufmord"..hehe

hoff ein wening zur aufklärung beigetragen zu haben..

so long.......snorre.... snorreschlumpf@gmx.net
http://www.schlumpfclan.com
VISIT US: 193.53.80.44:27030 Schlumpf Server ...ohne passwort, punkbuster optional..


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Re(2): Ist das eine zulässige Verkaufstaktik...?
29.10.2001, 15:32:14
ehmmm....wegen "betrug nein"
betrug is § 146 StgB
und da heißt es:
Wer mit dem Vorsatzz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen DRitten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt...ist...... zu bestrafen"

ok...gemma mal nach bertel/schwaighofer (standard lehrbuch österreichisches strafrecht)vor..
zuerst ob er äußere tatseite erfüllt und dann die innere tatseite...
zur äußeren:
täuschung über tatsachen..sind falsche behauptungen über umstände, rechtslagen,
hinzu kommt die vorlage von gefälschten unterlagen und beweismittel..


umverkehrt: täschung durch unterlassen (§2 stgb ivm § 146 stgb)
wenn man jemanden über umständer informieren hätte müssen, dies aber pflichtwidrig unterlassen hat...

opfer muss vermögensschaden erleiden:
hat er, weil er für einen 1000er bezahlt, aber nur einen übertakteten 750 bekommt...

ok zusammenfassung:
der händler täuscht über tatsachen...er will ihm/dir einen 750 getaktet für einen 1000er unterjubeln obwohl du jenen bezahlt hast.. is das täuschung oder nicht? i versprich dir ein packerl marlboro aus österreich und kassier das geld und bring dir aber schön umgepackt zigaretten weiss gott wo her...auf jeden fall billiger...hmm
außerdem wegen dem oc oder was das war auf der rechnung:
der händler hätte dich aufklären müssen darüber was das heißt und warum das dort steht.... dieser kann nicht annehmen, dass du als normal sterblicher weisst, was diese kombination heißt...

hmm...
damit ist die objektive seite mE mal erfüllt...
zur inneren (ob das nun versehn war, oder der vorsatz, ihn über ohr zu hauen) schreib i nichts, weil i mi da nicht auf irgendwelche heißen sachen einlassen will..zum schluss klagt er mich no wegen "rufmord"..hehe

hoff ein wening zur aufklärung beigetragen zu haben..

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29.10.2001, 15:32:15
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und da heißt es:
Wer mit dem Vorsatzz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen DRitten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt...ist...... zu bestrafen"

ok...gemma mal nach bertel/schwaighofer (standard lehrbuch österreichisches strafrecht)vor..
zuerst ob er äußere tatseite erfüllt und dann die innere tatseite...
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täuschung über tatsachen..sind falsche behauptungen über umstände, rechtslagen,
hinzu kommt die vorlage von gefälschten unterlagen und beweismittel..


umverkehrt: täschung durch unterlassen (§2 stgb ivm § 146 stgb)
wenn man jemanden über umständer informieren hätte müssen, dies aber pflichtwidrig unterlassen hat...

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der händler täuscht über tatsachen...er will ihm/dir einen 750 getaktet für einen 1000er unterjubeln obwohl du jenen bezahlt hast.. is das täuschung oder nicht? i versprich dir ein packerl marlboro aus österreich und kassier das geld und bring dir aber schön umgepackt zigaretten weiss gott wo her...auf jeden fall billiger...hmm
außerdem wegen dem oc oder was das war auf der rechnung:
der händler hätte dich aufklären müssen darüber was das heißt und warum das dort steht.... dieser kann nicht annehmen, dass du als normal sterblicher weisst, was diese kombination heißt...

hmm...
damit ist die objektive seite mE mal erfüllt...
zur inneren (ob das nun versehn war, oder der vorsatz, ihn über ohr zu hauen) schreib i nichts, weil i mi da nicht auf irgendwelche heißen sachen einlassen will..zum schluss klagt er mich no wegen "rufmord"..hehe

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29.10.2001, 15:32:15
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und da heißt es:
Wer mit dem Vorsatzz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen DRitten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt...ist...... zu bestrafen"

ok...gemma mal nach bertel/schwaighofer (standard lehrbuch österreichisches strafrecht)vor..
zuerst ob er äußere tatseite erfüllt und dann die innere tatseite...
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täuschung über tatsachen..sind falsche behauptungen über umstände, rechtslagen,
hinzu kommt die vorlage von gefälschten unterlagen und beweismittel..


