Re(4): Ist das eine zulässige Verkaufstaktik...?
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.  Re: Ist das eine zulässige Verkaufstaktik...?  (MG am 28.10.2001, 14:58:29)
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Re(4): Ist das eine zulässige Verkaufstaktik...?
30.10.2001, 16:23:01
also mal eine rechtliche Richtigstellung:

Ob Du einen Schaden erlitten hast, hat mit der Frage, ob Irrtum vorliegt, überhaupt nichts zu tun!!!
Ist Dir ein Irrtum unterlaufen, kannst Du unter (sehr engen) Voraussetzungen den Vertrag anfechten, zB weil er vom Händler veranlaßt wurde. Hättest Du den Vertrag aber auch gekauft, wenn nur ein 750er drinnen ist, käme nur Vertragsanpassung in Frage, dh. Du könntest einen kleinen Teil des Kaufpreises zurückverlangen. Ist der erste Schritt gelungen, kannst Du im Wege des Bereicherungsrechts Dein Geld zurückbekommen, mußt aber selbstverständlich die Ware wieder zurückgeben (und wohl ein Benützungsentgelt etc. zahlen).

Ein echter Schaden, der Dir aus diesem Geschäft entstehen könnte, ist nicht wirklich zu finden: Denn Du hast ja für Deinen Kaufpreis eine dementsprechende CPU bekommen, nämlich einen 750er zum durchaus üblichen Preis. Etwas Anderes wäre es, wenn Du zB darauf angewiesen wärst, daß der Rechner immer stabil mit 1000MHz ordentlich läuft...aber das ist kaum ein Schaden!
Somit fällt auch ein Anspruch aus dem Schadenersatzrecht weg.

und ein "Tangieren" des StGB ist überhaupt eine eigenartige Formulierung... ;-)
entweder fällt ein Sachverhalt (zB Kaufen eines PCs) unter einen Tatbestand des Strafgesetzbuchs oder nicht. Und selbst wenn, dann hast DU als Käufer davon überhaupt nix, denn die einzige Folge wäre, daß der Händler, nehmen wir mal an, er würde strafrechtlich schuldig gesprochen, eine Geldstrafe zahlen muß. Du bekommst dadurch weder eine neue CPU oder einen Preisnachlaß!

Deine einzige Chance besteht im Gewährleistungsrecht:
Du hast Anspruch darauf, daß die Ware, die Du kaufst, den ordentlichen und vertraglich bedungegen Gebrauch zuläßt. Wenn Du also einen 1GHz-PC gekauft hast, darfst Du annehmen, daß er bzgl. Schnelligkeit, Stabilität etc. einem solchen entspricht - dies wird beim übertakteten Chip wohl oft nicht der Fall sein, denn 250MHz mehr ist schon recht happig! Stürzt der PC also dauernd ab, ist das eindeutig ein Mangel und Du könntest zumindest Preisminderung begehren, sprich der Händler müßte Dir zB den Aufpreis auf eine echte 1GHz-CPU erstatten.

So, damit wären die unzutreffenden Ausführungen meiner Vorgänger ausgeräumt, und die Moral von der Geschicht: Glaube alles nicht ;-)
hier im Forum schreiben nämlich alle mit einer Selbstverständlichkeit über Gott und die Welt, aber vieles davon stimmt halt einfach nicht!

Ich hoffe, geholfen zu haben,
mfg,
Frechdaxx

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.....  sorry, zuviel geholfen ;-)  (Frechdaxx am 30.10.2001, 16:43:06)
.......  iiiiiimehl abgeschickt :)  (Stoneeater am 31.10.2001, 11:49:01)
......  Lokalaugenschein  (Ulrichp am 31.10.2001, 18:01:02)
.......  Re: Lokalaugenschein  (Stoneeater am 01.11.2001, 03:42:51)
........  Re(2): Lokalaugenschein  (Alfredino am 01.11.2001, 11:26:02)
.........  Re(3): Lokalaugenschein  (cw78 am 01.11.2001, 11:47:28)
.........  Re(3): Lokalaugenschein  (Taz[Dj-Tyro] am 04.11.2001, 15:29:46)
.  The show must go on....  (Candyman am 01.11.2001, 10:57:55)
..  Re: The show must go on....  (Stoneeater am 01.11.2001, 12:45:00)
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..  Re: Wie ist es ausgegangen?  (cw78 am 04.11.2001, 21:33:32)
...  Re(2): Wie ist es ausgegangen?  (ApuXteu am 04.11.2001, 21:52:03)
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