Re: Unterhalt Ausrechungstabelle wenn man sich scheiden lässt?
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Re: Unterhalt Ausrechungstabelle wenn man sich scheiden lässt?
28.08.2006, 04:46:37
hallo

aaalso an der stelle von der frau würde ich mir mehr als gut überlegen in eine scheidung einzuwilligen. unterhalt für sich beanspruchen kann sie auch ohne scheidung.

vor einer scheidung gibts einiges zu überlegen:
wie alt ist die frau? ist sie gesund? hat sie chancen auf einen arbeitsplatz? wie siehts mit einer eigenen pension aus? ...
man muss auch bedenken, dass sie keine sozialversicherung hat sobald sie geschieden ist wenn sie nicht arbeitet... - und auch die witwenpension steht ihr, bei einer einvernehmlichen scheidung, nur in der höhe des ausgemachten unterhalts zu.

sollte der mann die scheidung einreichen dann kann sie eine abweisung verlangen wenn es sie zu hart trifft (sozialversicherung, witwenpensionsanspruch,... ) - sollte dem entsprochen werden kann er nach drei jahren trennung wieder die scheidung einreichen (nicht sie!)... wenn das verschulden ihn trifft steht der frau unterhalt wie bei aufrechter ehe zu (§ 69 Abs. 2 EheG), weiters die krankenversicherung sowie die witwenpension in voller höhe.

ich würde auf jeden fall nichts überstürzen und zumindest erstmal eine unverbindliche rechtsauskunft einholen - einmal im monat gibts die am bezirksgericht gratis... oder einen anwalt einschalten.

neben einem unterhaltsrechner findest du unter 'spezialgebiete' auf http://www.tews.at/  auch noch sehr viele nützliche infos.

mfg
sharazan

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. PLONKED von Erinaceidae: Spam   (bergerr am 10.04.2010, 17:40:15)
 

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