Re: Unterhalt Ausrechungstabelle wenn man sich scheiden lässt?
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. PLONKED von Erinaceidae: Spam   (bergerr am 10.04.2010, 17:40:15)
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Re: Unterhalt Ausrechungstabelle wenn man sich scheiden lässt?
10.04.2010, 19:37:01
Haben sie Kinder? Oder sind nur die beiden verheiratet?
Also Mann würde ich ihm einen Rechtsanwald empfehlen.

Bei dem verdienst ist er sicher ein kluges Köpfchen und wird sich das schon richten.

Für Alimente ist das klar geregelt. http://www.help.gv.at/Content.Node/49/Seite.490500.html


Unterhaltsleistungen für den Partner

Die Frage nach einer Unterhaltsvereinbarung stellt sich in bestehenden Lebensgemeinschaften dann, wenn eine Lebensgefährtin/ein Lebensgefährte ausschließlich den Haushalt führt und daher keiner Berufstätigkeit nachgeht.

Unterhaltsansprüche nach einer Trennung

Grundsätzlich hat die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte keinen Unterhaltsanspruch durch die Partnerin/den Partner. Daher ist eine vertragliche Vereinbarung für die Leistung von Unterhaltszahlungen sinnvoll. Nur dadurch ist gewährleistet, dass die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte, die/der keiner Berufstätigkeit nachgeht, im Trennungsfall nicht finanziell benachteiligt ist.
Unterhaltsansprüche der Kindesmutter nach der Entbindung

Nach der Geburt eines unehelichen Kindes muss der Vater für die Kosten der Entbindung als auch für den Unterhalt der ledigen Mutter für die ersten sechs Wochen nach der Geburt aufkommen.
http://www.help.gv.at/Content.Node/58/Seite.580009.html#partner


Ich würde ihr wenns geht gar nichts zahlen. :)

10.04.2010, 19:41 Uhr - Editiert von it-mensch, alte Version: hier
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