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wenn man jemanden über umständer informieren hätte müssen, dies aber pflichtwidrig unterlassen hat...

opfer muss vermögensschaden erleiden:
hat er, weil er für einen 1000er bezahlt, aber nur einen übertakteten 750 bekommt...

ok zusammenfassung:
der händler täuscht über tatsachen...er will ihm/dir einen 750 getaktet für einen 1000er unterjubeln obwohl du jenen bezahlt hast.. is das täuschung oder nicht? i versprich dir ein packerl marlboro aus österreich und kassier das geld und bring dir aber schön umgepackt zigaretten weiss gott wo her...auf jeden fall billiger...hmm
außerdem wegen dem oc oder was das war auf der rechnung:
der händler hätte dich aufklären müssen darüber was das heißt und warum das dort steht.... dieser kann nicht annehmen, dass du als normal sterblicher weisst, was diese kombination heißt...

hmm...
damit ist die objektive seite mE mal erfüllt...
zur inneren (ob das nun versehn war, oder der vorsatz, ihn über ohr zu hauen) schreib i nichts, weil i mi da nicht auf irgendwelche heißen sachen einlassen will..zum schluss klagt er mich no wegen "rufmord"..hehe

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29.10.2001, 15:32:15
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betrug is § 146 StgB
und da heißt es:
Wer mit dem Vorsatzz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen DRitten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt...ist...... zu bestrafen"

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zur äußeren:
täuschung über tatsachen..sind falsche behauptungen über umstände, rechtslagen,
hinzu kommt die vorlage von gefälschten unterlagen und beweismittel..


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wenn man jemanden über umständer informieren hätte müssen, dies aber pflichtwidrig unterlassen hat...

opfer muss vermögensschaden erleiden:
hat er, weil er für einen 1000er bezahlt, aber nur einen übertakteten 750 bekommt...

ok zusammenfassung:
der händler täuscht über tatsachen...er will ihm/dir einen 750 getaktet für einen 1000er unterjubeln obwohl du jenen bezahlt hast.. is das täuschung oder nicht? i versprich dir ein packerl marlboro aus österreich und kassier das geld und bring dir aber schön umgepackt zigaretten weiss gott wo her...auf jeden fall billiger...hmm
außerdem wegen dem oc oder was das war auf der rechnung:
der händler hätte dich aufklären müssen darüber was das heißt und warum das dort steht.... dieser kann nicht annehmen, dass du als normal sterblicher weisst, was diese kombination heißt...

hmm...
damit ist die objektive seite mE mal erfüllt...
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Re: Ist das eine zulässige Verkaufstaktik...?
30.10.2001, 18:05:26
Tag auch

Bevor irgendwelche Verdächtigungen angestellt werden sag ich es gleich:
Ja ich arbeite zufällig bei der Firma Hi-Tech in Linz und zufällig bin ich unter anderem auch für den Bereich Verkauf zuständig

Soda nun zu deinem Problem:

Ich hab mir die ganzen Beträge zu diesem Thema mal in Ruhe durchgelesen und bin eigentlich zu dem Schluss gekommen, dass hier ja anscheinend jeder mal schnell seinen Senf dazugibt ohne nachzudenken aber naja.....

Was mich interessieren würde wenn man sich die Fakten mal ansieht ....
Welchen Verlust hast du lieber cw78 jetzt eigentlich erlitten durch den Kauf des besagten PC Systems?

