Re(2): "Pickerl" [§57a] - kann man das auch vorzeitig machen?
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"Pickerl" [§57a] - kann man das auch vorzeitig machen?
09.08.2006, 18:49:03
Kann man sein Auto eigentlich jederzeit, sprich schon "weit vor Fälligkeit" gemäss §57a begutachten lassen?

Mir hat die Werkstatt nämlich gestern anstatt *ZUERST* einen erteilten Reparaturauftrag auszuführen und *DANACH* die §57a-Überprüfung durchzuführen, ein Überprüfungsgutachten mit behobenen gravierenden Mängeln ("Gefahr im Verzug" wegen eines komplett abgefahrenen Bremsbelages) ausgestellt. Ich will aber aus mehreren Gründen (primär fix geplanter Verkauf im Mai 2007) ein vollständig "cleanes" Gutachten, auf dem keinerlei Mängel aufscheinen, auch keine behobenen.

Dabei habe ich nicht etwa einfach das Auto "zum Pickerl" machen in die Werkstatt gestellt, sondern zunächst ausdrücklich auf das Bremsproblem hingewiesen und einen diesbezüglichen Reparaturauftrag erteilt. Auf dem gleichen Auftragsschein ist dann auch die Pickerl-Überprüfung beauftragt.

Jetzt behaupten die dort, sie seien "gesetzlich" dazu verpflichtet, in einem solchen Fall das defekte Fahrzeug vor der Reparatur zu begutachten. Ich glaube das nicht! Die Werkstatt (bei der ich das Fahrzeug vor 3 Jahren auch neu gekauft habe und penibel lt. Serviceheft warten liess!) werde ich jedenfalls wechseln.

Kommt Euch das "normal" vor? Kann ich jetzt - nochmals auf meine Kosten!  :-/  - z.B. diese Woche nochmals das Pickerl für das gleiche Fahrzeug machen lassen, um dann einen (hoffentlich!) lupenreinen Begutachtungsbefund in Händen zu halten?




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Re(2): "Pickerl" [§57a] - kann man das auch vorzeitig machen?
09.08.2006, 21:55:44
Steht dir natürlich frei, von einer Werkstatt die gesetzeskonform handelt, zu einer Anderen, die es nicht so genau nimmt, zu wechseln.
Gibt ja sogar Prüfstellen bei denen man positives Gutachten und Plakette per
Post bekommt, ohne das man das Fahrzeug vorführen muß.....


Ich glaube ich hab den Sachverhalt genau genug geschildert. Es sollte also klar sein, dass ich darauf nicht hinaus will.

Und das mit dem " gesetzlich" glaube ich nicht. KFG habe ich angeschaut, da steht definitiv *nicht* drin, dass es keine weisssen Gutachten geben soll/darf. Auch eine Durchführungsverordung habe ich diesbezüglich nicht gefunden. Es kann allenfalls sein, dass ich irgendeinen windigen *Erlass* unseres Herrn BMVIT übersehen habe.

Hast Du eine Rechtsnorm, aus der das von Dir Behauptete hervorgeht?

Die teilweise übliche Vorgangsweise, dass Gutachten erst nach Durchführung von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten erstellt werden, entspricht nicht dem gesetzlichen Auftrag, die Erstellung eines derartigen (nachträglichen)
Gutachtens in diesem Zusammenhang ist nicht rechtmäßig.


Der gesetzliche Auftrag hinter dem Pickerl ist glasklar: es soll sichergestellt sein, das nur verkehrstüchtige fahrzeuge auf den Strassen unterwegs sind. Und dieser Zweck wird dadurch erreicht, dass Defekte erkannt und repariert werden - egal ob vor der Begutachtung oder im Zuge derselben (oder nachher repariert werden müssen, weil es kein Pickerl mehr gab).

Was mich im konkreten Fall einfach masslos stört, ist Folgendes: Hätte ich dort nur die Reparatur in Auftrag gegeben, wäre dann vom Hof gefahren und wieder rein und hätte dann das Pickerl machen lassen, dann hätte ich *definitiv* ein weisses Gutachten. Und die Statistik würde auch stimmen, weil mein Fahrzeug nicht wegen der bei der Pickerl-Begutachtung entdeckten Defekte repariert wurde, sondern weil ich es schon vorher bemerkt habe und beheben liess.

So wie es jetzt aussieht, gehe ich dagegen als einer der verantwortungslosen Autofahrer in die Statistik ein, die Ihre Rostlaube fahren, auch wenn nur noch 3 Räder dran sind und die erst durch die verpflichtende Pickerlüberprüfung die notwendigsten Reparaturen vornehmen lassen. Es mag durchaus genug solche Fälle geben - leider! - aber ich bin keiner! Es ärgert mich, dass ich sozusagen als "statistisches Wasser" die Mühlen der Politiker und vor allem der Werkstättenlobby antreiben darf, denen die Verlängerung der gesetzlichen Begutachtungsintervalls bei Neuwagen ein Dorn im Auge ist und die so gerne wieder vom Staat das nette Muss-Geschäft der jährlichen Überprüfung zurück hätten. So schauts doch aus!

Und die Werkstatt wechsle ich nicht deshlab, weil Sie gesetzeskonform zu handeln *vorgibt*, sondern weil sie mich als Zahler und Kunden verar***t: Zuerst komme ich als Kunde. Ich will, dass sie eine von mir beauftragte Reparatur durchführen und dann das reparierte Auto prüfen. Und dann kommt lange nicht, und erst dann kommen allfällige gesetzliche Verpflichtungen - dies Sie natürlich einhalten müssen und sollen - aber nur soweit, wie sie auch wirklich existieren! Und wenn eine Werkstatt glaubt, dass für sie vorauseilender Gehorsam gegenüber den Behörden und umsatzmaximierende Vorgangsweisen wichtiger sind als die Interessen ihrer Kunden, dann müssen Sie auf mich als Kunden verzichten. So einfach ist das!


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