Re(2): Ist das eine zulässige Verkaufstaktik...?
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.  Re: Ist das eine zulässige Verkaufstaktik...?  (MG am 28.10.2001, 14:58:29)
.....  sorry, zuviel geholfen ;-)  (Frechdaxx am 30.10.2001, 16:43:06)
..
Re(2): Ist das eine zulässige Verkaufstaktik...?
29.10.2001, 15:31:44
ehmmm....wegen "betrug nein"
betrug is § 146 StgB
und da heißt es:
Wer mit dem Vorsatzz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen DRitten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt...ist...... zu bestrafen"

ok...gemma mal nach bertel/schwaighofer (standard lehrbuch österreichisches strafrecht)vor..
zuerst ob er äußere tatseite erfüllt und dann die innere tatseite...
zur äußeren:
täuschung über tatsachen..sind falsche behauptungen über umstände, rechtslagen,
hinzu kommt die vorlage von gefälschten unterlagen und beweismittel..


umverkehrt: täschung durch unterlassen (§2 stgb ivm § 146 stgb)
wenn man jemanden über umständer informieren hätte müssen, dies aber pflichtwidrig unterlassen hat...

opfer muss vermögensschaden erleiden:
hat er, weil er für einen 1000er bezahlt, aber nur einen übertakteten 750 bekommt...

ok zusammenfassung:
der händler täuscht über tatsachen...er will ihm/dir einen 750 getaktet für einen 1000er unterjubeln obwohl du jenen bezahlt hast.. is das täuschung oder nicht? i versprich dir ein packerl marlboro aus österreich und kassier das geld und bring dir aber schön umgepackt zigaretten weiss gott wo her...auf jeden fall billiger...hmm
außerdem wegen dem oc oder was das war auf der rechnung:
der händler hätte dich aufklären müssen darüber was das heißt und warum das dort steht.... dieser kann nicht annehmen, dass du als normal sterblicher weisst, was diese kombination heißt...

hmm...
damit ist die objektive seite mE mal erfüllt...
zur inneren (ob das nun versehn war, oder der vorsatz, ihn über ohr zu hauen) schreib i nichts, weil i mi da nicht auf irgendwelche heißen sachen einlassen will..zum schluss klagt er mich no wegen "rufmord"..hehe

hoff ein wening zur aufklärung beigetragen zu haben..

so long.......snorre.... snorreschlumpf@gmx.net
http://www.schlumpfclan.com
VISIT US: 193.53.80.44:27030 Schlumpf Server ...ohne passwort, punkbuster optional..


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.......  iiiiiimehl abgeschickt :)  (Stoneeater am 31.10.2001, 11:49:01)
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