Du hast:

1. VOLLE Garantieleistung auf den Prozessor da die Arbeit ja durch uns vorgenommen wurde und nicht auf eigene Gefahr hin deshalb tragen auch WIR das Risiko und nicht du (wenn jemand auf eigene Gefahr hin einen Prozessor übertaktet ist das im Normalfall Garantieverlust)

2. Du zahlst einen 750Mhz Prozessor und bekommst einen 1000Mhz Prozessor der noch dazu einem von Haus aus getakteten Duron 1000 überlegen ist, weil unser System auf 133Mhz FSB (266Mhz DDR) läuft und nicht 100Mhz (200Mhz DDR) wie ein "echter" Duron 1000 und das noch zu deinem deutlich günstigeren Preis?!?!

Soviel mal dazu.......

Ein paar andere Dinge die mich interessieren würden:
Ist es bei dir oder wie man sieht auch bei anderen in diesem Forum eigentlich üblich, dass ihr immer erst redet bevor ich mal drüber nachdenkt!?!?!?!?
(DAMIT MEINE ICH NICHT ALLE SONDERN NUR GEWISSE LEUTE!!! wer das ist kann man ja anhand der oft sehr "sinnvollen" Antworten aus dem Thread heraus schnell feststellen)

Da wird gleich vom Verklagen und was weiß ich alles geredet anstatt mal zu dem Händler (in diesem Fall uns) zu gehen und mal in Ruhe darüber zu reden

Weil wenn du das getan hättest wüßtest du sicher auch, dass du z.B. problemlos gegen Aufpreis (die reine Preisdifferenz zwischen 2 Produkten ohne Aufschlag oder Spesen oder sonstigen Mist) einen "echten" Duron 1000 haben kannst wenn dir das ja anscheinend so wichtig ist.

Da wird lieber stundenlang über die gesetzlichen Schritte usw. gelabert anstatt mal Nägel mit Köpfen zu machen.

Oder meinst du dieser Spam in diversen Foren verbessert deine Situation?
Ich denke nicht oder bist du vielleicht überhaupt ein streitsüchtiger Mensch und suchst die Konfrontation????

Freu mich schon auf die Rückantwort

mfg

HP

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
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Re(4): Ist das eine zulässige Verkaufstaktik...?
30.10.2001, 23:49:12
Hallo stoneeater,

also vor weg, ich bin durchaus kein streitsüchtiger mensch und habe auch versucht das ganze mit einem verkäufer bei euch sachlich zu klären (keine ahnung ob ich da mit dir gesprochen habe oder mit jemand anderem) war jedoch leider nicht möglich (dieser verkäufer war anscheinend nicht der ansicht, dass ihr grundsätzlich nur zufriedene Kunden wollt)

Fakt ist: ich wollte einen 1000Mhz Prozessor kaufen und habe von euch einen übertakteten 750er bekommen, da kann mir niemand sagen, dass aus einem Kürzel auf der Rechnung o.c. hervorgeht, dass ich einen übertakteten Prozessor gekauft habe.

Natürlich ist mir klar, dass ich nur für einen 750er bezahlt habe (wenn ich für einen 1000er bezahlt hätte, wäre es Betrug) - aber darum geht es nicht - Fakt ist.... siehe oben


""Ist es bei dir oder wie man sieht auch bei anderen in diesem Forum eigentlich üblich, dass ihr immer erst redet bevor ich mal drüber nachdenkt!?!?!?!?""

Ich habe hier nur meinen Fall geschildert, so wie das ganze abgelaufen ist, und anhand der Reaktionen sieht man ja wohl, dass ich mit meinem Missmut nicht so falsch liege, wie gesagt habe versucht bei euch anzurufen und die Sache zu regeln, aber was ich da zu hören bekommen habe war nicht wirklich kundenfreundlich (drücken wir es so aus) - von wegen ich soll mich gefälligst informieren was o.c. heisst und so weiter

Wenn wir dieses Problem jetzt so weit gelöst hätten (finde ich übrigens super, dass du dich in diesem Forum zu Wort gemeldet hast), würde ich gerne auf dein obiges Angebot zurückkommen und den Rechner wieder zurückgeben.Werde mich entweder morgen oder am Freitag bei euch melden.

PS: Bitte ändert auf eurer Homepage das Angebot, so dass es zu keinen weiteren Missverständissen mehr kommt. Was sagst du zur der Tatsache, dass ich bei eurem Rechner nicht ins BIOS komme??? (mit del beim Systemstart)






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Lokalaugenschein
31.10.2001, 18:01:02
Da ich heute nachmittag sowieso nix besseres zu tun hatte dachte ich mir, schaust mal vorbei bei denen, und machst dir ein eigenes Bild davon.

Auf der Homepage werden die Infineon 256 SDRAM Cas 2 um 590,- angeboten, also wollte ich mir so einen Speicher kaufen.

15:45 Betrete das Lokal, bin der einzige Kunde weit und breit :)
eine Angestellte bemerkt mich, grüßt mich, und lässt mich wieder alleine stehen
15:47 Ein Verkäufer taucht auf
Ich ordere einen Speicherriegel. Er sagt dem Geschäftsführer das ich einen 256er Speicherriegl brauche. Dieser guckt ein wenig verlegen, und sagt "wir haben aber nur mehr Original-Infineon da", diesen holt er dann auch. Auf die Frage ob es leicht auch einen NICHT-Original-Infineon gibt, erklärt mir der Verkäufer das es auch einen Speicher gibt, wo nur die Speicherchips von Infineon sind. Das wußte ich natürlich nicht :) Auf der Homepage der besagten Firma wird ja ausdrücklich vor NICHT-Original-Infineon gewarnt. Wahrscheinlich hätte ich also einen Pseudo-Infineon bekommen, wäre dieser nicht gerade ausgegangen.

Nächste Überraschung der Preis: Ladenpreis ist 600,-. Ich sage ihm, ich hätte ihn auf der Homepage für 590,- gesehen und möchte ihn auch um diesen Preis erwerben. Er erklärt mir das die 590,- nur für den Online-Shop gültig sind, und ich ihn dort auch zu diesem Preis beziehen könne, zuzüglich Spesen versteht sich :(. Ich zahle also die 600,-. Fühle mich aber trotzdem verarscht, weil ich auf der Homepage nirgends einen Vermerk sehen kann, das der Preis nur online gültig ist. Aber sowie ich das Verhalten der Firma einschätze, wird dies umgehend auf der Homepage ersichtlich sein.

Mein nächstes Anliegen: Ich möchte einen PC in der Preisklasse von 5-7 tsd ATS für meine Freundin kaufen bzw. eine Preisliste wo ich mir einen Überblick verschaffen kann, zufällig die Preisklasse wo auch der strittige orig. AMD 1000 MHZ liegt.

Anstatt das mich der Verkäufer überfällt wie eine ausgehungerte Hyäne und mir einen neuen PC andrehen will, verweist er mich auf die Homepage bzw. auf den Ausstellungsraum, wo ich mir als DAU selbst die Prospekte der jeweiligen Rechner anschauen soll. Auf der Homepage fand ich heute nachmittag ja keinen AMD Rechner in dieser Preisklasse, ebenso wie im Ausstellungsraum wo der günstigste AMD Rechner ein 1500 XP ist.

Ich belästige ihn ein weiteres Mal mit meinem Anliegen, das ich im Schauraum keinen Rechner in meiner anvisierten Preisklasse finde.

Ja, es gäbe da eine Umstellung der Komponenten, und ich könnte mir am Freitag im Online-Shop die Rechner anschauen.

Irgendwie hat dieser Bursche seinen Beruf verfehlt. Wenn ich als Kunde was kaufen will, dann erwarte ich auch, das der Verkäufer mir etwas anbietet, und mich nicht einfach links liegen lässt.

Bin auf jeden Fall für eine Anzeige beim VKI, den solche Geschäftsmethoden wie sie dort anscheinend üblich sind, halte ich für Wettbewerbsverzerrend, bzw. einfach Konsumentenunfreundlich.

