Re(3): "Pickerl" [§57a] - kann man das auch vorzeitig machen?
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » "Pickerl" [§57a] - kann man das auch vorzeitig machen? (40 Beiträge, 2941 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
"Pickerl" [§57a] - kann man das auch vorzeitig machen?
09.08.2006, 18:49:03
Kann man sein Auto eigentlich jederzeit, sprich schon "weit vor Fälligkeit" gemäss §57a begutachten lassen?

Mir hat die Werkstatt nämlich gestern anstatt *ZUERST* einen erteilten Reparaturauftrag auszuführen und *DANACH* die §57a-Überprüfung durchzuführen, ein Überprüfungsgutachten mit behobenen gravierenden Mängeln ("Gefahr im Verzug" wegen eines komplett abgefahrenen Bremsbelages) ausgestellt. Ich will aber aus mehreren Gründen (primär fix geplanter Verkauf im Mai 2007) ein vollständig "cleanes" Gutachten, auf dem keinerlei Mängel aufscheinen, auch keine behobenen.

Dabei habe ich nicht etwa einfach das Auto "zum Pickerl" machen in die Werkstatt gestellt, sondern zunächst ausdrücklich auf das Bremsproblem hingewiesen und einen diesbezüglichen Reparaturauftrag erteilt. Auf dem gleichen Auftragsschein ist dann auch die Pickerl-Überprüfung beauftragt.

Jetzt behaupten die dort, sie seien "gesetzlich" dazu verpflichtet, in einem solchen Fall das defekte Fahrzeug vor der Reparatur zu begutachten. Ich glaube das nicht! Die Werkstatt (bei der ich das Fahrzeug vor 3 Jahren auch neu gekauft habe und penibel lt. Serviceheft warten liess!) werde ich jedenfalls wechseln.

Kommt Euch das "normal" vor? Kann ich jetzt - nochmals auf meine Kosten!  :-/  - z.B. diese Woche nochmals das Pickerl für das gleiche Fahrzeug machen lassen, um dann einen (hoffentlich!) lupenreinen Begutachtungsbefund in Händen zu halten?




Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
...
Re(3): "Pickerl" [§57a] - kann man das auch vorzeitig machen?
09.08.2006, 22:32:13
Der gesetzliche Auftrag hinter dem Pickerl ist glasklar: es soll
sichergestellt sein, das nur verkehrstüchtige fahrzeuge auf den Strassen
unterwegs sind.
Und dieser Zweck wird dadurch erreicht, dass Defekte erkannt
und repariert werden - egal ob vor der Begutachtung oder im Zuge derselben



Jep auch bei blinden Prüfern|-D
Jetzt sagt die EU wir sind das einzige Land wo der Prüfer auch der ist der das Auto repariert.
Und was denkt die EU? ->schlechtes so wie sie selbst ist|-D
Darum soll es in AT so wenig weisse Gutachten wie möglich geben, damit wir der EU zeigen können, bitte sehr wir sehen eh alles und reparieren es auch!:-)

Gesetzliches hm halt im Mängelkatalog 6.2, nur wird uns Prüfern es neuerdings eingehämmert, KEINE weisse Gutachten herzugeben.
Irdenwas soll die Kracksen immer haben -> Wischer zupf zupf >:-D


Statistische Erfassung Die „Statistik Austria“ hat laufend Erhebungen über den Zustand der zur wiederkehrenden Begutachtung vorgeführten Fahrzeuge durchzuführen. Meldungen sind nach Maßgabe der von Statistik Austria festgesetzten Ter- mine zu machen.Bei EDV-mäßig erstellten Gutachten wird die Datenaufbereitung für die Meldung an die Statistik Austria softwaremäßig sichergestellt.


Und die bekommt dann auch die EU:-~(
-------------------------------------------------------------------------------
Ich muß auch therapiert werden, weil ich so gutmütig bin ->Mr. Burns + I
Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung