Unterhalt Ausrechungstabelle wenn man sich scheiden lässt?
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Re(3): Unterhalt Ausrechungstabelle wenn man sich scheiden lässt?
29.08.2006, 08:03:27
Hi
...ein Recht auf Geld von ihrem Ex Mann?...
Dazu fallen mir aus dem Stegreif folgende Gründe ein:

Mann setzt Kind in die Welt, und hat durch Heirat und/oder Anerkenntnis als Kindesvater doch irgendwie versprochen für das Kleine und die Frau zu sorgen. (Meint womöglich: Frau braucht nicht arbeiten zu gehen - er verdiene eh genug). Dabei ergibt sich ein gewisser Lebensstandard. Warum soll er das nach der Scheidung, an der er schuld ist, nicht mehr müssen? Das sind nun mal Alimente. Der Lebensstandard ist wohl am ehesten vom Gehalt ableitbar. Das Fiese daran ist, dass viele Frauen dann (letztlich auf Kosten des Kindes) auf Lebensstandard verzichten und das Geld für sich ebenfalls verwenden.

Mann und Frau haben sich in langer Ehe einige gemeinschaftliche Sachen erwirtschaftet. Auch wenn nur einer finanziell beigetragen, hat, hat der andere zumindest an Arbeitskraft und Entberungen beigetragen. Das so erworbene Gut soll nach einer Scheidung einigermaßen gerecht geteilt werden.

Keine Angst - über Schuld und Unschuld entscheiden die Gerichte sicher besser als wir hier. Vor allem ist "uns" fast immer nur die Darstellung einer Seite bekannt - und besser merkt man sich, wenn jemand laut jammert, was ihm nicht alles entgangen ist. Vor allem sind bei "Einvernehmlichen" zu erwarten, dass der inneren Schweinehund nicht allzu groß wird. (Jeder meint: mir gehört genau die Hälfte - wenn's geht, die Größere :-) )

Gruß und *zirp*
GriLLe
--
Aus Fehlern wird man klug, darum ist einer nicht genug...

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Re: Unterhalt Ausrechungstabelle wenn man sich scheiden lässt?
28.08.2006, 04:46:37
hallo

aaalso an der stelle von der frau würde ich mir mehr als gut überlegen in eine scheidung einzuwilligen. unterhalt für sich beanspruchen kann sie auch ohne scheidung.

vor einer scheidung gibts einiges zu überlegen:
wie alt ist die frau? ist sie gesund? hat sie chancen auf einen arbeitsplatz? wie siehts mit einer eigenen pension aus? ...
man muss auch bedenken, dass sie keine sozialversicherung hat sobald sie geschieden ist wenn sie nicht arbeitet... - und auch die witwenpension steht ihr, bei einer einvernehmlichen scheidung, nur in der höhe des ausgemachten unterhalts zu.

sollte der mann die scheidung einreichen dann kann sie eine abweisung verlangen wenn es sie zu hart trifft (sozialversicherung, witwenpensionsanspruch,... ) - sollte dem entsprochen werden kann er nach drei jahren trennung wieder die scheidung einreichen (nicht sie!)... wenn das verschulden ihn trifft steht der frau unterhalt wie bei aufrechter ehe zu (§ 69 Abs. 2 EheG), weiters die krankenversicherung sowie die witwenpension in voller höhe.

ich würde auf jeden fall nichts überstürzen und zumindest erstmal eine unverbindliche rechtsauskunft einholen - einmal im monat gibts die am bezirksgericht gratis... oder einen anwalt einschalten.

neben einem unterhaltsrechner findest du unter 'spezialgebiete' auf http://www.tews.at/  auch noch sehr viele nützliche infos.

mfg
sharazan

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Re: Unterhalt Ausrechungstabelle wenn man sich scheiden lässt?
10.04.2010, 19:37:01
Haben sie Kinder? Oder sind nur die beiden verheiratet?
Also Mann würde ich ihm einen Rechtsanwald empfehlen.

Bei dem verdienst ist er sicher ein kluges Köpfchen und wird sich das schon richten.

Für Alimente ist das klar geregelt. http://www.help.gv.at/Content.Node/49/Seite.490500.html


Unterhaltsleistungen für den Partner

Die Frage nach einer Unterhaltsvereinbarung stellt sich in bestehenden Lebensgemeinschaften dann, wenn eine Lebensgefährtin/ein Lebensgefährte ausschließlich den Haushalt führt und daher keiner Berufstätigkeit nachgeht.

Unterhaltsansprüche nach einer Trennung

Grundsätzlich hat die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte keinen Unterhaltsanspruch durch die Partnerin/den Partner. Daher ist eine vertragliche Vereinbarung für die Leistung von Unterhaltszahlungen sinnvoll. Nur dadurch ist gewährleistet, dass die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte, die/der keiner Berufstätigkeit nachgeht, im Trennungsfall nicht finanziell benachteiligt ist.
Unterhaltsansprüche der Kindesmutter nach der Entbindung

Nach der Geburt eines unehelichen Kindes muss der Vater für die Kosten der Entbindung als auch für den Unterhalt der ledigen Mutter für die ersten sechs Wochen nach der Geburt aufkommen.
http://www.help.gv.at/Content.Node/58/Seite.580009.html#partner


Ich würde ihr wenns geht gar nichts zahlen. :)

10.04.2010, 19:41 Uhr - Editiert von it-mensch, alte Version: hier
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