Am besten finde ich die Aussage mit den 1000 Stk verkaufter Duron 750@1000 :)
Hat da vielleicht jemand eine leichte schwäche :) beim zählen?

An CW78's Stelle würd ich beim zurückgeben meinen Anwalt mitgeben, die lassen sich sicher wieder was neues einfallen, womit sie dich verarschen können (zb. Die-Kante abgebrochen)

Gruß

Ulrich

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Re: Lokalaugenschein
01.11.2001, 03:42:51
Ich war jetzt wirklich am Ringen ob ich dir wirklich auf sowas antworten soll aber ich hab mich hinreissen lassen und möchte mal ein paar Sachen richtigstellen ..........

1. Online Shop Preis - Kassa Abhol Preis - Spesen:
Von welchen Spesen redest du? Du kannst wenn du über unseren Online Shop einen Artikel bestellst dann aber auswählen dass du ihn selbst abholst womit sich dein Abholpreis dann auf 590,-- ATS beläuft

590 = 590 oder siehst du da jetzt irgendwelche Spesen?!?!?!
Ich nicht ...........

Einzige Grund dafür ist dass wir einfach fördern wollen dass Kunden viel mehr auf Online Shop Lösungen zurückgreifen und deshalb gibt es dort immer wieder spezielle Angebote wo eben der Preis vergünstigt gegenüber direkt im Geschäft ist. Ist ja eigentlich ein Vorteil für den Kunden wenn er weniger zahlen muss oder etwa nicht??????????

2. Infineon org. - Infineon Chips
Ist es etwa schon verkehrt wenn man eine Frage richtig beantwortet?
Deine Frage war: Was ist der Unterschied zwischen org. Infineon und nur Speicherchips von Infineon .... worauf dir auch die richtige Antwort gegeben wurde. Und nun dein Kommentar : Das wußte ich natürlich nicht  :) (ironisch gemeint aufgrund des :) nehme ich mal an)

Ja wozu fragst du dann überhaupt wenn du es ja eh weißt und regst dich ja sogar darüber auf, dass dir die richtige Antwort gegeben wurde?
Ein Verhalten was ich nicht ganz nachvollziehen kann ehrlich gesagt

3. Angebote - PC um 5-7k ATS
Es ist nunmal so, dass unserer beiden Systeme Amd duron 750@1000 - 5990,-- und das System AMD TB 1333 - 7990,-- im Moment von den Komponenten her überarbeitet werden und erst ab Freitag bekomme ich selbst vom Chef die neuen Angebote .....
JA soll ich mal eben die Zeitmaschine anwerfen und in die Zukunft fliegen nur damit ich dir sofort die Angebote geben kann???? Was man nicht hat kann man wohl schwer hergeben oder?

Weiters war die Frage an dich:
Verfügen sie über einen Internet Zugang? Antwort: ja
Dann könnnen sie ab Freitag die neuen Systeme auch jederzeit im Internet abrufen und müssen nicht extra nochmal vorbeikommen was ja Zeit kostet und auch je nach Wohnort Geld .........

Weiters war die Frage ob wir zusammengestellte Angebote mit Beschreibungen haben woraufhin du auf unseren Schauraum verwiesen worden bist wo die Angebote in detailierter Form aufliegen zum Mitnehmen
Also was daran jetzt verkehrt sein soll seh ich jetzt nicht wirklich
(für alle die noch nicht bei uns waren: Weg vom Eingangsbereich zum Schauraum mit dem Angeboten liegt bei etwa 6 Metern also ist es ja nicht gerade so, dass du 5 Stockwerke hoch geschickt worden wärst fallst du dich darüber aufregen möchtest, dass du selbst gehen mußtest.......)

Außerdem glaube ich kaum, dass ich mir von dir eine Unterstellung anhören muss ala "Irgendwie hat dieser Bursche seinen Beruf verfehlt" Kann dich locker vom Gegenteil überzeugen aber bitte ich lass dir natürlich deine Meinung

Ach ja da du ja meines Erachtens nicht wirklich bei uns beruflich tätig bist würde mich natürlich interessieren wie du so genau über unsere Verkaufszahlen bescheid weißt um zu behaupten, dass wir keine 1000 Stk dieses Systems bereits verkauft hätten.......... Das wird wohl ein Rätsel bleiben nehme ich an?????

Wenn man das ganze jetzt noch mal zusammenfaßt sieht dein Posting in etwa so aus:

10% Wahrheiten
40% Spekulationen
50% verdrehte Tatsachen

PS: Du kannst ja CW78 gerne fragen ob das problemlos mit dem Umtausch geklappt hat da er ja am Freitag zu uns kommt, bevor du hier schon wieder wild Spekulationen in den Raum stellst was alles sein könnte von wegen "DIE Bruch" usw.

In diesem Sinne ......

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Re(4): Ist das eine zulässige Verkaufstaktik...?
04.11.2001, 17:50:17
Kleinen Moment mal! Volle Unterstützung von AMD?! Da riskieren wir doch einen näheren Blick:

http://www.vapochill.com/support/faq.shtml#6

Zitat:
"Q:   Why don't you cooperate with Intel or AMD?
A:     Who says we are not? We are in contact Intel and AMD and ...(blablabla). We cannot comment further about this at the moment however."

Vielsagende "Ausweich-Antwort" auf eine klare Frage!

http://www.asetek.com  = dieselbe Firma. "Asetec inc. is the company behind the Vapochill technology" ;-)

und bei: http://www.kryotech.com  konnte ich nach , ähem, gründlichem Überfliegen |-D der page gleich gar keinen öffentlichen FAQ-Bereich finden (... vorsichtshalber?) ;-) Bitte um einen kleinen Wegweiser, wo dieser Vertrag mit AMD bezgl. "Verkauf/Anbieten von AMD Produkten, die vom OEM ausserhalb der von AMD vorgegebenen technischen Spezifikationen assembled wurden" zu finden sein soll.

Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen. Beim Durchsehen (diesmal genaueren) von http://www.hi-tech.at/  habe ich allerdings nur bestätigt gefunden, es keinerlei ausdrücklichen (im Sinn von = unmissverständlichen!) Vermerk, dass sich die angegebenen Leistungen der angebotenen Komplett-Systeme auf Übertaktungswerte beziehen! Eine Angabe wie "Original AMD Prozessor, auf 1000 MHZ getaktet" ohne nähere Details ist jedenfalls extrem bedenklich. Gerade die Kombination "ORIGINAL" und "1000 MHZ" bewegt sich - nach meiner persönlichen Auffassung - hart an der Grenze zum vorsätzlichen, gewerblichen B*****, weil sie dem Käufer irreführend suggeriert, man hätte es mit einem original AMD 1000 Mhz zu tun. Ich lasse mich auch dabei gern vom Gegenteil überzeugen, wenn du zeigen kannst, wo auf eurer page es eine etwas genauere Erklärung gibt, was man unter einem "Original AMD Prozessor, auf 1000 MHZ getaktet, 266 MHZ FSB" zu verstehen hat.

Wenn, wie behauptet, diese Art des Angebots auf rechtlich einwandfreie, haltbare Plausibilität geprüft wurde, dann habt ihr entweder einen sehr guten Rechtsanwalt (der sich zutraut, das im Streitfall zu vertreten), oder aber einen sehr dummen. Was dann sehr dumm für euch enden könnte, wenns hart auf hart geht.
--
"Es gibt kein Problem auf der Welt, dass sich nicht mit einem doppelten Scotch lösen lässt"
E. Hemmingway  ( .... und hat sich anschliessend erschossen)
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Re(4): Ist das eine zulässige Verkaufstaktik...?
03.11.2001, 19:14:00
# Frau/Man(n) sehe sich mal die AGBs an:

3. Preise

Zur Berechnung gelangen die am Tag der Bestellung gültigen Preise inklusive allfälliger Umsatzsteuer. Vereinbarte Preise gelten vorbehaltlich einer Änderung der Gestehungskosten. Unsere Angebote basieren auf aktuellen US-Dollarkursen, sodaß wir berechtigt sind, Kursschwankungen weiterzuverrechnen.

# Das kann ja wohl nicht sein. Was vereinbart ist, ist vereinbart, und da fährt
# die Eisenbahn drüber. Vereinbarte Preise können nicht vorbehaltlich sein,
# dann wären sie ja nicht vereinbart. Dieses ist im Konsumentenschutzgesetz
# auch genau nachzulesen (§§ 5c, 5d)

6. Einbau- und sonstige technische Vorschriften

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, daß bei Weiterverwendung unserer Produkte unsere Einbau- und sonstigen technischen Vorschriften und Hinweise beachtet werden müssen. So übernehmen wir insbesondere auch keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art aufgrund Überlastung oder unsachgemäßer Behandlung oder dergleichen. Wir übernehmen weiters keine Gewährleistung und Haftung für Kompatibilität der Waren. Weiters trifft uns keine wie immer geartete Warn- und Aufklärungspflicht und entfällt diesbezüglich jegliche Haftung unsererseits.

# Ist ja herzig, er verkauft Waren, die er nicht testet und die, falls sie sich
# gegenseitig wegbruzelen, er nicht haftet. Das kann nicht sein...

7. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung für Sachschäden, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet ( § 9 PHG ). Für den Fall, daß der Kunde die vertragsgegenständliche Ware an einen anderen Unternehmer weiterveraüßert, verpflichtet er sich, den obigen Verzicht gemäß § 9 PHG an den anderen Unternehmer zu überbinden. Für den Fall, daß eine solche Überbindung ausbleiben sollte verpflichtet sich der Kunde, uns schad- und klaglos zu halten und alle Kosten, die uns im Zusammenhang mit einer Haftungsinanspruchnahme entstehen, zu  ersetzen. sollte der Kunde selbst im Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf jeglichen Regreß.

# Wenn man jetzt nachguckt, was im §9 des Produkthaftungsgesetzes steht, so
# liest man folgendes:
#
#  § 9. Die Ersatzpflicht nach diesem Bundesgesetz kann im voraus
#  weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.
#
# Ergo ist diese Bestimmung in den AGBs vollkommener Schwachsinn :)
# Man kann keine Gesetze in seinen AGBs herausreklamieren... denkt dort
# irgendwer nach, bevor er so nen Blödsinn verzapft?
#
# Weiters fehlt in den AGBs der Hinweis auf das Rücktrittsrecht bei Verlaufs-
# abschluß via Fernabsatz (z.B. Internet) und das Konsumentenschutzgesetz weiß
# dazu folgendes:
#
#  § 5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen
#            Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung
#            bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten.
#            Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist
#            abgesendet wird.
#        (2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag
#            nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die
#            Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher,
#            bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag
#            des Vertragsabschlusses.
#        (3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d
#            Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist
#            drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der
#            Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist
#            nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der
#            Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist
#            zur Ausübung des Rücktrittsrechts.
#
# Wurde der Rechner über's Internet bestellt? Ja? Dann kann der Kunde immer
# noch vom Vertrag zurücktreten, weil es sind noch keine drei Monate vergangen,
# allerdings weiß ich nicht, ob der Rechner tatsächlich online bestellt wurde ;)


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Re: Wie ist es ausgegangen?
04.11.2001, 21:33:32
Also um auch die Geizhals Gemeinde nicht im unklaren zu lassen, so ist es ausgegangen. Bin mit dem Rechner zurück ins Geschäft, ein Techniker hat ihn sich angeschaut (von wegen ob auch alle Komponenten vorhanden sind) - ihn für gut befunden und ich habe anstandslos mein Geld zurückbekommen. (hat zwar fast 45 Minuten gedauert - aber man kann ja nicht alles haben ;-)

Kleiner Nachtrag: Habe natürlich auch mit AMD Kontakt aufgenommen (auf den Hinweis eines Forum Beitrags hin) und habe dabei folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank fuer Ihre e-mail und Interesse an unseren Prozessoren.
Selbstverstaendlich unterstuetzen wir derartige Aktivitaeten seitens Ihres
Haendlers nicht. Dies ist eine absichtliche Taeuschung und wird von uns
nicht toleriert. Bitte teilen Sie mir die Firmenadresse mit, damit wir diese
Machenschaften beenden koennen. Vielen Dank fuer Ihre Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Gruessen
Thomas Jocksch
AMD Europa Technischer Support


Weiters habe ich mich auch bei unten genannten Firmen erkundigt und habe dabei folgende Antwort von Kyrotech erhalten:

We do have a partnership with AMD to modify processors for thermal
acceleration. The modifications are within the manufacturers specs and fully
warranted. It is not overclocking. The modification are only successful when
used within a kryocase. We have no lateral partnerships to do any
modifications to Duron chips. In fact we only work with Athlon and Palomino
chips. Further am I unaware of any partnerships by AMD with retail resellers
to increase the speed of a Duron to 1 GHz.
Please advise the reseller you are in contact with to STOP referring to
KryoTech regarding any overclocking he is performing.

Doris-Ann

Mein Posting auf Diemucha.at habe ich vorsorglich wieder entfernen lassen, da mir der ehrenwerte GF indirekt mit einer Klage wegen übler Nachrede gedroht hat >-(

PS: neues Angebot auf der Homepage
Original AMD Thunderbird Prozessor, auf 1333 MHZ getaktet, 266 MHZ FSB
mit Global Win FOB32 Prozessorkühler
jeder kann sich seinen Teil dazu denken ;-)




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Re(2): Wie ist es ausgegangen?
05.11.2001, 00:00:28
Die Einschüchterungstaktik wegen übler Nachrede kann er sich IMHO an den Hut stecken.

Bin zwar kein Jurist, aber wenn ich mir StGB § 111 durchlese würde ich mir keine Sorgen machen.

"§ 111. (1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird (Anmerkung: z.B. im Internet), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten."

Ich verstehe nicht, warum es der angenagten Firma so schwer fällt beim Angebot einen deutlichen Hinweis anzubringen, das es sich hierbei um einen übertakteten Prozessor handelt, der ausserhalb der Hersteller-Spezifikation betrieben wird.



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ist das eine zulässige verkaufstaktik ???
18.01.2002, 18:46:45
hallo jungs!

sorry, dass ich dieses thema wieder aus der vergessenheit rufen muß - die besagte firma macht offenbar noch immer ( selbst 2 monate später ) soviel zur meldung von Thomas Jocksch / AMD sich mit dem händler in verbindung zu setzen, um diese machenschaften zu beenden!

ich helfe heute nachmittags einem arbeitskollegen seinen rechner aufzusetzen:
amd athlon AUF xp 1800+ lt. rechnung!
kein hinweis auf o.c. oder ähnliches!

erster schritt: bios kont. und div. einstellungen wie z.b. usb support auf enabled stellen, ....
zu guter letzt noch schnell beim hardware monitor reingeschaut, siehe da 57°C Prozessortemperatur nach ca. 2 min laufzeit und bei 0.5 % rechnerauslastung im bios herumblättern?

erstaunen .....
schauer über den rücken .....
an geizhals forum erinnern ......
rechner öffnen ...... ( natürlich ist da ein siegel dran ?!? )
kühler runter .......
wärmeleitpaste wegwischen ......

amd athlon tm, ac1600mc3i ( oder so, auf jeden fall nicht 1800 ) ......
bei näherer betrachtung des motherboards findet sich darauf ein nachträglich eingelöteter widerstand ?!? zwischen zwei ic-pins ( hab noch nicht näher nachgeschaut welches bauteil )

habe ihm geraten den rechner zurückzubringen und sein geld zurück zu fordern.

möchte nur potentielle kunden dieser linzer firma warnen - laßt lieber die finger von vermeintlich günstigen angeboten - es könnte etwas daran faul sein !!!!


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